10% Toleranz trotz fehlerhafter Wohnflächenannahme gültig?

  • Einen Rechtsbeistand zu dem Thema zu kontaktieren wäre also grundlegend erstmal sinnvoll entnehme ich damit dem Gesprächsverlauf - mein Anliegen / mein Ansatz ist also nicht vollkommen abwegig.

    Nur, wenn die Abweichung mehr als 10 % sind. Ansonsten wird das für Dich ein teures Vergnügen.

  • Einen Rechtsbeistand zu dem Thema zu kontaktieren wäre also grundlegend erstmal sinnvoll entnehme ich damit dem Gesprächsverlauf - mein Anliegen / mein Ansatz ist also nicht vollkommen abwegig.

    Hallo,

    das hast du aus den bisherigen Beiträgen herausgelesen?

    Es war scheinbar sagar ein Architekt da, der dir bestätigt hat, dass die Wohnflächenabweichung geringer als 10% sind und dennoch willst du einen Anwalt einschalten. Mußt du diesen Anwalt bezahlen, oder läuft das über Prozesskostenhilfe?

    Naja, mach was du willst. Du hörst/liest scheinbar nur das was du gerne willst.

    Und dann dein ständiges Wiederholen, der "widerrechtlich falsch entstandenen" Wohnfläche. Ist nicht jede falsche Wohnfläche widerrechtlich?.

    Gruss
    H H

  • Naja, mach was du willst. Du hörst/liest scheinbar nur das was du gerne willst.
    Und dann dein ständiges Wiederholen, der "widerrechtlich falsch entstandenen" Wohnfläche. Ist nicht jede falsche Wohnfläche widerrechtlich?.


    Aber zu faul, die tatsächliche Wohnfläche mit Massstab, Taschenrechner oder Excel selbst mal zu ermitteln. Von dieser Art Zeitgenossen gibt es leider viele.:mad:

  • Hallo zusammen,

    der folgende Sachverhalt bereitet mir Kopfzerbrechen, daher wollte ich mich hier erkundigen, ob jemand eventuell ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder Rat weiß:

    In meinem Mietvertrag ist eine Wohnfläche angegeben, ....

    Ende April hatte ich sie wohl soweit genervt, dass sie tatsächlich eine Architektin beauftragten, die meine Wohnung erneut aufmaß - mit dem Ergebnis, dass es tatsächlich noch etwas weniger ist, als ich errechnet hatte - nichtsdestotrotz der Meinung der Vermeitung nach immer noch innerhalb der 10% Toleranz ..
    Ich suche nun im Endeffekt eine Antwort auf die Frage, ob sie mit ihrer 10% Toleranz wirklich Recht haben,....
    Was meint ihr?

    ich habe mich mit dem Thema befasst aus dem gleichen Grund.

    kommt auch auf die Formulierung an! Und ja, es ist legal, im Prinzip darf der VM 9% mehr angeben, dann hast Du Pech gehabt wenn Du unterschreibst. Allerdings müssen die Nebenkosten effektiv abgerechnet werden. In gewissem Sinn eine Gesetzeslücke.

    Ansonsten. Vor Gericht & auf hoher See...

  • Berny:

    Ich habe bereits selbst die Wohnfläche gerechnet BEVOR die Architektin da war, von faul kann also kaum die Rede sein (vgl. ersten Beitrag) ..

    @ H Hamburg:

    Sich im Mietvertrag auf die WoFlVO zu berufen und den Balkon trotzdem zu 100% anzurechnen ist wohl in besonderem Maße widerrechtlich! Vielleicht auch einfach mal selber gründlich die Beiträge lesen. ;)

    ---

    Eigentlich wollte ich lediglich eine Antwort darauf haben, ob wegen dieses Sachverhalts (Bezug auf WoFlVO) nicht bereits die Ausgangsfläche -von denen die 10% Toleranz ausgegangen ist- anfechtbar wäre. Bisher hat hierzu keiner Stellung genommen - die "10% Toleranz" kann ich mir auch vom Vermeiter um die Ohren hauen lassen, da hätte ich mich kaum hier als Fragender vorstellen brauchen.

    Aber bitte, wenn jetzt auch in diesem Forum der Punkt erreicht ist, an dem es unsachlich wird und sich einige User unerwachsen aufführen möchten - sei´s drum.

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