Frage zum Warmwasser

  • Hallo!

    Also ich soll knapp 500 Euro nachzahlen, wir sind zwei Personen und sind echt sparsam mit dem Wasser. Baden einmal im Monat, duschen in der Regel jeden zweiten Tag. Der Posten für Warmwasser ist grausam hoch. In dem Mietshaus sind Parteien gewesen (vor einer Woche ausgezogen) die fast jeden Tag gebadet haben. Der Vermieter kommt auch auf die Wasserzähler schauen zum ablesen, die Kosten werden aber so ermittelt das er die Gesamtkosten nimmt und diese durch den entsprechenden Faktor ( Personen im Haus) teilt. Bedeutet doch das ich für meine Mitmieter mitbezahle weil diese viel mehr verbrauchen als ich? Ist das richtig so? :(

    Gruß
    David

    3 Mal editiert, zuletzt von DavidS (16. April 2015 um 11:57)

  • Verstehe ich das richtig:
    1. Jede Wohnung hat einen Warmwasserzähler?
    2. Das Warmwasser wird aber nicht nach Verbrauch umgelegt sondern nach Personen?

    Das ist nicht rechtens. Die Heizkostenverordnung ist für die Umlage der Warmwasserkosten anzuwenden. Eine Umlage nach Personen ist nicht zulässig.

  • Zitat

    ... und sind echt sparsam mit dem Wasser.

    Das sagen alle Mieter angesichts einer Nachzahlung.

    Die Kosten für den Warmwasserverbrauch werden anhand der Gesamtheizkosten und des Gesamtwarmwasserverbrauchs ermittelt.

    Sind entsprechende Zähler vorhanden ist die Umlage nach Personen unzulässig.

    Überhaupt müssen Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

    Aber vielleicht ist ja gerade das Sparen die Ursache für die Nachzahlung.

    Die Kosten der Aufbereitung sind ja da und wenn weniger verbraucht wird sind halt die Kosten pro m² Warmwasser höher.

    Ob in Deinem Fall die Abrechnung korrekt ist kann man aus den wenigen Angaben nicht sagen.

    Scann die Abrechnung ein und lade sie als Bild(er) hoch. Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Danke für die schnellen Antworten, anbei ist dann die geschwärzte Abrechnung. Wundert euch nicht, ich habe zwischen drin einiges weggestrichen. Da hatte ich mir nur ein paar Notizen drauf geschmiert.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Danke für die schnellen Antworten, anbei ist dann die geschwärzte Abrechnung. Wundert euch nicht, ich habe zwischen drin einiges weggestrichen. Da hatte ich mir nur ein paar Notizen drauf geschmiert.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Merkwürdiger "Wisch", aber keine korrekte Abrechnung.

    Was mir so auf den 1. Blick auffällt:

    Abrechnunsgzeitraum 1.7. - 31.12. ist ungewöhnlich. Normalerweise sind es 12 Monate.

    Für Kosten viele werden exakt 10 % auf Dich umgelegt.

    Grundsteuer sollst Du 100 € mehr als die Gesamtkosten zahlen.

    Es fehlt die Gesamtwohnfläche.

    Strom für warmes Wasser? Wird das zentral elektrisch aufbereitet?

    Die Abrechnung ist an Frau und Herr gerichtet.

    Wenn ich das richtig verstanden habe wohnst Du allein in der Wohnung.

    Ist die Abrechnung überhaupt namentlich an Dich gerichtet?

    Ich sehe das die Gesamtwohnfläche doch angegeben ist, ganz oben unter Umlageschlüssel.

    Weil das was von WE (Wohneinheiten) steht vermute ich das es Eigentumswohnungen sind. Richtig?

    Ist Deine Wohnung 104 m² groß?

    Ich finde immer mehr Merkwürdigkeiten. Was haben die Vorauszahlungen aus 2013 in der Abrechnung 2014 zu suchen?

    3 Mal editiert, zuletzt von anitari (17. April 2015 um 12:30)

  • Ich würde die Rechnung umgehend und voll zurückweisen. Diese ist schon formell falsch.

    Oder einfach ignorieren.

    Und wenn zurückweisen nur mit knappen Angabe "da formell falsch".

  • Wozu hat dann jede Wohnunh einen Warmwasserzähler, wenn am ende die Gesamtkosten genommen werden. Also das ist auf jeden Fall nicht in Ordnung. Jeder soll das bezahlen was er auch verbraucht.

    Angenehm ist am Gegenwärtigen die Tätigkeit, am Künftigen die Hoffnung und am Vergangenen die Erinnerung.

    Aristoteles

  • Bzw. anstatt zurückweisen ihr widersprechen.

    Wozu widersprechen? Der VM muß selber wissen, daß seine Abrechnung nur Unfug ist.

    Anitari hat es gut beschrieben.

  • Also das mit den Monaten hat denke ich den Grund das er das Haus vor ca. 1,5 Jahren gekauft hat vom Vorbesitzer. Aber hätte Er dann nicht nach dem halben Jahr die Abrechnung machen müssen? Hab gelesen das so eine Abrechnung nach einem Jahr dann auch da sein muss. Ich meine das wäre mir egal wenn ich für den Zeitraum etwas nachzahlen muss, haben wir ja auch verbraucht. Aber rein im Prinzip?
    Das es nach Gesamtverbrauch berechnet wird finde ich halt auch so bescheuert da ja Zähler da sind.
    Dann der Posten Hofreinigung. Wir haben keinen Hof. Neben dem Haus ist ein mini Beet wo die Mülltonnen hinter stehen. Da wurde von der Stadt letztens was umgegraben weil die einen Strom Kasten umgesetzt haben. Daraufhin hat eine Miterin das Beet neu bepflanzt. Aber das erklärt keinen "Hof reinigen" Posten für 1000 €

    Ich glaube aber schon das er denkt das die Abrechnung so richtig sei. Das ist glaube ich das erste Mietshaus was sie sich gekauft haben. Als Anlage oder so. Ansonsten hat er keine Häuser sondern einen Mittelgroßen Betrieb.

    Ich werde der Abrechnung auch widersprechen , da ja nicht mal eine Bankverbindung oder eine Zahlungsaufforderung bis angegeben ist. Ich will halt aber auch keinen Streit lostreten. Aber halt auch nicht ungerechtfertigt viel Geld bezahlen. Was wir verbraucht haben soll ich natürlich zahlen. Darum will ich mich auch nicht drücken.

    Was mir auch noch aufgefallen ist: Muss der Posten für Allgemeinstrom für Aufzug und Beleuchtung nicht auch von den Stromkosten für Warmes Wasser getrennt werden?

    Gruß
    David

  • Mit Hof reinigen kann auch die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, wie z. B. von Blumenrabatten gemeint sein.

    Schau mal in den Vertrag ob diese Kostenart vereinbart ist.

    Es ist nicht Deine Aufgabe herauszufinden was an der Abrechnung falsch ist.

    Widersprich ihr wegen formeller Fehler und gut ist.

    Welche Fehler das sind soll der Vermieter gefälligst selbst herausfinden.

  • Wozu widersprechen? Der VM muß selber wissen, daß seine Abrechnung nur Unfug ist.


    Egal, ob sie Unfug, Porno, sittenwidrig oder sonstwas ist: Eine Abrechnung ist und bleibt eine Abrechnung. Das hiergegen angesagte Rechtsmittel ist der Widerspruch.

  • Egal, ob sie Unfug, Porno, sittenwidrig oder sonstwas ist: Eine Abrechnung ist und bleibt eine Abrechnung. Das hiergegen angesagte Rechtsmittel ist der Widerspruch.

    Wo Du recht hast....Wiederspruch. Nur muß ich den VM nicht auf seine Fehler hinweisen, so richtig?

  • Wo Du recht hast....Wiederspruch. Nur muß ich den VM nicht auf seine Fehler hinweisen, so richtig?


    Bei einem Wiederspruch brauchste das nicht unbedingt im Detail. Allerderdings sollte ein Widerspruch grundsätzlich schon begründet werden.

  • Bei einem Wiederspruch brauchste das nicht unbedingt im Detail. Allerderdings sollte ein Widerspruch grundsätzlich schon begründet werden.

    Ganz klar Widerspruch (entgegen...) schäme mich.

    Der Hinweis z.B. "die NK-Abrechnung ist formell nicht richtig" würde meines Erachtens genügen.

  • So Update: Ich habe den Widerspruch per Einschreiben zukommen lassen. Habe noch mit rein geschrieben das ich Rechnungskopien haben möchte der einzelnen Posten. Er hat mich heute dann erbost angerufen und sagte er könne mir den ganzen Ordner mit Originalen geben. Des weiteren sagt er er könne 1,5 Jahre abrechnen weil "die bei den Stadtwerken" etwas falsch gemacht hätten. Und das Wasser würde er so berechnen weil alle Zähler kaputt wären (also unsere laufen alle normal) und diese eh ausgetauscht werden müssen (alle 5 Jahre, was ja auch stimmt). Aber das ist ja nicht mein verschulden als Mieter? Zu den fraglichen Posten "Hof reinigen" hat er sich noch gar nicht geäußert. Hab ihn auch abgewürgt weil ich keine Zeit hatte und ich in dem Schreiben auch um schriftliche Antwort gebeten hatte. Da ich mittlerweile weiss das einige Leute einen verbal direkt so überfahren das man erst mal etwas perplex ist, da man ja auch garnicht auf das Gespräch vorbereitet war.

    Einmal editiert, zuletzt von DavidS (25. April 2015 um 21:46)

  • DavidS:

    "Des weiteren sagt er er könne 1,5 Jahre abrechnen weil "die bei den Stadtwerken" etwas falsch gemacht hätten."
    - Quatsch. dann könnte er den 18 MonatsVerbrauch auf 12 Monate 'runterrechnen, bzw. auf sechs.

    das Wasser würde er so berechnen weil alle Zähler kaputt wären (also unsere laufen alle normal) und diese eh ausgetauscht werden müssen"
    - Quatsch. wenn die Messwerte nicht auffällig abweichen von früheren Werten, können sie trotzdem verwendet werden.

    "das ist ja nicht mein verschulden als Mieter?"
    - Mietern können Mängel am Haus nicht zugerechnet werden.

  • riiichtig so, immer schön schriftlich dazu äussern lassen, so hat man dann auch was in der Hand. Lass mich ja auch gerne mal überrumpeln, gibt genug Leute die labern einen derart voll das man es erstmal schluckt. NUr nicht "Ja ok" sagen :) offen lassen ^^ dann kommt der Brief später auch besser :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!