Hallo californialove,
"Ich habe vom Vormieter Gegenstände überlassen bekommen, die im Ü-Protokoll vermerkt sind. Darin steht auch, dass die Gegenstände nicht zur Mietsache gehören und auf Verlangen vom Vermieter entfernt werden müssen."
- OK.
"Laminat habe ich verlegt und vorher war da ein Teppich verlegt, der nicht zur Mietsache gehört und ich diesen daher entsorgt habe. Das Laminat möchte ich mitnehmen, muss ich für einen neuen gleichwertigen Bodenbelag sorgen? In der schriftlichen Bestätigung steht, dass ich den Ursprungszustand herstellen muss oder das Laminat kostenfrei drinlassen muss."
- In einer Bestätigung des VM kann drinstehen was will, solange es nicht mietvertraglich vereinbart wurde.
"Ich habe die Wohnung unrenoviert (rote Farbe an der Wand, Gegenstände drin, Löcher in den Wänden etc.) übernommen und mich zur Renovierung verpflichtet und dafür die Gegenstände erhalten zur freien Nutzung."
- Bei Koppelgeschäften wäre ich vorsichtig. Ist denn der Umfang der Renovierung beschrieben? Fall nicht, würde ich die ganze Klausel für unwirksam ansehen.
"Muss ich die Wohnung nun komplett renovieren und quasi eine Endrenovierung durchführen? Löcher die entstehen, wenn ich die Gegenstände entferne, Wände weiß streichen, Türen lackieren etc..."
- Der VM kann eine Verbesserung nicht verlangen. Durch Ausbau von Einrichtungsgegenständen entstehende Beschädigungen müssen natürlich entfern werden - und die Wohnung besenrein übergeben werden.
"Aktuell sind die Wände mal weiß gewesen, hab keine anderen farbigen Wände, nur muss definitiv neu gestrichen werden, weil typische Abnutzung. Die Türen bräuchten auch mal eine neue Lackierung. Im Protokoll stand nicht drin, wie genau und was genau renoviert werden sollte bei Einzug."
- Antwort wie vor.
"Als Laie würde ich sagen, gehören die Gegenstände mir, sodass ich diese entfernen muss. Aber Renovieren und neuer Bodenbelag ist nicht meine Sache. Laut BGH Urteil muss ich nicht renovieren, es sei denn mir wurde ein entsprechender Ausgleich wie Mietkürzung etc. angeboten."
- Meine ich auch.
"Laut Mieterverein schulde ich einen gleichwertigen Bodenbelag, aber wieso? Wenn der doch nicht zur Mietsache gehört."
- Nöö, zur Mietsache gehört doch ein Boden(belag) - und wenn es nur das olle PVC von 1950 (wie bei mir) ist.
"Auszug aus dem Protokoll:
Liste der Gegenstände im ..... , die an Frau ..... übergehen.
Als Gegenleistung ist Sie lt. vertraglicher Vereinbarung verpflichtet evtl. Renovierungsarbeiten zu übernehmen.
Bezieht sich das auf Einzug oder Auszug oder beides?"
- Unklare Formulierungen gehen regelmässig zu Lasten des VM.
"Der Mieter ist verpflichtet die laufenden Schönheitsreparaturen auszuführen.Dann wird aufgezählt was alles und das die Arbeiten handwerksgerecht erledigt werden müssen.
Dann steht da, dass ich die Räume in dem Zustand zurückgeben muss, wenn der Mieter die erford. Schönheitsrep. durchgeführt hätte.
Holzteile etc, können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
- Wie bereits gesagt, kann der VM Verbesserungen der Mietsache nicht verlangen.