Beiträge von Berny

    Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, ist der Sonnabend als Werktag mitzuzählen, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf
    diesen Tag fällt
    .

    Genau so beginnt das BGH-Urteil VIII ZR 206/04

    Urteil des VIII.


    Habe ich etwas überlesen? Finde diesen Pasus nicht...

    Aber folgendes habe ich gefunden: "Das Kündigungsschreiben der Klägerin ist nicht spätestens am dritten Werktag des Monats Juni 2002 bei der Beklagten eingegangen, wie es für eine fristgerechte Kündigung erforderlich gewesen wäre.
    Nach der gesetzlichen Regelung in § 565 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. (nunmehr § 573 c Abs. 1 Satz 1 BGB), die insoweit im Mietvertrag inhaltsgleich wiedergegeben ist, ist die Kündigung bei einem Mietverhältnis über Wohnraum spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
    Nach dem Sprachgebrauch des Gesetzes ist der Sonnabend im Gegensatz zu Sonn- und Feiertagen als Werktag anzusehen. Dies ergibt sich aus zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen, z.B...."
    Also war hier der 1. Werktag Samstag, 2. Montag, 3. Dienstag. Mittwoch war also ein Tag zu spät für die Biene's Kündigung.

    Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass der Samstag bei der Berechnung des dritten Werktags nicht außen vor bleibt, es sei denn, bei dem dritten Werktag handelt es sich um den Samstag


    Überleg' mal, was Du geschrieben hast...

    Ich habe nun eine Mietminderung an meine Wohngesellschaft geschrieben und auch eine Antwort erhalten. In dieser steht, dass ich sozusagen Schuld bin, dass die Instandhalter nur ein mal pro Woche bei mir vorbei schauen konnten und die "Terminabsprache schwierig war". Die Mietminderung wurde also zurück gewiesen.

    Die Instandhalter waren dann heute auch schon wieder 2x da gewesen. Heute morgen zu zweit.. ca 45 min. Das Problem konnten sie dann nicht beheben, wussten auch nicht so recht, was los war und sind dann wieder gegangen, weil sie noch andere Termine hatten und gegen Mittag kam ein anderer Kollege, hat das Wasser abgelassen, die Therme auseinander gebaut und ist dann gegangen. Kurz danach stand das ganze Badezimmer unter Wasser. Dann kamen die beiden anderen Kollegen von morgens und waren ca 1 Std. da. Sie meinten, dass die Flamme der Therme nicht richtig läuft.. Am Ende war die Therme ganz kaputt. Nun habe ich kein WarmWasser mehr für min. 24 Stunden.


    Per Einwurfeinschreiben: Ich würde alles, was bisher gewesen ist, tabellarisch (Excel hilft) notieren nach dem W-Motto: Was ist Wann gewesen, Wie wirkte es sich aus, Welcher Monteur, Wer ist Zeuge? - Und dann auffordern, die Mängel binnen einer Woche endgültig abzustellen, widrigenfalls die Höhe der Mietminderungen und Schadenersatz noch einmal überprüft würden. Auch die Möglichkeit der kostenpflichtigen Selbstvornahme erwähnen.

    Biene116:

    "wir haben gestern unsere Wohnung fristgerecht zum 30.06.15 gekündigt."
    - War nicht mehr fristgerecht, also gilt der 31.07.2015.

    "Gestern Abend habe ich dann unsere Wohnung im Netz gefunden, zu mieten ab 01.07.15."
    - Dann könnt Ihr noch mal Glück gehabt haben.

    "Wir können unsere neue Wohnung schon Ende Mai beziehen. Darf unser Vermieter denn schon in die Wohnung,"
    - Grundsätzlich habt Ihr ihm Zugang mit Mietinteressenten in ca. wöchentlichen Abständen zu gewähren.

    "um kleine Renovierungsarbeiten machen lassen,"
    - Sobald er das macht, braucht Ihr keine Miete mehr zu zahlen.

    "Und in der Anzeige für die Wohnung seht drin, mit EBK. ..."
    - Wurde bereits von den Vorpostern beantwortet.

    Schwer zu sagen. Die Sat-Schüssel reguliert sicher die Hausratversicherung (wer auch sonst). Bei der Fassade bin ich mir hingegen nicht sicher. Da der Schaden aufgrund des Mietereigentumes entstanden ist, könnte hier auch die Haftpflichtversicherung des Mieters greifen.


    Was meint Ihr, wieviel gutbezahlte Leute die Versicherer so beschäftigen, deren einzige Aufgabe es ist, den Kunden zu erklären, weshalb ausgerechnet sie nicht zu zahlen haben.... "Leider können wir Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben...":o

    Aufgrund des Sturms vor ein paar Tagen ist ein Schaden an der Hausfassade entstanden. Sie hat eine Sat Schüssel an der Fassade installiert ( Dafür auch die schriftliche Errlaubniss des Vermieters bekommen) wegen dem Sturm ist die Schüssel aus der Fassade gerissen wurden und somit ist ein Stück der Fassade mit rausgebrochen.

    Wer ist für die Beseitigung des Schadens zuständig bzw muss die Kosten tragen ? Ich finde das dies die Gebäudeversicherung des Vermieters zu regulieren hat. Was meint ihr ?


    Grundsätzlich ist die Mieterin dafür zuständig. Ob eine etwaig bestehende Gebäudeversicherung für die Regulierung herangezogen werden kann, hängt vom Umfang des Versicherungsschutzes ab. Auch wäre die damals erreichte Windstärke wichtig zu wissen, es müsste m.E. mindestens Stärke 8 gewesen sein. Könnte der nächstgelegene Flughafen vielleicht wissen.

    student33:

    "Der Vermieter moniert sich jedoch an kleinen Schönheitsfehlern sowie (verschlossener, mit Acyrl und gestrichen) Bohrlöcher und setzt mir nun eine Frist sämtliche betroffenen Wände neu zu Tapezieren/Streichen."
    - Das kann er nicht. Er kann bestenfalls verlangen, dass Du die Beanstandungen behebst - wie, geht ihn nichts an.

    "im Mietvertrag steht folgendes:
    12. Zustand der Mieträume
    Der Mieter übernimmt die Wohnung bei Einzug komplett saniert, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen.
    Und verpflichtet sich die Wohnung bei Auszug wie bei Erhalt, frisch renoviert, Wände + Decken weiss gestrichen zurückzugeben.
    13. Schönheitsreparaturen
    Schönheitsreparaturen sind am Ende der Mietzeit fachgerecht in allen Räumen durchzuführen.
    "
    - Punkt 13 halte ich für gegenstandslos/überflüssig/ungültig.

    "... habe 8 Liter Brillux Malerweiß verbraucht und die "Mängel" sind auf meinen Fotos fast gar nicht zu erkennen. Der Vermieter droht jetzt natürlich die Kaution (über 1000€) einzubehalten und die Wohnung auf meine Kosten zu renovieren."
    - Vor dem Anstrich hättestet besser die Dübellöcher einwandfrei verschliessen sollen. 8 L Dispersionsfarbe sind ja man nicht gerade die Welt - etwa grosszügig mit Wasser verdünnt? Welche genau definierten Mängel gibt es? Liste?

    Frage : Wie soll der VM denn was ablesen wenn keine Heizkostenverteiler an den Heizkörpern vorhanden sind ? Gibts nicht !


    Eben - dann wird er sich wohl befleissigen müssen, seine Heizungsanlage heizkostenvorschriftskondom zu konfigurieren. Ansonsten kann der Mieter 15% der ihm in Rechnung gestellten Heizkosten abziehen.

    Wurde die HeizkAbr. von einem Provider gemacht? Nein, die hat er offensichtlich selber erstellt & selber abgelesen.
    Sind Heizkostenverteiler an den Heizkörpern? Nein


    Ich würde der "HK-Abrechnung", da rechtswidrig, widersprechen.
    PS: Gibt es Wärmemengenzähler? => https://www.google.de/search?tbm=isch&hl=de&source=hp&q=w%C3%A4rmemengenz%C3%A4hler&gbv=2&oq=w%C3%A4rmemengenz%C3%A4hler&gs_l=img.3..0l10.1313.6563.0.8297.17.9.0.8.8.0.141.843.5j3.8.0.msedr...0...1ac.1.34.img..1.16.995.VQJSADTsvD8

    DeinName87:

    "er hat uns einen Aufhebungsvertrag vorgehalten, den wir erstmal blind unterschrieben haben."
    - Den Negativäusserungen meiner Vorredner dazu schliesse ich mich an.

    "ich habe einen Nachweis über die Kaution gefordert, den kann er nicht erbringen."
    - Muss er jetzt auch nicht (mehr). Habt Ihr etwa KEINEN Nachweis über die seinerzeit geleistete Kaution??

    Tom28:

    "Hast Du nichts anderes zu tun als Dich mit so einem Firlefanz zu befassen?"
    - Wen, bitte, meinst Du? Denk' doch bitte mal über die "ZITATFUNKTION" nach. Dürfte sogar Dir gelingen.

    "Ich hatte in meinem Treppenhaus auch zuerst Energiesparlampen montiert, bin aber davon abgekommen da sie einfach zu lang gebraucht haben um hell zu erleuchten."
    - Von SOLCHEN Lampen sprechen wir hier ja sowieso nicht. *Erleuchtung*

    DeBe:

    "Heute VM angerufen: Sie sieht es jetzt ein, dass der Elektriker das nicht richtig gemacht hat und will die erste Rechnung zurück nehmen."
    - OK.

    "Ich habe ihr dann auch gesagt, dass ich dafür eine "richtige" Rechnung haben will, damit ..."
    - OK.

    "... Sie berechnet da wohl irgendetwas was ihr meiner Meinung nach gar nicht zusteht, da sie dadurch ja keinerlei Unkosten hätte wenn alles richtig abgelaufen wäre. Das sie versucht da noch Gewinn raus zu schlagen finde ich unmöglich."
    - Halte ich ebenfalls für nicht statthaft.

    "Elektriker kommt morgen nochmal und macht es (hoffentlich) "richtig"."
    - OK.

    "Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich ja auch ein Recht auf eine "richtige" Rechnung."
    - Wie bereits anklang, solltest Du anstatt Gas zu geben eher selbst die Rechnung abwarten.

    "Die sie allerdings schreibt, da sie auch den Elektriker beschäftigt, daher wird sie wahrscheinlich Bearbeitungsgebühren aufschlagen."
    - Verwaltungskosten sind bereits in der Miete enthalten.

    "Ich hoffe die Sache ist morgen erledigt und dieser ganze Zirkus hat dann ein Ende. Und das wegen eines einzigen Nagels..."
    - Kannst uns ja gelegentlich über den Fortgang berichten.

    Havana82:

    "Mein Mietvertrag endete am 31.03.15"
    - OK.

    "Vermieter wollte gerne 3 Tage später die Übergabe machen, womit ich einverstanden war.
    In der Zwischenzeit war der Vermieter mit dem Nachmieter im Haus.
    Wir wollten dann die Übergabe machen ddr Vermieter hatte noch 2-3 Mängel dir ich beseitigen sollte was auch ok so war.
    Nun hat der Vermieter den Nachmieter schon in das Haus gelassen und er stellt seine Sachen schon rein."
    - Ja, und?

    "Soweit ich weis soll da der Vertrag erst ab 01.05.15 gemacht werden."
    - Das ist nicht mehr Deine Angelegenheit.

    "Darf der Vermieter dem Nachmieter schon rein lassen ohne das mit mir die Übergabe gemacht wurde muß ich es akzeptieren?"
    - Ja, musst Du, da das nach dem Mietende war.

    "Nicht das es heißt ich begehe Hausfriedensbruch, beklaue den Nachmieter, oder er richtet Schäden an"
    - Da Du wohl noch einen Schlüssel hast zwecks Zugang zur Schadenbehebung müsste Dir im Falle des Falles die Schuld nachgewiesen werden.

    "die ich dann noch gemacht haben soll.
    Ich muß ja noch einige Male rein um meine Mängel zu beseitigen.
    Was darf nun der Vermieter machen und wie verhalte ich mich am besten?"
    - Ist denn etwas vorgefallen?

    Wenn du den Nagel nicht reingehaun hast, biste auch nicht dafür verantwortlich. aber selbst wenn doch, mensch da zieht man den Nagel raus meldet das und tut unwissend :)

    Ich würd dafür nix zahlen ganz einfach. Hab auch mal ne Leitung angebohrt (ja sowas kommt vor ) nur muss man ja nicht gleich drauf hinweisen das man was damit zu tun haben könnte. Man hat ne Leuchte montiert und diese lässt sich nicht schalten !!! zack ende. dann ist der Vermieter am Zug


    "Tolle" Ratschläge gibst Du...:mad:

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