Ich hätte in diesem Forum wirklich erwartet das ihr hier mehr Mietrecht wisst.
Wir sind meist Mieter - genauso wie auch Du.
Ich hätte in diesem Forum wirklich erwartet das ihr hier mehr Mietrecht wisst.
Wir sind meist Mieter - genauso wie auch Du.
Mech,
Mieter M hat eine Ruine R angemietet, Vermieter V hat einen Dummen D gefunden
Versprechen sind Schall und Rauch... Was interessiert mich mein dummes Gerede von gestern...?
Oder einfach ignorieren.
Und wenn zurückweisen nur mit knappen Angabe "da formell falsch".
Bzw. anstatt zurückweisen ihr widersprechen.
Was kann schlimmstenfalls passieren?
- Anwalt bleibt bei seiner Kündigung. Du reagierst nicht, er muss auf Räumung klagen. Fraglich, ob er mit seiner Klage Erfolg haben wird.
So wird es kommen, denn der arme Anwalt muss ja auch noch die letzten Raten für seine Finca auf Mallorca oder das Chalet im Tessin bezahlen...
Hast Du Dir meine und die anderen Antworten überhaupt durchgelesen?
Das muss ich inzwischen auch fragen.
An wen der VM die Rechnung weiterleitet, ist völlig schnurzpiepe. Er kann sie auch an den Standortpfarrer weiterleiten oder an jemanden, der sich damit den Hintern abputzt.
Die Küche ist nach Beendigung der Arbeiten auf VM-Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
..., zumal man hier ohnehin nicht Recht bekommt.
... genauer: Recht nach eigenem Gutdünken.
Das einzige, was sich ausserhalb der Mietsache befindet und Nini einfordern kann, ist der ordnungsgemässe Zugang zur Wohnung.
Nun habe ich eben mit dem Amt gesprochen und die sagten ich solle die gesamte Summe bezahlen, damit ich meine Ruhe habe weil die haben das bei den anderen ja auch gemacht.
Ich würde nicht den Helden spielen wollen.
Ola sanchez901127,
wenn die Heizkostenabrechnung auf Schätzungen beruht, kannst Du vom Rechnungsbetrag bis zu 15% abziehen gem. §9a HeizkVO: http://www.heizkostenverordnung.de/par9a.php
Hallo Nini35,
leider wird Dich meine Meinung enttäuschen:
"1. Dürfen sie dort parken?"
- Wieso nicht? Ist doch kein von Dir gemieteter Platz.
"2. Ist der Vermieter verpflichtet was zu unternehmen?"
- Wieso? Werden Deine Rechte aus dem Mietvertrag tangiert?
"3. Ist es ein Grund für eine Mietminderung?"
- Ich denke: Nein.
"4. Dürfte ich mir auf meine Terrasse ein Sichtschutz bauen?"
- Mit Erlaubnis des Vermieters: Ja.
"5. Was habe ich für Rechte?"
- Siehe Dein Mietvertrag, also nur solche, die Deine Mietsache betreffen.
"6. Was kann ich sonst noch tun?"
- Die Fenster besser abdichten...
Hallo Phoebelein,
in dem Schreiben ist ja bereits erklärt, weshalb die Nachforderung unrechtens ist.
"Nun wird mir hier schon mündlich von seitens der Hausmeister geraten, das ich doch die gesamte Summe zahlen soll um Mehrkosten zu vermeiden, weil meine Sache schon bei deren Anwalt liegt."
- Ist ja klar, wessen Lied der HM zu singen hat...
"Nun habe ich heute beim Amt nachgefragt ob ich alles zahlen darf und die holen sich das dann vom Vermieter wieder, die verneinte der SB das, weil die nur der Leistungsträger sind und ich den Vertrag mit dem Vermieter habe."
- Das kann ich nur bestätigen.
"... da ich ganz genau wusste wenn, da was nicht stimmt, bekomme ich das vom vermieter nie wieder, somit habe ich das erst mal beiseite gelegt und jetzt Dienstag nur die Summe überwiesen die richtig ist, statt 620€ jetzt 43€)"
- Richtig.
"Nun ist die Frage was kann ich machen wenn versucht der Vermieter mit Mahnbescheide"
- Da würde ich widersprechen, vorerst ohne Begründung.
"und sonst was durch zu setzen und mich evt in die Schufa einträgt.?"
- Ein Vermieter kann niemanden in die Schufa eintragen.
"Ich bin dem ja machtlose ausgeliefert ohne Rechtschutz"
- Nein, den bekommst Du bei Gericht. Dort kannst Du vorerst mal einen Beratungsschein (für einen FachAnwalt) beantragen, wenn Du wieder Post vom VM bekommst.
"Ich darf die nicht rechtens Summe laut Amt nicht überweisen"
- Richtig!! Also abwarten, bis Post kommt - und uns dann weiterhin hier informieren.
Dano:
"Der Schaden wurden komplett vom Vermieter behoben."
- OK.
"Ich fragte die Handwerker ob da nicht Kosten auf mich zukommen, da es ja meine Küche ist und nicht die von dem Vermieter."
- Vielleicht haben die Handwerker Dich missverstanden, dass Du die Demontage und Montage einzelner Küchensegmente selbst übernimmst?
"Muss ich die Kosten nun übernehmen?"
Nein, sondern der VM. Du hast ja schliesslich nichts angestellt.
Hallo Häuslebauer15,
ich würde einen FachAnwalt aufsuchen. Mir erscheint die "Begründung" nicht ausreichend.
Mein Vater wird jetzt dabei sein ![]()
Na schön, Du wirst sicherlich anschliessend berichten. Und nicht vergessen: Originalvollmacht zeigen lassen.
Hallo Walter Scheel,
auf dem Vorabnahmeprotokoll vermisse ich beide Unterschriften...
Wie anitari bereits schrub, müssten wir die Abrechnung einsehen können. Spekulieren wäre hier fehl am Platz.
Bei 7.500 € lohnt sich bestimmt auch eine Klage, aber nicht bei einer Forderung im niedrigen oder mittleren dreistelligen Bereich.
Eine Klage gegen wen?
Ich hatte mal etwas an eine Apotheke (Konto bei einer anderen SK) überwiesen. Auf meinem Kontoauszug stand jedoch als Empänger der Name der Apothekerin/Kontoinhaberin.
Gut dann werde ich am Besichtigungstermin eben die Polizei rufen, wenn er mich innerhalb meiner Wohnung erneut bedroht.
Du solltest nicht allein sein. Besuch kannste Dir soviel einladen, wie in die Wohnung passt...![]()
Hallo InaBina,
wenn der Rotzlöffel Dir eine OriginalVollmacht vorweist, kann er sich mit Dir in Verbindung setzen zwecks Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Er hat sich dabei nach Dir zu richten, und Du musst nicht sofort zusagen. Ich würde jedoch soweit gehen, der Mutter persönlich mitteilen, dass ich eine Besichtigung durch ihren Spross ablehne, da er mich beschimpft und bedroht hat. Letzten Endes sei das Benehmen ihres Sohnes auch der Grund, weshalb ich gekündigt hatte. - Aber das der Mutter persönlich mitteilen.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.
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