Vermieterin hat Kellertür verschlossen.

  • Guten Tag

    Ich habe leider wieder ein Problem mit unserer Vermieterin.
    Seit heute habe ich Festgestellt, das sie die Kellertür die zum Garten führt verschlossen hat und diesen Schlüssel entfernt hat. Uns ist es nicht mehr möglich von unserem Keller in den Garten zu gelangen um z.B. Wäsche auf zu hängen. Wir müssten dann wieder in unsere Wohnung um von da aus in den Garten zu kommen.
    Auch ist das mit dem Kondenztrockner nun sehr umständlich, da hinter der Kellertüre ein Abfluss war, muss ich jetzt mit dem Behälter in unsere Wohnung und ihn dort entleeren.

    Frage, darf sie einfach ohne angaben von Gründen die Außentüre vom Keller verschließen und uns den Zugang verwehren?

    Einmal editiert, zuletzt von Weejas (3. April 2015 um 16:29)

  • Gar nichts da sie jegliche verbale Kommunikation ablehnt es geht nur auf die Nonverbale Kommunikation via Postweg, obwohl sie nur über uns Wohnt :)
    Hab ihr nun einen Brief geschrieben und um Erklärung gebeten.

    Aber wie ich sie kenne wird sie das ignorieren, das ist bei der Vermieterin Normalzustand.

    Gibt es als aller letzten weg, das ich mir das Recht erwirken kann, die Kelleraußentüre zu nutzen?
    Denn wir konnten sie bis gestern 1 Jahr ja nutzen da es eine Allgemeine Türe ist die nicht zu ihren Räumen führt, sondern die Außentüre der Kellerräume ist, worüber man dann in den Garten gelangt und diese Gartennutzung ist auch im Mietvertrag geregelt als Mitbenutzung. Zumal gleich am Ausgang des Kellers der Wäscheplatz ist wo man seine Wäsche aufhängen kann.

    Nun ist es halt sehr umständlich, entweder wir laufen ums Haus rum über die Haustüre oder über unsere Wohnung die im EG liegt und von da aus in den Garten zum Wäscheplatz.

    Sie will ja das Haus auch verkaufen und versucht es schon seit 5 Monaten ergebnislos und wir waren immer Vertragskonform und haben jegliche Anfrage zu Terminen mit Interessenten eingehalten und zugestimmt und den Interessenten sogar die Wohnung gezeigt, sie selbst war dabei nie Anwesend.

    Einmal editiert, zuletzt von Weejas (3. April 2015 um 17:51)

  • ... sondern die Außentüre der Kellerräume ist, worüber man dann in den Garten gelangt und diese Gartennutzung ist auch im Mietvertrag geregelt


    Das heisst zugesagt? Und nur über den Keller zugängig? Darauf käme es an.
    Ich würde ihr ein Einwurfeinschreiben schicken und zeitnahe Behebung dieses Mangels einfordern, um Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB hinweisen.

  • Frage, darf sie einfach ohne angaben von Gründen die Außentüre vom Keller verschließen und uns den Zugang verwehren?

    Wenn Sie einen anderen Zugang zum Garten nutzen können, ist das rechtens.
    Dadurch wird die im Mietvertrag festgeschriebene Gartennutzung nicht eingeschränkt. Bequemlichkeit ist kein Argument für die Geltendmachung von Rechten.
    Auch wenn das bisher so war, ergibt sich dennoch kein Rechtsanspruch auf die Benutzung einer bestimmten Tür.

    Das marode Verhältnis zwischen Ihnen und der Vermieterin kann und werde ich nicht beurteilen, obwohl es ursächlich ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (3. April 2015 um 18:16)

  • Wir können den Garten über unsere Terrasse erreichen.
    Es kann doch aber nicht sein, das ein Vermieter einfach seine Launen ausleben kann....

    Wir wollen einfach nur in Frieden wohnen....

    Wir suchen uns schon nebenbei ein Haus, was auch genau so bescheiden derzeit ist wie eine alternative Wohnung.

  • Es wird immer jemanden auf der Welt geben der einen nicht so leiden kann. Das kann berechtigt sein, kann aber auch einfach pure Gehässigkeit sein. Was willste da schon machen ? Wenn mir jemand auf die Nüsse geht , so wie der liebe Kolinum das schon öfter mal ganz gut kann, aber das beruht dann auf Gegenseitigkeit :) kriegt er bei nächster Gelegenheit auch einen reingewürgt :) Aber auch bei Menschen die man eher nervig findet, stellen sich dann doch auch mal Gemeinsamkeiten raus.

    Was ich damit sagen will, läster doch mal so richtig schön über den alten Hausdrachen mit deiner Nachbarin ab ! Geh den Umweg über eure Terasse und häng deine schönsten rosa Schlüpfer zum trocken auf. Darüber wird die Gute sich mit Sicherheit freuen. Was eventuell auch der Grund für die Türschließaktionen ist. Zu viel Wäsche ewig im Garten , zu laut im Garten , irgendsowas wird schon der Auslöser dafür sein.

  • Kein Nachbar kann unsere Vermieterin leiden und alle erzählen sie das gleiche dass ihr Vater nicht besonders nett zu ihr war.
    Das gibt ihr aber noch lange nicht das Recht sich im Leben als Arschloch zu präsentieren.

    Die kommt mit keinem zurecht. Wie gesagt wir verhalten und Vertragskonform und sind leise Mieter, weil wir selbst unsere Ruhe haben wollen.

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