Beiträge von Berny

    XYZ123:

    "ich bin letztes Jahr umgezogen"
    - Wann genau eingezogen?

    "es ist nun ein Jahr her, dass meine Nebenkostenabrechnung [von Datum über welchen Zeitraum?] nicht korrigiert wurde."

    "Mittlerweile habe ich per Einschreiben eine Mahnung mit 4-wöchiger Frist gesetzt, die einfach verstrichen ist. Was kann ich denn als nächstes tun?"
    - Kann erst beantwortet werden, wenn obige Infos vorliegen.

    Glaub mir, Dein Nachbar will den Benz nicht. Ich würd ihn aber ersatzweise geschenkt nehmen :D


    Auch wenn Du wüsstest, dass er bereits 28 Jahre jung ist...?

    Gibts da keinen Vertrag oder so den man rechtsgültig schließen kann? Lg


    Habt Ihr bereits, nämlich den Mietvertrag.
    Ich würde jetzt evtl. garnichts machen, sondern in acht Jahren einen Monat früher ausziehen um den Parkettboden in Ruhe instandzusetzen.

    Gees,
    Du scheinst wohl noch nichts begriffen zu haben:

    "Ich habe lediglich die Kühl/Gefriekombination behalten und diese mit einer neuen Ikea-Küche erweitert."
    - Du hast also Teile der vermietereigenen EBK entsorgt, das war Diebstahl.

    "Für den Zustand der alten Küche gibt es Zeugen,"
    - Wayne... interessiert das?

    "Mich stört eigentlich, dass die Vermieterin behauptet, die Einbauküche wäre hochwertig gewesen."
    - Natürlich war sie das, und Du wirst das Gegenteil nicht beweisen können. Ob sie nun hochwertig oder nicht war, ist nebensächlich. Fakt ist, dass Du die VM bestohlen hast.

    "Ich kann doch meine Küche dort lassen, wäre doch auch ein guter Deal für die Vermieterin. Oder kann sie das auch ablehnen?"
    - Hier wird nicht gedealt. Wenn ich Nachbar's Trabbi zu Schrott fahre und ihm als Wiedergutmachung meinen Benz schenke, ändert das überhaupt nichts daran, dass ich mich strafbar gemacht hatte.

    Rele,
    vergiss' WhatsApp, SMS, E-Mail - dieser elektronische Mist hat keinerlei Rechtsgültigkeit.
    Wenn Ihr bereits zum 30.06. eine neue Bleibe gefunden habt UND der jetzige VM bereits zum 01.07. weitervermietet hat oder möchte, dann tut ihm doch den Gefallen und zieht aus. Ich würde hierüber einen zweizeiligen Aufhebungsvertrag abschliessen MIT der Bescheinigung des VM, denn die letzte (Juni-) Miete dürfte doch schon bezahlt sein.

    ihr Anwalt hat ihnen geraten den Schaden gleich zu beheben,- da es keine Möglichkeit gibt, den zukünftigen Differenzbetrag vom Mieter einzufordern.
    Meine Frage deswegen - gibt es eine wasserdichte rechtsgültige Möglichkeit


    Schliesse mich Anwalt's Meinung an.
    Hierüber mag es bestenfalls Gerichtsurteile geben. Es ist m.E. Angelegenheit (Risiko) des Mietrs, wenn er dann den wieder instandgesetzten Boden durch seinen Nachwuchs weiterhin strapazieren lässt.

    Mit Urteil vom 17.06.2015 hat das BGH entschieden, dass ein Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern selbst dann zu dulden hat, wenn bereits eigene Geräte installiert sind (VIII ZR 216/14). Damit sollte aus meiner Sicht die Frage beantwortet sein.


    Ist sie nicht, denn es dreht sich um die "Wartungskosten", welche eigentlich bei hochwertigen Geräten so gut wie garnicht anfallen - es sei denn bei vernetzten Anlagen die jährliche Funktionsprüfung.
    Das beste Gerät lt. Test war seinerzeit das Ei650, Preis ~25€. Es hat eine fest eingebaute 10-Jahresbatterie und funktioniert in meinem Haus problemlos.

    § 15 ist durch BGH-Urteil gegenstandslos geworden.

    § 19 finde ich in Ordnung. Eine Renovierungspflicht ist bei Beendigung des Mietverhältnisses ist damit nicht aufgehoben.


    Schliesse mich an. Bei der Renovierungspflicht vermisse ich jedoch eine Beschreibung des Umfangs, denn dieser Begriff ist m.W. nirgendwo näher definiert.

    Duisburger Jung,

    "Wohnfläche ist angegeben mit ca. 200m²"
    - In Mietverträgen braucht überhaupt keine Wohnfläche angegeben zu werden (genauer wäre ohnehin die Mietfläche bzw. Nutzfläche), sondern nur die Objektbeschreibung. Angabe einer Fläche wäre sinnvoll, falls hieran bei BetrKostenAbrechnungen irgendwelche Position festgemacht werden würden.

    "Und wenn der gute mich im Vertrag getäuscht hat, (der Keller ist nicht zu Wohnzwecken vermietbar) müsste mir doch ein Abzug von Miete zustehen, oder sehe ich das falsch?"
    Natürlich siehst Du das falsch, denn Du wurdest bei Besichtigung bzw. Vertragsabschluss ja nicht getäuscht.

    Ok und hast du jetzt nen Tipp wie ich weiter vorgehen kann? Ich hätte nämlich gern mal nen Kabelanschluss und ne Tür im Wohnzimmer.


    Hierbei wäre aber mal wichtig zu wissen, ob Dir lt. MV eine Wohnung mit Kabelanschluss vermietet wurde. Was die fehlende WZ-Tür betrifft, so würde ich den VM per Einwurfeinschreiben auffordern, zeitnah den ordnungsgemässen (und zugesagten!) Zustand herzustellen, um Mietminderungen zu vermeiden und auf § 535 BGB verweisen.

    TobiasB:

    "Habe vorgestern dann nochmals mit der Versicherung telefoniert und mir wurde dann mitgeteilt, ich solle eine Rechnung oder Kostenvoranschlag einreichen und Kontodaten wohin das Geld dann überwiesen werden soll."
    - Sicherlich hast Du Dir notiert, wann Du mit wem unter welcher TelNr. gesprochen hattestß

    "Dies habe ich direkt nach dem Telefonat per Mail erledigt und auch meine eigene Kontonummer angegeben, da ich dies selbst reparieren lassen werde durch einen Zimmermann."
    - OK.

    "Nun ist es aber so, das die Ehefrau von meinem Vermieter (die hat mit der ganzen Vermietungssache nichts zu tun !!) direkt bei meiner Versicherung angerufen hat und ihre Kontodaten durchgeben."
    - Ich möchte auch mal...:o

    "Meine Versicherung hat dann den Betrag direkt an Sie überwiesen"
    - Meinst wohl "sie", also die Frau des VM, welche damit ÜBERHAUPT nichts zu tun hat.
    Deshalb würde ich mich nun schriftlich auf das Telefonat mit dem Sachbearbeiter beziehend die Versicherung bitten, nun endlich die Erstattung an mich vorzunehmen, damit ich die Reparatur beauftragen kann...
    Mal seh'n, wie die dann reagieren...

    Hallo Duisburger Jung,
    Du hast das Objekt so wie besichtigt gemietet - das war's. Der VM hat Dir im Nachhinein nichts mehr zu erklaeren bzw. zu beweisen.

    "Des weiteren hat der Vermieter auf dem Grundstück noch eine Garage sowie einen überdachten Carport von ca. 30m² stehen. diese Flächen stehen mir nicht zur Verfügung,"
    - Schau' im MV nach ueber den Umfang der Mietsache.

    "ich zahle jedoch in den Nebenkosten die komplette Grundsteuer für das gesamte Grundstück. Ist das so richtig?"
    - Diesbzgl. sollteste Dich bei der Behoerde erkundigen.

    Mieter90:

    "Ich hab ihn ja regelmäßig drauf angesprochen und auf den Vertrag aufmerksam gemacht. Zählt das als "akzeptieren"?"
    - Sorry, aber das ist Blabla.

    "Sind Whatsapp-Chatverläufe in solchen Fällen auch gültig?"
    - Antwort wie vor.

    "Er hat nämlich mindestens einmal die Woche die gleiche Nachricht von mir bekommen."
    - Dito...

    "Auf großen Rechtsstreit war ich zum frischem Einzug nicht gerade aus, da ich nicht direkt den Haussegen schief hängen haben wollte.
    Muss schließlich noch mit ihm in einem Haus leben und verstehe mich sonst ganz gut mit seiner Familie. Daher ist es umso ärgerlicher dass von ihm nichts kommt."
    - Ein solcher VM hat keine Ruecksicht bzw. Sentimentalitaeten verdient.

    Wie funktioniert das denn dann mit den Anwaltkosten und allem drum und dran? Hab noch überhaupt keine Erfahrung mit sowas.
    Kann ich die jetzt Miete kürzen und wenn ja um wieviel ?


    Nein, kannst Du nicht, denn Du hast bei Anmietung diese Zustaende durch nachweisbare Nichtreaktion wohl "akzeptiert" (wuerde zumindest Dein VM argumentieren).
    Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zahlt immer nur der, der den Prozess verliert...

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