Meine Hausverwaltung korrigiert die Nebenkosten nicht

  • Hallo zusammen,
    ich bin letztes Jahr umgezogen und es ist nun ein Jahr her, dass meine Nebenkostenabrechnung nicht korrigiert wurde. Mir wurde viel zu viel berechnet, weil irgendwas bei der Hausverwaltung schief lief. Die verschiedenen Abrechnungen waren für 3 Vormieter ausgestellt, weil mein Vermieter wohl die Ein- und Auszüge nicht korrekt gemeldet hat. Zu meinem Namen gab es keine einzige Abrechnung.
    Ich habe mehrfach Mails geschickt und dort angerufen, im Januar kam dann die Antwort, dass sie von meinem Vermieter gar nicht mehr die Zählerstände hätten, die bei meinem Ein- und Auszug aktuell waren. (Obwohl ich per Kopie den Brief erhalten habe, den der Vermieter auch an die Hausverwaltung geschickt hat.)
    Die Zählerstände habe ich sofort nachgereicht (inklusive Fotos der Zähler vom Ein- und Auszug) und seitdem nichts mehr gehört.
    Mittlerweile habe ich per Einschreiben eine Mahnung mit 4-wöchiger Frist gesetzt, die einfach verstrichen ist.
    Was kann ich denn als nächstes tun?

    Danke und Grüße

  • Zitat

    Was kann ich denn als nächstes tun?

    Den VERMIETER, das ist nämlich Dein Vertragspartner nicht die HV, nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern Abrechnungen für die bereits (über)fälligen Abrechnungen zu erstellen und zu zuschicken. Gleichzeitig ankündigen das Du, wenn er der Forderung binnen x Tagen/Wochen nicht nachkommt, die gezahlten Nebenkosten zurückforderst.

  • XYZ123:

    "ich bin letztes Jahr umgezogen"
    - Wann genau eingezogen?

    "es ist nun ein Jahr her, dass meine Nebenkostenabrechnung [von Datum über welchen Zeitraum?] nicht korrigiert wurde."

    "Mittlerweile habe ich per Einschreiben eine Mahnung mit 4-wöchiger Frist gesetzt, die einfach verstrichen ist. Was kann ich denn als nächstes tun?"
    - Kann erst beantwortet werden, wenn obige Infos vorliegen.

  • Eingezogen bin ich im April 2013, ausgezogen im Juli 2014. Für den gesamten Zeitraum gibt es noch keine Nebenkostenabrechnung. Die falschen Abrechnungen bezogen sich allerdings nur auf das Jahr 2013.

    Danke vorab!

  • Du schreibst

    "Die verschiedenen Abrechnungen waren für 3 Vormieter ausgestellt"

    Folglich hast Du keine Abrechnung bekommen.

    Demnach solltest Du so verfahren wie ich geschrieben habe.

    VERMIETER Auffordern eine Abrechnung für 2013, mal angenommen Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, binnen 2 - 4 Wochen zu zusenden. Ansonsten die Vorauszahlungen dieses Abrechnungszeitraumes zurück fordern.

  • Da verstehe ich deine Aufregung nicht so ganz. Wenn wir davon ausgehen, dass der Abrechnungszeitraum für diese Immobilie das Kalenderjahr ist (das trifft für die Mehrzahl der Mietverhältnisse zu), dann hat der Vermieter noch bis Ende 2015 Zeit eine fristgerechte Abrechnung für 2014 zu erstellen.

    Die Abrechnung für 2013 ist aber definitiv verfristet, da musst du nichts mehr nachzahlen, sondern würdest aber ein Guthaben ausgezahlt bekommen.

  • Eingezogen bin ich im April 2013, ausgezogen im Juli 2014.


    Manchmal kommt es auf EINEN Tag an, deshalb bat ich um präzise Angaben.
    Wann Du ein- oder ausgezogen bist ist übrigens sekundär. Es zählt grundsätzlich, wann (TAGGENAU!!) das Mietverhältnis begann bzw. endete.

  • Es zählt grundsätzlich, wann (TAGGENAU!!) das Mietverhältnis begann bzw. endete.

    Das ist für die Fälligkeit NK-Abrechnung(en) so was von sekundär ....

  • Die Abrechnung für 2013 ist aber definitiv verfristet, da musst du nichts mehr nachzahlen, sondern würdest aber ein Guthaben ausgezahlt bekommen.

    Im E-Fall sogar sämtliche für den Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen.

    Klops Klopf - Mietverhältnis ist beendet:cool:

  • Das ist für die Fälligkeit NK-Abrechnung(en) so was von sekundär ....


    Aber manchmal: Wer sekundär lacht, lacht am längsten oder besten.:D


  • VERMIETER Auffordern eine Abrechnung für 2013, mal angenommen Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, binnen 2 - 4 Wochen zu zusenden. Ansonsten die Vorauszahlungen dieses Abrechnungszeitraumes zurück fordern.

    Wenn der Vermieter die Hausverwaltung mit diesen Tätigkeiten bevollm#chtigt hat, ist diese der Ansprechpartner.
    Ein Eigentümer weiß schon, warum er eine Hausverwaltung zwischenschaltet.

  • Hallo zusammen,

    mir ist immer noch nicht klar, wie ich genau vorgehen soll.
    Hatte mit meinem Vermieter nochmal telefoniert (er ist ein älterer Herr) und er sagte, dass er die zuständige Dame bei der Hausverwaltung weder schriftlich noch telefonisch erreicht.
    Nun bekam ich vom Vermieter einen Brief, dass er auf die geforderte Nachzahlung meinerseits verzichtet. Er hat also wohl noch immer nicht verstanden, dass ich mir sicher bin, ein Guthaben ausgezahlt zu bekommen.
    Müsste denn nun ich oder er einen Anwalt einschalten, wenn wir nun endlich mal Druck machen wollen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

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