Hallo nestle,
eine Wohnung voller Gas- und Elektroheizungen...? Geht's noch? Was habt Ihr denn da angemietet?
Unsere 62m² grosse Wohnung kommt mit einer Gasetagenheizung ("Therme", also auch für Warmwasserzubereitung) völlig ausreichend zurecht, jährliche Kosten dafür zuletzt brutto 642€.
(ohne Balkon-, Garten- Terassen- und Garagenheizung...:eek:)
Beiträge von Berny
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Musicman:
"Die Wohnungsübergabe war am 30.10.14. Schriftlich gab es dann nur die Abrechnung an 22. Mai 2015."
- Länger als ein halbes Jahr und damit unwirksam."Ende März haben wir dann bei einem der Vermieter angerufen und davon erfahren."
- Kopfkratz...
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Wann genau erfolgte die Rückgabe der Wohnung?
Wann genau habt Ihr die schriftliche Reklamation erhalten? -
Ich habe so ein Vertrag unterschrieben und jetzt gekündigt.
Ist das rechtens oder ist es eine Quotenklausel?
Ebenfalls ohne Gruss...
"eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebs " ist ungültig. -
Der Vermieter ist eine grosse Ärztekammer,
... Nabel der Welt..?
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Dem ist noch hinzuzufügen, dass der Vermieter sehr verägert darüber ist, dass der Mieter Kenntnis über die ungültige Schönheitsreparaturen erlangt hat und will überall nur Schäden sehen, um quasi durch den maximal möglichen Schadenersatz die Kosten für die Schönheitsreparatur zu kompensieren und setzt den Mieter enorm unter Druck.
Ich würde den VM bitten, mit mir eine Vorabnahme zu machen um festzulegen, welche Arbeiten ich noch bis zur Rückgabe der Mietsache zu machen hätte und auch dazu schreiben, dass ich spätere Reklamationen, welche bereits jetzt erkennbar sind, ablehnen würde. -
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Das ist geradezu unmöglich. Es braucht
einen Kostenvoranschlag, i.d.R. nicht nur einen, es muß eine Fa.auch die Zeit mitbringen usw. Ob dieser Dringlichkeit zum Neu-Einbau
der Heizung müßte diese ja gefährlich alt gewesen sein. Dann stellt sich heraus, daß die Neue nicht die Leistung erbringt wie die alte
Heizung? Ein seltsames Produkt.
Hier scheint einiges recht unklar.
Denke ich auch. Wir kennen ja noch nicht mal die Vorgeschichte... -
Es sind rund 70 € im Jahr unterschied. Wobei ich nicht weis, ob die Grundsteuer auch auf Kellerräume oder nur auf bewohnte Fläche berechnet wird, dann wäre der Unterschied noch größer, da ich keinen Keller habe, nur der Vermieter.|
Nee, Kellerräume kannste klemmen, solange sie nicht bewohnt sind.
Um hier etwas Struktur hineinzubekommen, sollteste mal die einzelnen BK-Positionen tabellarisch aufzählen UND wie sie lt. MV UND lt. BK-Abr. gelistet sind. -
Mary:
"Wir waren ungefähr eine Woche lang in der neuen Wohnung, als die Vermieter uns gesagt haben, dass sie uns rausschmeissen wollen."
- Interessant..."Grund dazu haben wir ihnen immer noch nicht gegeben, deswegen konnten sie uns auch nicht einfach kündigen. Aber sie haben uns das Leben echt schwer gemacht, deswegen haben wir mittlerweile den Mietvertrag zusammen aufgelöst."
- OK."Das Problem ist, sie wollen uns die Kaution nicht zurückgeben. Die Vermieterin hat "Kratzer am Küchenschrank" gesehen und ist völlig überzeugt, dass wir in diesen 2 Monaten nicht genug gelüftet haben und damit Schimmel verursacht haben."
- Welches zu beweisen wäre."Meine Frage wäre, können sie die Kaution wegen irgendwelcher Kratzer zurückhalten, die wahrscheinlich schon früher dort waren?"
- Welches zu beweisen wäre, jedoch müsstet Ihr zuerst die Gelegenheit haben, die von Euch verursachten Schäden zu beseitigen."Wegen dem Schimmel wollen sie einen Architekt bringen, der das beweisen soll, dass alles in Ordnung ist, sonst "müssen wir zahlen"."
- Weshalb nicht den Standortpfarrer...?"Ich finde es etwas übertrieben nach 2 oder letztendlich 3 Monate die Kaution zurückzuhalten, aber vielleicht bin ich da falsch..."
- Du glaubst garnicht, was manche Mieter in so kurzer Zeit "schaffen"... -
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Hallo wie soll ich mich verhalten?
Anwalt für mietrecht ist schon eingeschaltet da wir aber geringverdiener sind warten wir noch auf den schein für Prozess kosten Beihilfe vorher macht der Anwalt nichts.
Würde ich bei Euch auch (noch nichts) machen. -
Dem muss ich widersprechen: Die Ankündigungsfrist von 3 Monaten bezieht sich laut Gesetzgebung ausschließlich auf Modernisierungsmaßnahmen, nicht jedoch auf Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen.
Dem VM wird es nicht schwer fallen, seine Massnahmen bzw. Pläne e.F. entsprechend "zu verkaufen".:o -
kellerkind_mz:
"Ich hatte auf Erfahrungswerte von Usern gehofft, die bereits versucht haben, sich gegen diese Maßnahme zu wehren und vielleicht hilfreiche Tipps zur Vorgehensweise haben."
- Diese Massnahme ist nur Dir näher bekannt. -
Die EnEV hat nun zumindest in Berlin einen Vermieter mitsamt seiner unschuldigen Familie in die Insolvenz getrieben.
Musste zwangsweise (behördlich angeordnet) eine einwandfreie Heizungsanlage (die bessere Werte aufwies als eine neue) austauschen, weil sie ein Jahr zu alt ist.
Ohne nähere Einzelheiten zu kennen meine ich mal, dass Der VM sich ungeschickt verhalten hatte. -
Wenn ich ihn nicht kündigen darf, dann möchte ich die Miete erhöhen. Aber wenn er die erhöhte Miete nicht akzeptiert unf auch nicht kündigen möchte, was mache ich.
Ihm ein Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen mit der Ankündigung, dass im Falle der Ablehnung Du das Recht hast, die Zustimmung einzuklagen. -
nightingale:
"Der Dachboden ist ausdrücklich mitvermietet, findet sich im Vertrag unter §1 Mietsache. Er wurde mir nicht schriftlich gekündigt, nur mündlich."
- Geht sowieso nicht."Baumaßnahmen wurden nicht angekündigt, schon gar nicht in Einzelheiten, haben aber bereits begonnen. Bin nur durch die Handwerker und Nachfragen dahinter gekommen."
- Dich oder Deine Mietsache tangierende Baumassnahmen SIND mind. 1/4 Jahr vorher anzukündigen."Wie kann ich meinerseits vorgehen, um die Strom- und Gasangelegenheit "abzulehnen","
- wie ich bereits schrieb: "Niemand hat Deine Wohnung zu betreten, ausser 1x Jährlich der VM und der Schornsteinfeger wegen der Abgasmessung bzw.der Heizungsmonteur für die Thermenwartung."
Vermieter-Vorgehen nach Gutsherrenart ist nicht (mehr)... -
welche Möglichkeiten ich habe zu reagieren z.B. fristlose Kündigung, Anfechtung oder doch nur der normale Weg der ordentlichen Kündigung?
- MV anfechten ist nicht.
Fristlose Kündigung ist auch nicht.
Falls Deine Mietsache möbliert ist, kannste jetzt zum 30.06. kündigen.
Falls unmöbliert, zum 30.09. -
Natürlich nicht, deswegen war es doch schon klar und ok, dass das im Mai nichts wird. Einmal, weil ich verhindert war und einmal die Vorabinfo vom Vermieter, dass Sie die letzte Maiwoche nicht da ist. Mir geht es ja hauptsächlich um den Zeitraum danach...erst die Anmerkung "bin ab 6. Juni wieder da" und dann mit meiner Aussage "Passt denn am 8. Juni morgens" auf einmal die Info "bin erstmal nicht mehr da, zumindest die naechsten zwei Wochen nicht." Und auf die Option, dass wir uns am 5. treffen oder ich am 7. komme zum Sachen reinstellen...wird das auch abgeblockt. Versuche mich da jetzt terminlich zu biegen und es wird auf stur geschaltet. Und es tut mir leid, dass ich zwei Wochen im Urlaub war und beruflich viel unterwegs bin und einfach nicht die Zeit hatte oder die Muße, abends um 22 Uhr noch zum Smalltalk zu erscheinen, wenn ich dort in der Stadt war.
Warum hat der Teufel seine Grossmutter erschlagen?
Weil sie keine Ausrede hatte.:o
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