Native82:
"Qw = Qwmz * fHB * fHK
Diese Formel sagt mir irgendwie nichts und ich finde sie nicht in der HKVO §9"
- Kannste auch nicht, denn sie ist ja, wie man nachlesen kann, brenntwertbezogen...
Ernsthaft: Sie betrifft die Umrechnung des Brennstoffs in den Heizwert und braucht Dich weiter nicht zu interessieren.
Viel interessanter und auch allgemeinverständlicher ist hier die Angabe, dass die Warmwassererwärmung 34,877% der Gesamtenergie benötigte, der Rest, 65,123%, ging für Heizenergie drauf.
"Ich dachte die Pflicht 2014 Wärmemengenzähler zu installieren, sollte die Berechnung des Warmwasseranteils erübrigen bzw. nur in Ausnahmefällen erlauben. Könnt ihr mich da Aufklären?"
- Die zwei WMZ (wie bspw. in meiner Immobilie) erlauben es, ohne grosse Rechnerei festzustellen, wie die Gesamtenergie (und damit die Gesamtheizkosten) prozentual aufzuteilen ist in Heizungs- und WW-Bereitungskosten (in meiner Immobilie bspw. zuletzt 77,65% zu 22,35%).