Beiträge von Berny

    okonski,
    jetzt sieht die Angelegenheit schon ganz anders aus:

    "Beim Datum der Wohnungsübergabe hat sich ein Fehler eingeschlichen. Termin war der 28.03.2015."
    - Aha.

    "..., während der Mietvertrag meines Klienten noch lief, den Leerstand der Wohnung zu umfassenden Sanierungsarbeiten nutzen darf."
    - Nein. Sobald der VM Hand an die Mietsache anlegt, braucht der Mieter nicht mehr zu zahlen - es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.

    Darf meine Vermieterin mir eine Frist zur Instandsetzung des Türrahmens setzen und bei nicht einhalten selbst Handwerker auf meine Kosten beauftragen


    Deine Vermietrin hat recht. Den Türrahmen IN Deiner Wohnung kannste selbst später reparieren.

    Vielen Dank für Eure Hinweise. Meine Ex-Vermieterin hat sich auch noch mal (diesmal offenbar besser) beraten lassen und das Gleiche rausgefunden, was Ihr mir hier mitgeteilt habt. Sie überweist den zuviel einbehaltenen Betrag noch an mich. Schön, dass es ohne großes Theater abgegangen ist. Nochmals danke und viele Grüße, Frank


    Solche Erfolgsmeldungen können die Stamm-User hier nur motivieren... Danke für's Feedback.;)

    der erste Stellplatz ist mit meinem Nummernschild versehen und da steht immer nur mein Auto, der zweite Stellplatz ist leider für mich nicht erkenntlich reserviert und ich Parke da wo gerade frei ist, deswegen weigere ich mich der zweite Stellplatz voll zu bezahlen.
    die Stellplätze sind nicht erkenntlich abgegrenzt, also es ist einfach nur eine ca. 2 x 80 Meter lange Fläche und bis auf 5 Plätze ohne Namenschilder.


    Das alles wissen wir bereits.

    Der Betrag ist genauso hoch wie für den ersten Stellplatz 13,-
    ich verstehe aber eins nicht, warum soll ich vollen Betrag zahlen wenn vielleicht nach einem Jahr alle Stellplätze besetzt werden und ich dann mit anderen Nachbarn streiten muss um einen Stellplatz, weil feste Zuordnung zur einer Wohnung oder Haus gibt es nicht.
    was meinten Sie zur meine Idee, dass ich dem Vermieter vorschlage eine verminderte Kosten für ein nicht zugeordneten Stellplatz zu zahlen, Bsp. 8-10 EUR?


    Mein Vorschlag war Dir wohl zu simpel...?

    alexamellie:

    "Habe heute die Betriebskostenabrechnung bekommen und soll bis 01.06.2015 366 Euro nachzahlen."
    - Zahlungfrist ist immer einen Monat.

    "Wohne seit 01.08.2014 hier und die Abrechnung wurde vom 01.08. bis 31.12.2014 erstellt. Ich habe wirklich wenig geheizt und war auch sonst sehr sparsam, warum ist die Abrechnung so hoch bzw. ist sie rechtens??"
    - "Wenig geheizt" hat hier jeder Beschwerdeführer...
    Was mir aber auffällt, ist, dass Du fast 10m³ Wasser mtl. verbraucht hast. Üblich sind eigentlich 30-40m³ pro Jahr.
    Deine mtl. Vorauszahlung sollte unbedingt angepasst werden.

    simba,
    was wäre, wenn Du jetzt erst mal den vorhandenen Wohnungsschliesszylinder gegen einen - Beispiel: http://www.amazon.de/ABUS-EC550-Zylinder-inkl-Schl%C3%BCssel/dp/B004W496P0/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1431005946&sr=8-2&keywords=schliesszylinder austauschen würdest und die Angelgenheit vorerst auf sich beruhen lassen würdest?

    "Die VHV-Versicherung scheint nicht die Beste zu sein"
    - Doch, denk' nach: Sie geht sorgsam mit den ihr anvertrauten Kundengeldern um...:cool:

    Ja, richtig. Aber die Windeln kommen erst nach der Geburt in die Tonne und nicht vorher zur Probe, oder?


    Manche Zeitgenossen sind lt. einer Kölner Büttenrede auch nur versuchsweise geboren worden...:o

    Danke schön für eure schnellen Antworten.
    Ich denke nicht das die das einsehen das es falsch ist mit der Abrechnung.
    Er und seine Frau meinen immer sie wissen alles und können alles.
    Sie waren in letzter Zeit schon immer komischer zu uns geworden.
    Auch ist seine Schwester die woanders lebt, seit einiger Zeit jeden Tag hier bei ihm. wir vermuten das er will das sie hier einzieht.
    Irgendwie hat man das Gefühl als wenn es eine Abschlussrechnung ist.
    Gruß Cumry


    Dann halte durch - und uns gelegentlich weiter informiert.

    Bereits bei Einzug hätten Sie erkennen müssen, das keine Dusche vorhanden ist.
    Wenn Sie darauf solch großen Wert legen, hätten Sie die Wohnung nicht mieten dürfen.


    Vielleicht handelt es sich beim Fragesteller um einen kleinwüchsigen Zeitgenossen, für den anfangs die Toilette ausreichte...:rolleyes:

    Nichtsdestotrotz habt Ihr Anrecht auf eine korrekte Abrechnung, und da muss der Eigentümer seine eigene für Euch erstellte Abrechnung korrigieren, auch wenn das dazu führt, dass er unter Umständen auf einen Teil der Betriebskosten sitzen bleibt, weil es eine Differenz gibt zwischen der WEG-Abrechnung und der Mieterabrechnung.


    Oder auch nicht...., denn der Vermieter hat evtl. vom Vormieter, der nur elf Monate gemietet hatte, auch den ganzen Jahresbetrag gefordert...:p

    Hallo Pedro87,

    "Ich habe von Ende November bis Ende März als Untermieter gewohnt ..."
    - OK.

    "Eine Klausel im Mietvertrag war: Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass die Nutzung der Wohnung durch 1 Person erfolgt."
    - Schön, dass Ihr Euch einig wart...

    "Nach dem 4 Monaten Miete bekomme ich allerdings überraschend statt der 500€ Kaution nur 200€ wieder, mit der Begründung der Rest wäre eine "Übernachtungskostenpauschale für meine Freundin". Ich habe also nie etwas unterschrieben und wurde nie darüber unterrichtet, dass die wenigen Übernachtungen meiner Freundin Geld kosten würden. Nun meine Frage: Was meint ihr dazu?"
    - Da keine entsprechende vertragliche Vereinbarung existiert, kann die VMn auch sowas nicht verlangen.
    Ich würde Sie darauf aufmerksam machen und bitten, den Rest auszuzahlen, andernfalls das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden wird.

    ich bin Mieter einer Wohnung mit Bad was auch als solches im Mietvertrag (Mietvertrag ) angegeben ist. Im Bad steht eine transportable Duschkabine die mein Eigentum ist. Die Dusche wird jetzt aber undicht und ich benötige eine neue. Der Vermieter verlangt aber das ich eine neue auf eigene Kosten einbauen soll. Ist das rechtens da zur Ausstattung eines Bades ja eine Dusche oder Wanne gehört?


    Dir steht das zu, was bei Anmietung der Wohnung ("Istzustand") bereits vorhanden war. Der VM scheint wohl recht zu haben.

    Da steht drin, dass der von der Eigentümergemeinschafst festgelegte Maßstab zugrunde gelegt wird. Also nach Personen.
    Was mache ich denn nun? Die Abrechnungen aller Mietparteien sind da ja jetzt falsch.
    Ich würde unseren Vermieter anschreiben und um Korrektur beten.


    Dann ist es ja wohl klar, also nur für den einen Monat. Mit anderen Mietern habt Ihr nichts zu tun. Alles Gute dem neuen Erdenbürger!!:D

    lotrax:

    "Vor der Schlüsselübergabe hatten wir nur kurz die Möglichkeit, uns die Wohnung - damals noch bewohnt - anzusehen."
    - Euer erster grosser Fehler.

    "Als die Wohnung nun leer war und wir uns alles in Ruhe inspizieren konnten, waren wir mitvdem Zustand des Badezimmers nicht ganz zufrieden. Gesplitterte Fliesen, massiv verdreckte Toilette, Sprünge im Handwaschbecken. Also haben wir unseren Vermieter angeschrieben, dass wir seine Erlaubnis für eine Renovierung möchten. Da wir zu dem Zeitpunkt den Wunsch hatten, die Badewanne durch eine große Dusche ersetzen wollten, sprachen wir in unsere E-Mail an den Vermieter von Umbau"
    - Emails sind zum Wegklicken geeignet. Ihr hättet mit dem VM einen Ortstermin mit einem abschliessenden Protokoll machen sollen.

    "In einem Telefonat hatten wir mit unserem Vermieter abgemacht, dass ... "
    - Kannste vergessen. Willkommen in der Gegenwart!

    "Unter der Badewanne fanden wir Rattenkot und nachdem wir eine Gipswand entfernt hatten, ein Loch in der Außenwand. Das Loch haben wir bereits selbst mit Zement geschlossen.
    Unterhalb einer der Heizungsrohre vor der Wand verlief ein ummanteltes Kabel. Dieses war nur in die Wand zur Küche gesteckt - (einer) der Vormieter scheint das Kabel getrennt zu haben und es anschließend mit Klebeband umwickelt und wieder in das Loch geschoben. Das Kabel ist ein Stromkabel, dass nach Prüfung durch einen Elektriker nicht frei im Raum verlaufen darf und das für die gleichzeitige Nutzung von Geschirrspüler und Waschmaschine notwendig ist."
    - Mängel an der Mietsache solltet Ihr sofort dem VM melden und bitten, sie zeitnah zu beheben.

    "Unser Vermieter beharrt darauf, dass die Reparatur des Stromkabels eine Renovierung ist (für die wir uns die Kosten laut Vereinbarung teilen) und keine Reparatur (die er laut Mietvertrag ab einer Höhe von 120 Euro alleine zahlen muss)."
    - Dieser Schaden unterliegt nicht der Kleinreparaturklausel, dass ein Stromkabel nicht dem ständigen Gebrauch - wie bspw. Griffe - des Mieters unterliegen.

    "Hat unser Vermieter Recht und es ist eine Renovierung oder haben wir Recht, dass das erneute Verbinden und Verputzen des bisher fre verlaufenden Kabels eine Reparatur?"
    - Ist m.E. natürlich eine Reparatur, jedoch: Recht spricht ein Gericht, nicht ein Laie hier.

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