Beiträge von Berny

    Die Berechnung ist also korrekt? Ich bin etwas verwirrt bezüglich Heizwert / Brennwert und der beiden f-Werte. fHK ist also der Wirkungsgrad des Kessels? 115%? Sind das theoretische Werte oder gibts das wirklich :confused:


    Mir erscheint die Berechnung korrekt. Und ja, theoretisch sind solche Wirkungsgrade möglich, soweit ich das weiss - auch, wenn's komisch klingen mag.

    In dem höchstrichterlich entschiedenen Fall handelte es sich um eine Gewerbemieteinheit.
    Ich erinnere mich vom Vermieter-Forum her lediglich daran, dass ab 2 MM Rückstand lediglich das WW abgestellt werden durfte.

    Und Paeck, Abschaltung der Satschüssel ist m.E. reine Rache bzw. Schikane, denn die benötigt ja garkeine Energiezufuhr vom Haus. Und der Bürger hat das Recht auf Informationsfreiheit. Wenn mtl. 240€ fehlen, ist das zwar hart, aber da muss man leider durch. Vielleicht fällt Dir etwas Geschicktes ein, die Schmarotzer hinauszu"bewegen"...

    heute kam ein Mahnbescheid für mich und ein Mahnbescheid für meinen Mann mit jeweils einer angebliche Rechnung von 2318 zuzüglich ein Mietrückstand von 317 Euro (was nicht stimmt, es steht keine Miete aus sondern höchstens streitige Nebenkostenabrechnungen) zuzüglich Anwaltskosten also gesamt ca 3000 Euro. Wir legen jetzt natürlich sofort Widerspruch ein.


    Der gute Mann ist ja fix dabei... Zeit, ihm zu zeigen, wo Barthel den Most holt.
    Da die Angelegenheit schon mal rechtshängig ist, würde ich einen Fach-Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen und, wenn die Angelegenheit zu meinen/Euren gunsten ausgegangen ist, mir überlegen, ob ich nicht gegen den Ex-VM Betrugsanzeige erstatte.
    Haltet uns hier bitte auf dem Laufenden, viel Glück!

    Im Mietvertrag ist klar geregelt das die Treppenhausreinigung von den Mietern erledigt werden muss. Darf die Hausverwaltung dann weil sie der Meinung ist das die Regelung mit den Mietern nicht klappt , ohne Zustimmung einen Reinigungsdiest damit beauftragen und die Kosten dann den Mietern anlasten ?


    Nein, ohne Zustimmung der Mieter schon mal garnicht.

    Paeck:

    "Haben unseren Mietern wegen Zahlungsverzug fristlos gekündigt. Ausgezogen sind sie jedoch nicht!
    Im Mietvertrag steht die Nutzung der Satellitenschüssel mit drin.
    Darf ich die Schüssel abhängen?"
    - Nein.

    "Strom...den bezahle ich auch, die Mieter bezahlen den dann an mich mit den Nebenkosten.
    Allerdings seit 4 Minaten auch nicht mehr... Darf ich den trotzdem nicht abstellen?"
    - Darfste nicht abstellen.

    "Wie siehts mit dem warmen Wasser aus, darf ich das abstellen?"
    - Google hat auch mich gehelft: Mietschulden - Kein Geld - trotzdem Wasser und Strom! - Geld - S

    Native82:

    "Qw = Qwmz * fHB * fHK
    Diese Formel sagt mir irgendwie nichts und ich finde sie nicht in der HKVO §9"
    - Kannste auch nicht, denn sie ist ja, wie man nachlesen kann, brenntwertbezogen...
    Ernsthaft: Sie betrifft die Umrechnung des Brennstoffs in den Heizwert und braucht Dich weiter nicht zu interessieren.
    Viel interessanter und auch allgemeinverständlicher ist hier die Angabe, dass die Warmwassererwärmung 34,877% der Gesamtenergie benötigte, der Rest, 65,123%, ging für Heizenergie drauf.

    "Ich dachte die Pflicht 2014 Wärmemengenzähler zu installieren, sollte die Berechnung des Warmwasseranteils erübrigen bzw. nur in Ausnahmefällen erlauben. Könnt ihr mich da Aufklären?"
    - Die zwei WMZ (wie bspw. in meiner Immobilie) erlauben es, ohne grosse Rechnerei festzustellen, wie die Gesamtenergie (und damit die Gesamtheizkosten) prozentual aufzuteilen ist in Heizungs- und WW-Bereitungskosten (in meiner Immobilie bspw. zuletzt 77,65% zu 22,35%).

    Hallo Hyd^,

    "Ich bin zur Untermiete in einem Haus, dass von privat vermietet wird, ..."
    - Du solltest Deinem Vermieter (lt. Mietvertrag) ein Einwurfeinschreiben bzw. mit Zeugen zuzustellendem Schreiben die gelisteten Mängel mitteilen und ihn auffordern, zukünftig für ordnungsgemässe Heizung und Brauchwasssererwärmung zu sorgen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auf auf § 535 BGB verweisen.
    Rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich.

    "Meine Frage ist jetzt, wenn die Heizung einen Tag im Monat ausfällt, darf ich die Monatsmiete dann für ich sage mal 20% mindern, oder nur den Tagesmietpreis um 20%?"
    - Letzteres, würde ich sagen.

    Danke für die Antworten. Er hat eine Frist bis 01.05.2015 von mir bekommen. (Einschreiben Einwurf) Wenn er sich die nächsten Tage nicht meldet, werde ich mir einen Anwalt suchen. Hat jemand Erfahrungen wie lange ein solches Verfahren in etwas dauert, wenn ein Anwalt die Klage einreicht?


    Eigentlich sollte es egal sein, wer eine Klage einreicht. Je nach Amtsgericht bzw. Arbeits"vorrat" kann es bis zu einem Jahr dauern.

    klaus69,
    Leerstandskosten hat der Vermieter VOLL selbst zu tragen - so, als wäre dort kein Leerstand. In den Berechnungen ist dann davon auszugehen, dass die leerstehenden Wohnungen von einer (fiktiven) Person bewohnt sind.
    Der VM darf in BK-Abrechnungen sowieso nur die Beträge ansetzen, die ihm selbst entstanden sind.

    Ich denke aber auch, dass das Wort "Personenanzahl" durch "Personentage" getauscht werden müßte. Dass die Abrechnung durch diese Ungenauigkeit unwirksam sein könnte, wage ich zu bezweifeln.


    Doch - irgendwo (bitte nagele mich nicht fest) hatte ich mal gelesen, dass Personenbruchteile in Abrechnungen nicht statthaft seien wegen Verstoss gegen die Menschenwürde o.ä.

    da wir bis dahin fest davon ausgegangen sind, dass dies "normale" Abnutzung durch Gebrauch sei. Darüber nachgedacht selbst drüber zu lackieren haben wir, allerdings waren wir uns sicher, dass es danach auch nicht wie neu aussehen würde.


    Wie bereits angedeutet und jetzt auch noch mal höchstrichterlich bestätigt, kann (trotz MV-Vereinbarung) eine Verbesserung der Mietsache beim Auszug nicht verlangt werden. Also wäre ein Ablaugen (mit Schmirgel und/oder Chemie) und anschliessendes Überlackieren das Mittel der Wahl gewesen (hatte ich neulich mit den sieben Türen+Füllungen meiner alten Wohnung auch gemacht, und das waren noch Türen mit Strukturglaseinsätzen von 1950, also recht aufwändig...).

    Hallo smudy,

    "Nun soll ich für die Beseitigung von Lackschäden (Stahltürrahmen weiß lackiert) an jeder Tür in der Wohnung aufkommen. Diese sind nicht beim Umzug oder durch sonstige "Unfälle" entstanden. Sie sind durch den täglichen "Gebrauch der Mietsache" (Türen schließen, mal mit dem Wäschekorb angekatscht, mit dem Reißverschluss der Jacke hängengeblieben etc) entstanden."
    - Auf die Idee der Beseitigung dieser Schäden seid Ihr bis zur Rückgabe nicht gekommen?

    "Bei Auszug des Mieters ist die Wohnung komplett mit neu hell u. einheitlich gestrichener Rauhfaser an Wände u. Decken, weiß lackierte Heizkörper u. Türzargen,"
    - Verbesserungen der Mietsache kann der VM nicht verlangen.

    "geräumt, grundgereinigt und sauber zurückzugeben."
    - Halte ich für selbstverständlich.

    "Beschädigungen an den Türen u. am Laminat-Boden sind fachgerecht zu entfernen."
    - Ebenso.

    Chrischl:

    "Ich habe also den Vermieter kontaktiert um eine Genehmigung einzuholen, diese wurde jedoch abgelehnt, da zu viele Parteien angeblich nicht angemeldete Haustiere hätten und deswegen nun plötzlich ein Genehmigungsstop ausgerufen wurde."
    - Welcher Postillion hat das gemacht?

    "Hier ist nun die Frage, ob so ein Genehmigungsstop irgendwie anfechtbar ist, da einige Parteien sicherlich eine Haltungs-Genehmigung besitzen ..."
    - Der VM ist nicht gleichbehandlungsverpflichtet.

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