Hast Du denn mit dem Vermieter über das Problem gesprochen?
Das sollte eigentlich seine erste Reaktion/Massnahme sein.
Hast Du denn mit dem Vermieter über das Problem gesprochen?
Das sollte eigentlich seine erste Reaktion/Massnahme sein.
Nadja Noel,
drei Posts hintereinander... Selbstgespräche...? https://www.youtube.com/watch?v=cN1LCow_BQU
Peter Silie:
"Natürlich gibt es einen Nachweis, denn es gibt a) eine mündliche Genehmigung des VM (schriftlich macht er wie gesagt nichts für Mieter), b) gibt es drei Zeugen, die bestätigen können, dass der VM den Einbau von Kaminöfen in den Wohnungen gestattet, solange diese vom Schorni abgenommen werden (nicht nur in meiner, sondern in allen) und c) gibt es einen Schornsteinfeger, der ebenfalls bezeugen kann, dass der VM zugestimmt hat und vor Ort war. Eine Genehmigung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen."
- Ihr habt keinen Vertrag darüber, dass er etwas genehmigen muss.
"Technisch gibt es auch keinen Grund den Kamin nicht zu erlauben."
- Wayne... interessiert's?
"Aber auf der anderen Seite überlege ich mir gerade, ob ich das Teil nicht einfach vom Schornstein trenne, es in Richtung Herbst verkaufe und im kommenden Winter die Miete kürze [oder einbehalte], weil ich ja leider nie mehr als 15 Grad in der Wohnung erreiche. Wahrscheinlich fahre ich damit besser oder der VM muss dann endlich mal Kohle in die Hand nehmen und die Heizugsanlage erneuern."
- Aha, endlich kommst Du auf praktikable(re) Ideen. - Prost:D
Eierlikör alle oder was?
Nee, NOCH nicht...:)
Hallo Solver,
seine Entscheidung, für mindestens zwei Jahre zu mieten, hatte ja nicht mit der jetzigen Erkenntnis zu tun, dass die Mietfläche unzulässig erhöht angegeben wurde.
Er kann bestenfals prozentuale Kürzung der Nettomiete verlangen.
Da sie mit im Mietvertrag steht, wird die Wohngeldstelle auch ihr Einkommen erfahren wollen. Ob dann noch was rüberkommt, wer weiß?
ihr oder Ihr?
Ach Berny, ist ja nett, dass Du antwortest, aber vorher lesen, wäre noch netter.
Also noch einmal: Nicht ich soll ausziehen, sondern eine andere Partei im Haus! Mein Mietvertrag gilt unbefristet und ist ungekündigt! Jetzt verstanden???
Macht doch nix, dann zieht doch eben beide aus...:p![]()
Was meint ihr dazu?
Wenn Du hundert Monate lang je 2% v.d. Miete abziehst, könnte der VM auf die Idee kommen, Dich wegen Mietrückstand zu kündigen...
Ich würde doch eher mit dem VM sprechen/verhandeln.
Peter Silie:
"Im Vertrag steht das natürlich nicht, aber der VM hatte ja ..."
- Also, wenn es drauf ankommt, zählt nur das, was Du getrost nach Hause tragen kannst...
"auch nichts dagegen und hat mich sogar selber auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht. Daher denke ich, dass dies schon eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache ist und diese nicht einfach widerrufen werden kann."
- Spielt alles keine Geige. "Was interessiert mich mein dummes Gerede von gestern...?
"Eben, da ich aber Stand heute nicht vorhabe auszuziehen, müssen doch stichhaltige Gründe für den Rückbau her, oder?"
- Nöö. Der einzige Grund ist der, dass lt. Gesetz die Mietsache im Anfangszustand so zurückzugeben ist. Deine EEinbauten darfste getrost mitnehmen.
"Der Schorni meinte sogar, dass der Kaminöfen die Energieeffizienzklasse des Hauses positiov beeinflussen könnte, .."
- Wayne... interessiert's?
"da diese momentan sehr weit im roten Bereich angesiedelt ist und das Heizen mit ökologischen Brennstoffen hier eine Verbesserung bringen würde."
- Nochmals: Wayne.
Wie kann man denn dann bitte fast zwei Jahre später sagen, dass man den Kamin ja nie genehmigt hätte und gar nichts davon wusste?
Schriftlich bekommt man von meinem VM leider nie das, was man braucht. Maximal eine SMS, aber auf mehr lässt er sich nicht ein. Auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung warte ich nun auch erst knapp drei Jahre...
Der Mann ist clever. Du hast mit ihm keinen Vertrag darüber, das er Dir etwas genehmigt bzw. bescheinigt.
Hallo Stichsäge,
die Argumentation Eurer VMn kann ich nachvollziehen
Solange Deine Freundin mit im MV steht, ist sie auch gesamtschuldnerisch haftbar.
"Kann ich den Mietvertrag verlängern, auch wenn ich alleine wohne?"
- Frage die VMn.
"Und wie sieht es zur Not mit Wohngeld aus? Das kriegt man doch nur wenn man alleine wohnt, oder? Nun das tue ich aber im Mietvertrag steht ja momentan erstmal was anderes."
- Frage bitte die wohngeldzahlende Stelle.
Das ist eine bauliche Änderung, die der Genehmigung bedarf. Diese hat der Beweisbarkeit schriftlich zu erfolgen. Alles andere kann zum Problem für den Mieter werden.
Anstatt herumzueiern... Soo einfach ist das.
Was dem Mieter aber auch nicht viel weiterhilft. Nach BGH, Urteil v. 11.12.2013, VIII ZR 235/12 wir dann der (ungueltige) befristete Mietvertrag in einen Kuendigungsausschluss umgedeutet, kann also ebenso nicht ordentlich gekuendigt werden.
... wobei ich nicht sicher bin, ob der vorliegende Fall auch in diese Richtung umgedeutet werden kann.
Ich würde aber (auch) eher eine Mietminderung vornehmen.
Ein richtiger Gutachter war - aus den von Dir benannten Gründen - sicher nicht in der Wohnung. Entweder die Fragestellerin haut hier was durcheinander oder sie will uns einen Bären aufbinden.
... oder sie will sich hier nur interessant machen...
[quote='1']Das ist falsch! Schimmel kann krank machen. Es hängt immer von der Art des Schimmels und der Konzentration ab.
In der Luft, die Du gerade einatmest befinden sich tausende von Schimmelsporen (deswegen verschimmelt im übrigen auch Essen), deshalb wirst Du aber längst nicht krank.
Ohman...ja ach ne, aber wenn ein Gutachter schon den Schimmel in der Wohnung als Gesundheitschädlich erklärt, wird denke das seine Gründe haben!!! Weil nicht nur unsere Wohnung betroffen war sondern das ganze drei Parteien Haus.. und daä ist logischerweise die Konzentrattion anders! Dadurch werden Allergien auch hervorgerufen...
Da Schimmel ein Allergen ist, gibt es Menschen, die sofort darauf reagieren, andere jedoch nie.
Das Problem ist heutzutage, dass die eigenen Kinder von Geburt an gern in Watte gepackt werden und somit auch anfällig gegen eine Vielzahl von Allergenen sind. Ich habe als Kind "Dreck gefressen" und bin somit abgehärtet.
Also ich bin auf einen Bauernhof in meiner Kindheit groß geworden, ich denke nicht das ich in Watte gepackt worden bin, ich habe genauso Dreck " gefressen " das hat nix damit zu tun. Warum leiden immer mehr Menschen an einer Kugmilchallergie? Weil die Bauern immer mehr zu chemischen Mittel geeifen..also in so fern, hat das nix mit in Watte packen zu tun !
Wenn Du die Zitatfunktion richtig nutzen würdest, bräuchte der geneigte Leser nicht gross herumzurätseln, welcher rechtschreibmässig verbesserungswürdige Text von Dir stammt.
Berlinermieterin,
meine Meinung, ohne die der anderen Poster gelesen zu haben:
Du bist ja (fast) drollig...:
"ich bin seit 6 Jahren neben meiner Mutter Hauptmieterin einer Genossenschaftswohnung. Nun möchte meine Mutter ausziehen Ich möchte gern weiterhin wie auch vorher als Hauptmieterin hier wohnen bleiben."
- Verstehe.
"Jedoch möchte nun die Genossenschaft plötzlich doch meine Einkommensnachweise sehen."
- Ihr gutes Recht. Würde ich auch wollen.
"Da ich zur Zeit keinen Festvertrag mehr habe sondern als Kleinunternehmerin auf selbständiger Basis mein Geld verdiene, kann ich für die letzten Monate kein geregeltes Einkommen nachweisen, denn ..."
- Tja, das war's dann wohl...
"Die Sachbearbeiterin der Genossenschaft jedoch reagiert äußerst persönlich und abweisend und betont, dass ihr mein Einkommen nicht reiche und sie meine Mutter nur aus dem Vertrag rauslässt und sie ihr nur dann weiterhin die kleinere Wohnung anbietet, wenn ich einen Festvertrag vorzeige"
- Völlig verständlich!
"Darf sie uns so erpressen und mich zur Kündigung + Auszug "zwingen"?"
- Hallo - geht's denn noch?!?!?!
"die Miete wurde doch 6 Jahre lang immer pünktlich gezahlt."
- Die Zukunft interessiert...
"Alle Vorschläge meinerseits wie eine Bürgschaft durch meine Lebensversicherung oder eine Mietvorauszahlung für ein Jahr werden umgehend abgeschmettert."
- Gutes Recht des Vermieters.
"Auch der Vorschlag, die Wohnung und Mietkosten mit einer Untermieterin zu teilen."
- Wayne... interessiert's?
"Welche Rechte habe ich in dieser Situation?"
- Alle Rechte eines zahlenden Mieters.
"was kann ich tun, um hier weiter wohnen zu bleiben?"
- Dafür sorgen, dass die Miete weiterhin voll und zuverlässig gezahlt wird.
Hallo Blümchen123,
"Die Wohnung ist mit einer Einbauküche vermietet, die Anfang der 90er eingebaut wurde. Lt. Mietspiegel gilt eine Küche als modern, wenn bestimmte Ausstattungsmerkmale vorhanden sind, u. a. ein Cerankochfeld."
- ... müsste bereits bei MV-Abschluss vorhanden sein.
"Ursprünglich war ein 4-Platten-Herd in der Küche, allerdings haben wir vor ca. 3 Jahren auf eigene Kosten diesen alten Herd durch Einen mit Cerankochfeld ersetzt."
- Der Plattenherd gehört nach wie vor zur Mietsache. Den hättet Ihr auf Eure Kosten wieder einzubauen, falls der VM es verlangt.
"Der Herd ist das einzige Merkmal, dass uns von einer "modernen Küche" und somit von einem Zuschlag in Höhe von 1,04 Euro/qm trennt."
- Dann wird er Euch weiterhin trennen, es sei denn, Ihr hättet bei Mietbeginn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen.
"FRAGE: könnte die HV darauf bestehen, dass wir unseren 3-Jahre alten Herd entsorgen"
- Höchstens bei MV-Ende, falls Ihr EUREN "vergesst" mitzunehmen.
Milania:
"Ich habe meine vermieterin bislang nicht danach gefragt weil sie eine ziege ist"
- Aha... *gaga*
"da ich nicht grundlos eine wohnungskündigung riskieren möchte,"
- Gibt es nicht.
"ich bin hier scheinbar auch nicht sicher vor dummen sprüchen."
- Die kommen regelmässig nach "intelligenten" Fragen...
"im übrigen zahlen wir 365 euro kaltmiete und 160 euro Nebenkosten. Diese sollen jetzt auf 200 euro pro monat erhöht werden..."
- Ist möglich nach einer Jahresbetriebskostenabrechnung: Jahresbetrag/12=mtl.VZ
"Die 300 euro sollen angeblich für eine endreinigung der wohnung sein, wenn wir hier ausziehen. ich weiß aber nicht was man für 300 euro bei 60qm putzen soll. noch weiß ich, was für 100 euro bei 30qm meiner alten wohnung geputzt wurde. daher stellt sich mir immernoch die frage, ob ich einsicht verlangen darf in die reinigungskosten, die angeblich angefallen sind."
- Du solltest nicht auf VM-Tricks hereinfallen.
Jap, ich zahle monatlich immer 10€, was sich nun auf 15€ erhöht hat. Das weiß ich auswendig.
Ich würde sowas erst wissen, wenn ich eine nachvollziehbare korrekte Betriebskostenabrechnung erhalten habe.
Neun(!) Quadratmeter für vier Personen.... kleinstwüchsige....?
Hallo Hanna578,
weshalb fragt Person A denn nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft?
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