Beiträge von Berny

    Hallo Berny,
    ich dachte hier ist ein Forum? Ich suche keine Rechtsberatung, nur die Diskusion wie die neue Mietrechtsreform in desem Fall zu verstehen ist. Ich habe hier keine bessere Gruppe als diese hier gefunden um das zu posten.
    LG Ralph


    Es bleibt bei meiner Aussage. In einem Vermieter-Forum gibt es uebrigens ueblicherweise auch ein Unterforum, welches sich mit Makler(recht) beschaeftigt.
    Tipp: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=maklerrecht+2015

    Hallo ihr lieben
    hab mal eine frage vlt kann mir einer weiterhelfen
    mein mann hat sich vor 2 Wochen getrennt ist auch schon ausgezogen (schläft nicht mehr hier) nun meinte er heute er hätte mit seinem Anwalt telefoniert und er würde die Kündigung fertig machen aber geht das so einfach ( wir haben noch ein 2 jährigen sohn)
    oder versucht er mich nur unter druck zu setzen?


    Als (boeser) Oberlehrer wuerde ich "antworten": Rechtschreibung (fehlende Interpunktion - Punkte und Komma wuerden das Lesen deutlich erleichtern): mangelhaft, Kinderma....: gut. - Entschuldigung.

    Ich wuerde erst mal abwarten, bis ich etwas Schriftliches bekomme. Und nicht vergessen: Der Anwalt hat im Prinzip das zu schreiben, wofuer ihn sein Mandant bezahlt bzw. was er verlangt...:(

    § 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1)..........
    (2)..........
    (3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Ich würde der Abrechnung aus formellen Gründen widersprechen.


    Duerfte m.E. so nicht ausreichen.

    Hallo Michael,

    meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
    Es ist uebrigens problematisch, mtl. Betriebskosten plus jaehrl. Nachzahluing mit neu festgesetzten mtl. Vorauszahlungen zu vergleichen, sondern eher die Gesamtkosten fuer vergleichbare Zeitraeume der Vergangenheit.
    Also, wie bereits geschrieben, wir muessten hier die gesamte(n) Abrechnung(en) einsehen koennen.

    Hallo Icke1962,
    wenn Dir das Gesundheitsamt (schriftlich!) bestaetigt, dass die Wohnung unbewohnbar ist, werden sie Dir sicherlich auch (muendlich, inoffiziell) Loesungsvorschlaege geben, bspw. kannst Du, wenn Dir Dein VM nachweislich keine adaequate Ausweichmoeglichkeit anbietet, auf seine Kosten in ein Hotel ziehen. Wichtig ist aber, dass Dein VM nachweislich (Einwurfeinschreiben!) Bescheid weiss. Ich empfehle ausserdem, einen Mietrechtsanwalt aufzusuchen.

    joerg3252:

    "Vor allem zu den letzen beiden Punkten würde ich gerne nochmals nachfragen. Das Wort "muss" war hier eher darauf bezogen, ob ich das faktisch tun muss, weil ich eben ansonsten keine Chancen gegenüber anderen "Bewerbern" habe... Denn wenn ich mich da quer stelle, bringt mich das am Ende ja auch nicht weiter, weil mir eben keiner etwas vermietet..."
    - Tja, und das "regelt" eben der (freie) Markt...

    "Vielleicht kannst du mir dazu noch etwas sagen bzw. gerne auch andere, die in diesem Bereich schon Erfahrung als Mieter (oder gar als Vermieter) gemacht haben..."
    - Als VM kann man heutzutage nicht vorsichtig genug sein. Schon so mancher VM, der sich ein Haeuschen "fuer die alten Tage" - den Ruihestand - zusammengespart hatte, ist an Schmarotzermietern wirtsachaftlich kaputt gegangen...

    Hallo joerg3252,

    "Daher stelle ich mir aktuell folgende Fragen:"
    - Nicht Dir, sondern uns...:o

    "Thema "Selbstauskunft"
    Ich habe gehört, dass viele Vermieter eine sog. "Selbstauskunft" verlangen? Bin ich dazu verpflichtet?"
    - Nein.

    "Ich denke aber, dass dies meine Chancen, eine Wohnung zu erhalten, deutlich reduziert oder?"
    - Sehr gut moeglich, denn kein VM moechte Mietinteressenten, die etwas zu verbergen haben.

    "Gibt es für diese Selbstauskünfte gewisse Vorgaben oder Standardformulare?"
    - Njet.

    "Thema "Schufaauskunft"
    Darf ein Vermieter eigentlich eine entsprechende Auskunft über mich einholen?"
    - Nein, nur mit Deiner ausdruecklichen schriftlichen Einverstaendnis.

    " Wenn ja, wird diese regelmäßig getan?"
    - Nein.

    "Mir wäre jetzt zwar kein negativer Eintrag bekannt, aber wenn Vermieter sowas einholen, wüsste ich vorher gerne, was drin steht..."
    - Die Schufaauskunfty wird ja an Dich geschickt.

    "Thema "Gehaltsnachweis"
    Muss/Sollte ich dem Vermieten einen Gehaltsnachweis/Lohnabrechnung geben? Oder gar meinen Arbeitsvertrag"
    - Du MUSST garnichts... (denk nach!)

    "wenn dieser mich nach einer unbefristeten Beschäftigung fragt. Oder reicht es, wenn ich das bejahe?"
    - Er MUSS doch nicht an Dich vermieten...

    "Ihr seht, mich beschäftigen da gerade einige Fragen und ich würde mich freuen, wenn mir ein paar "alte Hasen" aus diesem Bereich etwas Erfahrungswerte geben würden.."
    - Gerne...

    Danke Berny für deine Antwort ;)

    Auch, wenn das kein "Stromforum" ist, dachte ich, dass ich hier meine Fragen beantwortet bekomme. Schließlich hat das auch etwas mit mieten einer Wohnung zu tun. Also bleib ganz ruhig. Nächstes mal schreib lieber gar nichts, bevor du so unverschämt wirst.

    LG :)


    Hiermit kannst Du mich wohl nicht gemeint haben...:cool:

    Libelle1984:
    "Keinerlei Kontoangaben etc."
    - VM-Problem.

    "... Schreiben, dass wir mit dem Wechsel des Vermieters einverstanden sind'
    - Ein VM hat die M nicht um Einverstaendnis zum Eigentumswechsel zu fragen.

    "sie habe nun besseres zu tun, als mit unseren Problemen zu beschäftigen und legte einfach auf."
    - Ich lach mich wech, MICH als VM interessiert schon, dass meine Mieter zahlen.....

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