Muss ich meine alte Wohnung streichen?

  • Sehr geehrte Damen und Herren :),

    bräuchte mal Hilfe bezüglich meines Auszuges. Wohne seit letzten Samstag in der neuen Wohnung, die alte läuft bis zum 31.01.15 (habe die Wohnung vor ca. 2 1/2 Jahren von meiner Schwester übernommen).
    Der Hausmeister sagt die Wohnung soll gestrichen werden, inklusive der Decke !
    Ist das so rechtens? Meine Schwester sagte mir, das ich das nicht machen soll weil als Sie damals die Wohnung übernommen hat, waren die Wände in einem unzumutbaren Zustand mit flecken versehen, und Sie durfte die Wohnung dann auf eigene Kosten neu Streichen und hat keinen Cent vom Vermieter. ( der hat sich nicht drum gekümmert obwohl Sie es gemeldet hatte mehrmals)
    Bei mir sind die Wände in einem Akzeptablen Zustand, also keine Flecken oder sonstiges. Die Wohnung, bis auf der Flur der in einem Gelbton ist, ist alles in Weiß. Ich habe gelesen solange die Wände in einem Hellen ton sind können diese so gelassen werden. Hoffe ihr könnte mir schnell weiterhelfen, da ich sonst am We die Bude streichen müsste ! Hänge euch noch den Mietvertrag als Anhang dran damit ich Gewissheit habe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Toni

  • Zitat

    Meine Schwester sagte mir, das ich das nicht machen soll weil als Sie damals die Wohnung übernommen hat, waren die Wände in einem unzumutbaren Zustand mit flecken versehen, und Sie durfte die Wohnung dann auf eigene Kosten neu Streichen und hat keinen Cent vom Vermieter. ( der hat sich nicht drum gekümmert obwohl Sie es gemeldet hatte mehrmals)

    Der Zustand bei Übernahme ist für Schönheitsreparaturen bei Auszug völlig unerheblich.

    Dieses Märchen, wonach die Wohnung unrenoviert übergeben werden muss, wenn der Mieter sie im gleichen Zustand übernommen hat, lässt sich einfach nicht ausrotten....

    Weiterhin gibt es auch kein Gesetz, wonach der Vermieter die Wohnung zu Mietbeginn renovieren muss.

    Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen in deinem Vertrag ist wirksam, so dass Du malern musst, wenn es notwendig ist.
    Ob es notwendig ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

    Wann hast Du letztmalig gestrichen?

    Was heißt akzeptabler Zustand? Selbst wenn Du nicht malerst, kommt im schlimmsten Fall die Quotenregelungen zum Einsatz, wonach Du zumindest einen prozentualen Anteil der malermäßigen Instandsetzung durch einen Malerbetrieb zahlen musst.
    Das ist dann vielleicht teurer, als wenn Du selbst malerst.

    An deiner Stelle würde ich einfach selbst den Pinsel in die Hand nehmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (23. Januar 2015 um 11:19)

  • Meine Schwester sagte mir, das ich das nicht machen soll ...


    Deine Schwester ist nicht Dein Mietvertragspartner und hat Dir nichts vorzuschreiben. Interessant für Dich ist, was Dein Mietvertrag und das Übergabeprotokoll besagen.

  • Das hatten sie doch bestimmt schon in jeder Wissenshow im TV mindestens 1 mal. ;)
    So weit ich mich erinnern kann war das so, dass man die Wohnung im "gleichen" Zustand hinterlassen muss, wie man sie auch vorgefunden hat. Das heißt, dass das renouvieren nur so weit nötig ist, dass sie wieder so neu aussieht wie vorher.


    In meinen MVn steht das sinngemäss so drin.

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