Kinderwagen und Sichtschutz Terrasse

  • Im Mietvertrag meiner neuen Wohnung stehen zwei Punkte, wo ich mich frage, ob der Vermieter das verbieten kann und deswegen überlege ich, ob ich den Mietvertrag unterschreibe:

    1. Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass der Kinderwagen nicht in die Wohnung gebracht werden kann. Ich habe beim Vermieter angerufen und nachgefragt, da ich das mit dem Kinderwagen und dem Treppenhaus kenne, aber Verbot in der Wohnung ist mir neu. Der Vermieter meinte, dass im Haus ein Abstellraum für die Kinderwagen gibt und ich meinen Kinderwagen nicht in die Wohnung bringen darf, Abstellen sowieso nicht. Ich habe ein kleines Kind, das beim Spazieren gerne einschläft, da meinte der Vermieter: Kinderwagen trotzdem sofort im Abstellraum lassen, in die Wohnung darf er auch nicht kurz gebracht werden. Darf der Vermieter überhaupt im Mietvertrag das Bringen des Kinderwagens in die Wohnung verbieten??? Kinderwagen ist mein Eigentum. Oder ist dies ungültig, auch wenn beide Seiten dies unterschreiben?

    2. In der gleichen Wohnung darf ich auf meiner Terrasse keinen Sichtschutz aufstellen, da es vom Vermieter verboten ist. Der Vermieter meinte, dass um so was aufzustellen bräuchte ich laut Gesetz seine Erlaubnis, die ich nicht bekomme. Die Wohnung liegt an einem Park, von einer Seite habe ich einen Weg in den Park und angrenzend an diesen Weg ein Spielplatz vom Kindergarten.Auf dem Weg gehen schon einige Leute spazieren und man sieht sehr gut den Kindergarten und die spielende Kinder. Von der anderen Seite habe ich Nachbarn. Ich darf nur, laut der Aussage des Vermieters, Pflanzen aufstellen, aber nur bis ca. 40 cm hoch. Ich darf auch nicht wegen meiner Tochter die Terrasse umzäunen, damit sie mir in den Park nicht läuft.
    Kann der Vermieter das verbieten?

    Vielen herzlichen Dank für die Antworten!

  • Hallo Maya,

    Zitat

    Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass der Kinderwagen nicht in die Wohnung gebracht werden kann.

    Du kannst in deiner Wohnung tun und lassen was Du willst, solange hieraus keine Gefährdung der Mietsache besteht. Wenn der Kinderwagen also keinen Motor mit Lachgaseinspritzung hat, kannst Du diesen auch in die Wohnung stellen.

    Zitat

    Oder ist dies ungültig, auch wenn beide Seiten dies unterschreiben?

    Mieter und Vermieter können auch vereinbaren, dass Du einmal pro Woche aus dem Fenster springst. Deswegen musst Du das aber nicht machen.

    Zitat

    Der Vermieter meinte, dass um so was aufzustellen bräuchte ich laut Gesetz seine Erlaubnis, die ich nicht bekomme.

    Ich würde ihn mal fragen, welches Gesetz er meint. Antisichtschutzgesetz?
    Das ist Unsinn mit einem großen "aber": Solche Dinge, wie Sichtschutz sind unter Umständen genehmigungspflichtig durch den Vermieter. Wenn er das (z.B. aus optischen Gründen) untersagt, ziehst Du den Kürzeren.

    Ist der Mietvertrag schon unterschrieben? Wenn nein, such Dir ganz schnell etwas neues. Ich verwette meinen Hintern, dass dies nicht die letzten Probleme mit dem Vermieter sind.

    Die Forderungen des Vermieters sind absolut überzogen. Das scheint so ein kleiner machtbesessener Privatvermieter zu sein. Hände weg!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,
    danke für die Antwort. Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Die Wohnung ist sehr schön, aber der Mietvertrag macht mich total unsicher. Zuerst habe ich mich auf die Wohnung gefreut, bis ich 20 Seiten Mietvertrag und Anlage bestehend aus 4 Seiten Hausordnung gesehen habe - jetzt zweifle ich. Der Vermieter ist eine grosse Ärztekammer, die eine schöne Siedlung am Park gebaut hat, eigentlich ideal für Familien mit Kindern. Der Vermieter hat mir gesagt, dass ein Sichtschutz u.a. aus optischen Gründen nicht erlaubt ist. Grillen ist auf der Siedlung auch verboten.
    Hunde sind genehmigungspflichtig.

  • Zitat

    dass ein Sichtschutz u.a. aus optischen Gründen nicht erlaubt ist.

    Ok, das ist nicht ungewöhnlich.

    Zitat

    Grillen ist auf der Siedlung auch verboten.

    Wäre für mich schon ein Grund, die Wohnung nicht anzumieten.

    Du kannst auch gern mal die Hausordnung hochladen. Persönliche Daten - sofern vorhanden - unkenntlich machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • 1. Sie können in Ihre Wohnung stellen, was Sie wollen. Diesen P>assus brauchen Sie nicht zu beachten.

    2. Ein Mietvertrag mit 20 Seiten und 4 Seiten Hausordnung kann nur einem überstudierten Hirn entspringen.
    Ich hätte da Bedenken das zu akzeptieren. In der Regel stehen da noch jede Menge Beschränkungen und Behinderungen drin.

    Ich würde zu großer Vorsicht raten.

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