Nebenkosten und Treppenhausreinigung

  • Hallo,

    ich habe Probleme mit meiner Nebenkostenabrechnung..
    ist es rechtlich OK, wenn die nebenkostenabrechnung nur einzelnen Mietern zugestellt wird?? Wir sind ein Mehrparteienhaus (8+4 Wohnungen-2 Häuser) und lediglich meine Nachbarin und uns wurde die Nebenkostenabrechnung zugestellt,- mit einer Nachforderung.----Muss diese nicht allen Mietern zugestellt werden??
    Ausserdem sollen wir für die Reinigung für die beiden Treppenhäuser 2761,92€ jährlich zahlen??
    bisher haben wir nicht gezahlt aber sind nun angemahnt worden,- bitte um schnelle hilfe

  • Es gibt kein Gleichheitsprinzip im Mietrecht. Der Vermieter kann einem Mieter eine Abrechnung zustellen, muss es aber nicht, wenn z. B. etwas anderes vereinbart wurde (Mieter ist kumpel und wohnt für Lau).
    Nichtsdestotrotz müssen die für die restlichen Mieter erstellten Abrechnungen korrekt sein, d. H. die Verteilerschlüssel, bzw. deren Divisoren, müssen alle Einheiten im Haus berücksichtigen. Die Kosten für die "Leerwohnungen" (Oder Wohnungen, wo der jeweilige Mieter keine Kosten tragen soll) muss der Eigentümer tragen.

  • lediglich meine Nachbarin und uns wurde die Nebenkostenabrechnung zugestellt,- mit einer Nachforderung.----Muss diese nicht allen Mietern zugestellt werden??


    Schon mal dran gedacht, dass solch eine Abrechnung den anderen Mietern später zugestellt wird?

    Und die Treppenhausreinigung ist natürlich zu zahlen, wenn die Mieter keine Lust zum Putzen haben und im Mietvertrag das vereinbart ist. Also erst mal nachlesen, was dazu im Mietvertrag steht, bevor man eine Welle macht.

  • Der Vermieter muß die Abrechnungen, wenn er denn Nachzahlungen geltend machen will, lediglich binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes den Mietern zustellen.

    Das er das an alle Mieter gleichzeitig tun muß ist nicht vorgeschrieben.

    Wenn die Hausreinigung vertraglich als NK vereinbart ist und beide Häuser eine Einheit sind, müßt Ihr sie anteilig zahlen. Auch dann wenn das in vorherigen Abrechnungen nicht der Fall war.

    Zitat

    bisher haben wir nicht gezahlt aber sind nun angemahnt worden

    Was nicht gezahlt?

  • Meinen Vorbetern zustimmend noch ein Nachtrag: Der Mieter hat das Recht, beim Vermieter die der BK-Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege einzusehen UND sich e.F. auch die Berechnungsweisen erklären zu lassen.

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