Folgende Fragestellung:
Eine Person A hat vor einem Jahr eine Wohnung mit Garagenstellplatz gemietet. In der Tiefgarage befindet sich neben den ganzen Parkplätzen auch ein Fahrradständer für alle Bewohner. Dieser ist in letzter Zeit aber überlaufen.
Da Person A kein Auto besitzt und in naher Zukunft auch keines anschaffen wird, würde Person A gerne einen privaten Fahrradständer von hier bestellen und auf gekauften Tiefgaragenstellplatz stellen. Beötigt Person A hierzu die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft? Spielt es eine Rolle ob der Fahrradständer mit schrauben befestigt wird, oder ob dieser "lose" auf dem Stellplatz steht?