Hallo Jan Andre Rudolph,
ich habe einen Mieter, der mal das ihm zu laute Radio seines Nachbarn gehört hatte und mir ankündigte, evtl. fristlos zu kündigen. Na, geht's noch...?
"Ich habe beim lesen der anderen Beiträge festgestellt, dass man als Mieter so einiges hinnehmen muss."
- Was manche Vermieter hinzunehmen haben, dürfte m.E. deutlich schlimmer sein.
"Die Toilette war defekt und nach einigen mündlichen Aufforderungen habe ich eine Frist gesetzt (1Woche, ansonsten fristlose Kündigung)."
- Selten so ge...lacht. Einen Mangel an der Mietsache zeigt man schriftlich an und fordert zeitnahe und dauerhafte Behebung.
"Ein paar Tage später ging die Dame dann auch in unser Bad, um die Toilette zu reparieren - mit Klebeband!"
- Womit und wie sie das macht, geht Dich nichts an. Einzig Resultate zählen.
"Weil die Wohnung eh nur aus Improvisation und Sperrmüll besteht, habe ich ..."
- ... das ja eigentlich bereits bei der Anmietung erkennen müssen, womit Reklamationsgründe diesbezgl. nicht mehr bestehen.
"Nun frage ich mich,"
- Hast Du von Dir (nach längeren Nachdenken) schon eine Antwort erhalten?
"1. ob meine Frist als missachtet angesehen werden kann und ich Fristlos kündigen kann"
- Weder Fristlos noch fristlos.
"2. ob ich eine neue Frist setzen kann / muss
3. ob das damit kein außerordentlicher Kündigungsgrund mehr ist... (bislang läuft schließlich kein Wasser mehr raus,"
- (ernsthafter) Tipp: Schildere Deiner VMn den Schaden, wie er sich auswirkt und seit wann er ihr bekannt ist und fordere Sie per Einwurfeinschreiben auf, ihn zeitnah zu beheben, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB verweisen.
"Schönheitsreperaturen werden ja in der entsprechenden Klausel auch auf den Mieter übertragen)"
- Mängel an der Mietsache und Schönheitsreparaturen haben miteinander nichts zu tun.
"(Zur Sicherheit habe ich natürlich gleich eine ordentliche Kündigung mit eingereicht.)
- Wenigstens die dürfte eigentlich wirksam sein.