Beiträge von Berny

    californialove,

    bevor dieser Thread weiter Richtung Basar abgleitet, folgendes:
    Mit dem Vormieter hast Du bestimmt keinen Vormietvertrag gehabt, bestenfalls eine (vertragliche) Vereinbarung.

    Wenn Du mein Posting #3 richtig gelesen hättest:
    ""Laut Mieterverein schulde ich einen gleichwertigen Bodenbelag, aber wieso? Wenn der doch nicht zur Mietsache gehört."
    - Nöö, zur Mietsache gehört doch ein Boden(belag) - und wenn es nur das olle PVC von 1950 (wie bei mir) ist."
    wäre der dämliche Teppich bzw. das Laminat, welches beides nicht zur Mietsache gehört, kein Thema mehr.

    Auch über Deine erneute:( Frage
    "Wieso muss ich die Türen lackieren, wenn ich diese ebenfalls im unrenovierten Zustand erhalten habe? Im Mietvertrag steht ich müsse das, aber laut BGH Urteil muss ich es nicht und im Ü-Protokoll steht lediglich ich soll Renovieren weder ob bei Einzug oder Auszug und erst recht nicht, was genau ich eigentlich renovieren soll."
    wurde bereits ausführlich eingegangen.

    Hallo californialove,

    "Ich habe vom Vormieter Gegenstände überlassen bekommen, die im Ü-Protokoll vermerkt sind. Darin steht auch, dass die Gegenstände nicht zur Mietsache gehören und auf Verlangen vom Vermieter entfernt werden müssen."
    - OK.

    "Laminat habe ich verlegt und vorher war da ein Teppich verlegt, der nicht zur Mietsache gehört und ich diesen daher entsorgt habe. Das Laminat möchte ich mitnehmen, muss ich für einen neuen gleichwertigen Bodenbelag sorgen? In der schriftlichen Bestätigung steht, dass ich den Ursprungszustand herstellen muss oder das Laminat kostenfrei drinlassen muss."
    - In einer Bestätigung des VM kann drinstehen was will, solange es nicht mietvertraglich vereinbart wurde.

    "Ich habe die Wohnung unrenoviert (rote Farbe an der Wand, Gegenstände drin, Löcher in den Wänden etc.) übernommen und mich zur Renovierung verpflichtet und dafür die Gegenstände erhalten zur freien Nutzung."
    - Bei Koppelgeschäften wäre ich vorsichtig. Ist denn der Umfang der Renovierung beschrieben? Fall nicht, würde ich die ganze Klausel für unwirksam ansehen.

    "Muss ich die Wohnung nun komplett renovieren und quasi eine Endrenovierung durchführen? Löcher die entstehen, wenn ich die Gegenstände entferne, Wände weiß streichen, Türen lackieren etc..."
    - Der VM kann eine Verbesserung nicht verlangen. Durch Ausbau von Einrichtungsgegenständen entstehende Beschädigungen müssen natürlich entfern werden - und die Wohnung besenrein übergeben werden.

    "Aktuell sind die Wände mal weiß gewesen, hab keine anderen farbigen Wände, nur muss definitiv neu gestrichen werden, weil typische Abnutzung. Die Türen bräuchten auch mal eine neue Lackierung. Im Protokoll stand nicht drin, wie genau und was genau renoviert werden sollte bei Einzug."
    - Antwort wie vor.

    "Als Laie würde ich sagen, gehören die Gegenstände mir, sodass ich diese entfernen muss. Aber Renovieren und neuer Bodenbelag ist nicht meine Sache. Laut BGH Urteil muss ich nicht renovieren, es sei denn mir wurde ein entsprechender Ausgleich wie Mietkürzung etc. angeboten."
    - Meine ich auch.

    "Laut Mieterverein schulde ich einen gleichwertigen Bodenbelag, aber wieso? Wenn der doch nicht zur Mietsache gehört."
    - Nöö, zur Mietsache gehört doch ein Boden(belag) - und wenn es nur das olle PVC von 1950 (wie bei mir) ist.

    "Auszug aus dem Protokoll:
    Liste der Gegenstände im ..... , die an Frau ..... übergehen.
    Als Gegenleistung ist Sie lt. vertraglicher Vereinbarung verpflichtet evtl. Renovierungsarbeiten zu übernehmen.
    Bezieht sich das auf Einzug oder Auszug oder beides?"
    - Unklare Formulierungen gehen regelmässig zu Lasten des VM.

    "Der Mieter ist verpflichtet die laufenden Schönheitsreparaturen auszuführen.Dann wird aufgezählt was alles und das die Arbeiten handwerksgerecht erledigt werden müssen.
    Dann steht da, dass ich die Räume in dem Zustand zurückgeben muss, wenn der Mieter die erford. Schönheitsrep. durchgeführt hätte.
    Holzteile etc, können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
    - Wie bereits gesagt, kann der VM Verbesserungen der Mietsache nicht verlangen.

    Naja, mach was du willst. Du hörst/liest scheinbar nur das was du gerne willst.
    Und dann dein ständiges Wiederholen, der "widerrechtlich falsch entstandenen" Wohnfläche. Ist nicht jede falsche Wohnfläche widerrechtlich?.


    Aber zu faul, die tatsächliche Wohnfläche mit Massstab, Taschenrechner oder Excel selbst mal zu ermitteln. Von dieser Art Zeitgenossen gibt es leider viele.:mad:


    ich habe die Sache noch nicht ganz verstanden.
    1. Dein Vermieter hat dich vor 2 Jahren gekündigt, weil er die Wohnung für seinen Sohn brauchte. Jetzt, zwei Jahre später, ist der Sohn ausgezgen.
    2. Du bist insolvent und suchst eine neue Wohnung.
    Diese beiden Sachen haben doch im rechtlichen Sinn nichts miteinander zu tun.


    Ich schätze, Du hast diesen Superkompliziertensachverhalt doch (ganz) verstanden.
    Zu 1. und 2.: So einfach ist das.
    Unser Fragesteller ist zwar insolvent, verdient aber gut...:rolleyes:

    Sorry, mein Autokorrekt am Tablet hat einen totalen Hau. Ich meinte Vertrag, also den Mietvertrag...
    (Zum Schmunzeln:in meinem ersten Post musste ich jedes Mal "Hauskonto" korrigieren, weil dieses unterbelichtete Stück Technik der Meinung war, ich wolle über Hauskatzen berichten...)


    Im Ernstfall (für vertragsrelevante Angelegenheiten) zählt nur derjenige, dessen Unterschrift vorhanden ist.

    Hallo Drine86,

    im Mietvertrag steht der Name Eures Vermieters, und auf das von ihm angegebene Konto ist die Miete zu überweisen.
    Dies kann nur durch einen rechtsgültigen Gerichtsbeschluss geändert werden. Soweit mei Kenntnisstand.

    "Wir haben überlegt, einen Brief in dreifacher Ausführung an alle beteiligten Parteien zu schicken, sie darum zu bitten, ihre Differenzen nicht auf unserem Rücken auszutragen"
    - Genauso würde ich es machen.

    "(netter formuliert natürlich)"
    - Nöö, weshalb?

    "und uns gemeinschaftlich schriftlich mitzuteilen, wohin wir die Miete überweisen sollen."
    - Wichtig ist hierbei, dass auch Euer Vermieter das unterschreibt (Unterschrift vergleichen!).

    "Bis dahin würden wir sie weiter beim Amtsgericht hinterlegen. Wir sind uns nur nicht sicher, wie wir uns rechtlich auf der sicheren Seite bewegen können."
    - Dazu werden sich wohl noch andere Kollegen äussern.

    Andreas, mit einem ähnlichen Problem hat mich heute Mittag einer meiner Mieter überrascht...
    Als Vermieter hat man meistens die A-Karte
    Du wirst Dir wohl oder übel eine neue Bleibe suchen müssen, je nachdem, wie lange das JC noch die erhöhte Miete übernimmt...
    PS: In welcher Stadt wohnst Du? Kannst ja per PM antworten.


    Ich denke wegen den 25-50% Balkonanrechnung könnte man sich streiten .. relativ ruhige Lage, Ost-Süd-Ausrichtung, geräumig, ältere Bausubstanz ..
    Würde ich auf 25% bestehen wäre ich bei der 10% Toleranz angelangt denke ich .. muss ich nachrechnen.


    Könnte dann ja klappen..... aaber jeder Amtsrichter entscheidet individuell. Er kennt ja womöglich vom Stammtisch her den gegnerischen Anwalt und den befreundeten Sachverständigen...

    Also in meinem Mietvertrag stehen nur die besagten 34,60m² drinn und der Bezug auf die WoFlVO .. keine weiteren Angaben wie du sie nanntest. Und da -wie oftmals erwähnt- diese Fläche nur mit einem zu 100% angerechneten Balkon zustande kommen kann, liegt doch hier der Fehler?! Beim angeforderten Aufmaß der Architektin waren es ja dann nur noch 31,80 inkl. 50% Balkon ..
    Entschuldigung, wenn ich etwas schwer von Begriff bin .. :o


    Wenn es aber nach Deinem genauen Aufmass nur 31,13m² oder weniger Fläche wären, läge ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigen würde, halber Balkon natürlich.

    Die Wohnung ist Teil eines KfW 55 Baustandard und hat die Energieeffizienzklasse A+. Im Energieausweis steht folgendes Endenergiebedarf 26 kWh/(m²*a). Was bedeutet diese Zahl für mich?


    Dass es m.E. ein unglaublich guter Wert ist. Mach' Dir doch mal selbst die Mühe und google nach Energieeffizienzklasse Gebäude.

    Hallo cagevn,

    "Auszug und Kündigung zum 31.03.2015, Übergabe Schlüssel eine Woche später.
    - In besagtem Protokoll taucht die Küche mit dem Passus "Wände: weiß, i. O." auf. Ich habe diese Angabe aus heute unwichtigen Gründen mit meiner Unterschrift auch unterzeichnet. Die Einbauküche der Wohnung wird nur als vorhanden aufgeführt, ihr Zustand u d Umfang sind nicht beschrieben und laut Mietvertrag unterliegt die Pflege dem Mieter.
    - Beim Wohnzimmer steht ebenfalls "Wände: weiß, i.O.""
    - Wie schön für Dich.

    "die neue verlangt nun, dass ich die Wohnung komplett streiche."
    - Mit welcher Begründung bzw. Rechtsgrundlage?

    "Im Falle des Wohnzimmers existieren zugespachtelte Bohrlöcher und deutliche Spuren von rotem Backsteinstaub der nach Bohrarbeiten in die Tapete gedrückt wurde und nicht mehr entfernt werden kann. Zusätzlich hat mein Sofa durch Reibung circa einen Quadratmeter leicht geschwärzt.
    Muss ich nun Wohnzimmer und Küche nach 17 Monaten streichen?"
    - Nöö, da ja die Wände weiß und i.O. sind.

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