Kündigung und Mietkürzung

  • Hallo!

    Ich hätte einmal einige Fragen, die ich eigentlich auf alle unterforen verteilen müsste, hoffe aber trotzdem das mir hier geholfen werden kann.


    Wir haben kürzlich die NK Abrechnung von 2014 erhalten und sollen fast 300 euro nachzahlen. dies bezieht sich aber nur auf 6,5 Monate des Jahres 2014 und kommt mir daher extrem hoch vor. Die Abrechnung kam mit einer "Einzelaufstellung" und alle posten sehen eigentlich ganz begründet aus, bis auf zwei:
    *Darf meine Vermieterin mir eine Einzugsgebühr berechnen? Diese steht hier mit 20 Euro, aber wir haben nichts kaputt gemacht oder ähnliches und daher frage ich mich, wofür wir hier 20 euro zahlen sollen.

    Überall steht Umschlagsschlüssel - Kosten des gesamten Objekts - Ihre kosten. Nun ist es aber so, das bei der OWM (Messdienst für Heizkosten steht hier) 468,41 Euro bei "kosten des ges. Objekts stehen, aber auch genauso bei "ihre kosten".
    *was soll die OWM denn für hier getan haben, dass es kosten von fast 470 euro in 6 monaten rechtfertigt? ist da ein fehler unterlaufen?


    abgesehen von dieser nebenkostenabrechnung ist es aber auch noch so, dass hier am nachbarhaus jetzt gebaut wird. ich rief meine vermieterin an und fragte sie, ob sie eventuell mehr weiß und sie sagte mir, dass man schon seit 7 jahren gerüchte hört, dass auf dem leerstehenden platz gebaut werden soll aber nie etwas passiert sei. Hätte sie mir das nicht bei einzug sagen müssen? denn wir sind aus einer anderen ihrer wohnungen ausgezogen, weil dort gegenüber gebaut wurde und ich im abschlussstress steckte, daher den baulärm nicht gebrauchen konnte.
    Ist das ein grund für eine mietminderung?
    *Und wenn ich eine mietminderung per anwalt durchsetze, kann meine vermieterin mir dann einfach kündigen? wenn ja, mit welcher frist?


    und weiter gehts: die Nebenkostenabrechnung der vorherigen wohnung, aus der wir nun vor fast 1 jahr ausgezogen sind, liegt uns noch immer nicht vor. sie sagte bei auszug, dass sie uns die kaution mit der abrechnung verrechnet und dann überweißt. eine neue kaution wurde von uns in der neuen wohnung gezahlt.
    *sind wir überhaupt verpflichtet die 300 euro NK für die neue wohnung zu zahlen, wenn sie uns noch immer die rückzahlung der kaution der alten wohnung schuldig ist?


    man könnte denken, dass ich jetzt fertig wäre, aber nein, es gibt da noch was ;) In den mietverträgen meiner vermieterin steht immer ein "abschlag" für eine endreinigung der wohnung in dem mietvertrag. für meine damalige wohnung von 30m² waren das 100 euro.
    *Kann so ein betrag rechtens sein und darf ich einsicht in eine rechnung verlangen, um zu sehen wo mein geld geblieben ist?


    In der jetzigen Wohnung hat sie einen betrag von 300 (!!!) euro für 60m² veranschlagt. dies habe ich nicht bemerkt, mein eigener fehler, daher die gleiche frage hier wie oben. hinzu kommt aber, dass das nachbarspaar eine wohnung von 75m² hat, doch in deren mietvertrag eine endreinigung von 150 euro veranschlagt wurde.
    *Muss ich das einfach so hinnehmen?


    Bitte helft mir, denn ich muss mich jetzt recht bald entscheiden, ob ich einen anwalt hinzuziehe oder nicht.

    Lieben Gruß, Mila


  • Darf meine Vermieterin mir eine Einzugsgebühr berechnen? Diese steht hier mit 20 Euro, aber wir haben nichts kaputt gemacht oder ähnliches und daher frage ich mich, wofür wir hier 20 euro zahlen sollen.


    Es dürfen nur die Koasten berechnet werden, welche durch den regelmäßigen Gebrauch der Wohnung enstehen.
    Ein anderer Name dafür ist auch unter Nutzerwechselgebühr bekannt. Das sind Verwaltungskosten und müssen Sie nicht zahlen.

    Zitat


    Überall steht Umschlagsschlüssel - Kosten des gesamten Objekts - Ihre kosten. Nun ist es aber so, das bei der OWM (Messdienst für Heizkosten steht hier) 468,41 Euro bei "kosten des ges. Objekts stehen, aber auch genauso bei "ihre kosten".
    *was soll die OWM denn für hier getan haben, dass es kosten von fast 470 euro in 6 monaten rechtfertigt? ist da ein fehler unterlaufen?

    Ist hier nicht zu beantworten und verdammt nochmal, warum fragen Sie nicht ihren Vermieter danach?

    Zitat

    Hätte sie mir das nicht bei einzug sagen müssen?

    Nein!

    Zitat

    Ist das ein grund für eine mietminderung?


    Ja, aber nur wenn der Baulärm Sie sehr stören würde.
    Alllein ein Bauplan berechtigt dazu nicht.

    Zitat


    *Und wenn ich eine mietminderung per anwalt durchsetze, kann meine vermieterin mir dann einfach kündigen? wenn ja, mit welcher frist?


    Nein! Die Sympathie Ihrer Vermieterin wird Sie deshalb begleiten.

    Zitat

    die Nebenkostenabrechnung der vorherigen wohnung, aus der wir nun vor fast 1 jahr ausgezogen sind, liegt uns noch immer nicht vor.


    Das hat Zeit bis 1 Jahr nach Beendigung der Abrechnungsperiode.

    Zitat


    *sind wir überhaupt verpflichtet die 300 euro NK für die neue wohnung zu zahlen, wenn sie uns noch immer die rückzahlung der kaution der alten wohnung schuldig ist?

    Sie darf nur einen angemessenen Teil für mögliche Betriebskostennachzahlungen zurückhalten.

    Zitat


    In den mietverträgen meiner vermieterin steht immer ein "abschlag" für eine endreinigung der wohnung in dem mietvertrag. für meine damalige wohnung von 30m² waren das 100 euro.
    *Kann so ein betrag rechtens sein und darf ich einsicht in eine rechnung verlangen, um zu sehen wo mein geld geblieben ist?


    Wenn es eine Individualvereinbarung ist, JA!

    Zitat


    In der jetzigen Wohnung hat sie einen betrag von 300 (!!!) euro für 60m² veranschlagt. dies habe ich nicht bemerkt, mein eigener fehler, daher die gleiche frage hier wie oben.

    Dumm gelaufen.

    Zitat


    hinzu kommt aber, dass das nachbarspaar eine wohnung von 75m² hat, doch in deren mietvertrag eine endreinigung von 150 euro veranschlagt wurde.
    *Muss ich das einfach so hinnehmen?


    Der Nachbar geht Ihnen nichts an.

  • Einzugsgebühr, Endreinigung etc. klingt nach Ferienwohnung.

    Bei "normalen" Wohnungen sind solche Kosten natürlich nicht zu zahlen.


    Zitat

    die Nebenkostenabrechnung der vorherigen wohnung, aus der wir nun vor fast 1 jahr ausgezogen sind, liegt uns noch immer nicht vor.

    Für die Abrechnung ist der Abrechnungszeitraum entscheidend, nicht das Auszugsdatum.

    Zitat

    *sind wir überhaupt verpflichtet die 300 euro NK für die neue wohnung zu zahlen, wenn sie uns noch immer die rückzahlung der kaution der alten wohnung schuldig ist?

    Neue Wohnung - neuer Vertrag. Mit der alten Wohnung und dem alten Vertrag hat das nichts zu tun.

    Zitat

    hinzu kommt aber, dass das nachbarspaar eine wohnung von 75m² hat, doch in deren mietvertrag eine endreinigung von 150 euro veranschlagt wurde.
    *Muss ich das einfach so hinnehmen?

    Der Vertrag der Nachbarn geht Dich schlicht nichts an.

    Zitat

    In der jetzigen Wohnung hat sie einen betrag von 300 (!!!) euro für 60m² veranschlagt.

    Für was?

    Was zahlst Du denn für die neue Wohnung monatlich an NK im Voraus?

    Bei Einzug in der 2. Hälfte des Jahres kann es schon sein das man nachzahlen muß.

    Allerdings geht aus deinem, sorry, wirren Geschreibsel nicht hervor was nun genau bezüglich der Nebenkosten vereinbart ist.

  • Ich habe meine vermieterin bislang nicht danach gefragt weil sie eine ziege ist und wir nicht besonders gut aufeinander zu sprechen sind, da ich ihr ihrer meinung nach zu oft unnütze fragen stelle. und da ich nicht grundlos eine wohnungskündigung riskieren möchte, habe ich überlegt, dass ich hier mal frage, bevor ich sie damit konfrontiere. aber ich bin hier scheinbar auch nicht sicher vor dummen sprüchen.


    im übrigen zahlen wir 365 euro kaltmiete und 160 euro Nebenkosten. Diese sollen jetzt auf 200 euro pro monat erhöht werden...


    Die 300 euro sollen angeblich für eine endreinigung der wohnung sein, wenn wir hier ausziehen. ich weiß aber nicht was man für 300 euro bei 60qm putzen soll. noch weiß ich, was für 100 euro bei 30qm meiner alten wohnung geputzt wurde. daher stellt sich mir immernoch die frage, ob ich einsicht verlangen darf in die reinigungskosten, die angeblich angefallen sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Milania (18. Mai 2015 um 21:50)

  • Milania:

    "Ich habe meine vermieterin bislang nicht danach gefragt weil sie eine ziege ist"
    - Aha... *gaga*

    "da ich nicht grundlos eine wohnungskündigung riskieren möchte,"
    - Gibt es nicht.

    "ich bin hier scheinbar auch nicht sicher vor dummen sprüchen."
    - Die kommen regelmässig nach "intelligenten" Fragen...

    "im übrigen zahlen wir 365 euro kaltmiete und 160 euro Nebenkosten. Diese sollen jetzt auf 200 euro pro monat erhöht werden..."
    - Ist möglich nach einer Jahresbetriebskostenabrechnung: Jahresbetrag/12=mtl.VZ

    "Die 300 euro sollen angeblich für eine endreinigung der wohnung sein, wenn wir hier ausziehen. ich weiß aber nicht was man für 300 euro bei 60qm putzen soll. noch weiß ich, was für 100 euro bei 30qm meiner alten wohnung geputzt wurde. daher stellt sich mir immernoch die frage, ob ich einsicht verlangen darf in die reinigungskosten, die angeblich angefallen sind."
    - Du solltest nicht auf VM-Tricks hereinfallen.

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