Wobei ohne Kündigung kann ich ja noch länger da wohnen. Macht ja auch kein sinn.
Warum nicht? Wird Zeit, dass ein fähiger Anwalt dem VM mal zeigt, wie der Hase läuft.
Wobei ohne Kündigung kann ich ja noch länger da wohnen. Macht ja auch kein sinn.
Warum nicht? Wird Zeit, dass ein fähiger Anwalt dem VM mal zeigt, wie der Hase läuft.
Ich habe einen Verbrauch von 138 Kubik.
Alleine....?
Durch eine Erbengemeinschaft wurde eine Immobilie (Wohnhaus mit 4 Mietwohnungen) veräussert.
Ist der alte Mietvertrag eines Erben der selbst in einer der Mietwohnungen wohnt die er im Rahmen der Erbengemeinschaft als Verkäufer veräußert hat gegenüber dem Käufer der Immobilie ...
Solche Konstellationen ändern an den Aussagen meiner beiden Vorredner überhaupt nichts.
Wenn wir den Schlüssel nach dem 30.06 abgeben, wird auch der Zählerstand von den Werken erst an dem Tag der Abgabe abgelesen.
Was ich bezweifele. Den (welchen?) Zählerstand musst schon Du selbst an das EVU melden (Name, Anschrift, ZählerNr., Zählerstand, möglichst auch neuer Mieter oder Hauseigentümer/Verwalter).
Brian.Basco,
ich habe den Eindruck, dass Du entweder nichts begriffen hast oder nicht begreifen willst und Kaputtdiskutiererei bevorzugst.
Der Vermieter glaubt sich besonders schlau, als er das nicht im Mietvertrag vereinbaren wollte, aber dann in einer E-Mail das als Bestandteil requiriert.
Die Mail gehört in den Papierkorb.
Nee, überhaupt nicht!
Ich bezweifele, dass der VM im Ernstfall mit dieser Trickserei durchkommt, denn die Mietsicherheit ist auf max. drei Nettomonatsmieten begrenzt. M.W. kann eine Zusatzbürgschaft nur dann wirksam werden, wenn ein Rechtsstreit anliegt um eine Kündigung abzuwehren.
Der Vermieter hat schriftlich darum gebeten die Balkone zu beräumen. Gab auch im Glaskasten im Treppenhaus noch Aushänge zu den Baustart Terminen und auch einen Tag vor Baubeginn noch einen extra Zettel in der Treppenhaus Eingangstür. Aber darum geht es ja hier nicht, sondern darum ob die Bauarbeiter einfach das Zeug wegwerfen dürfen.
M.E. sicherlich nicht. Es handelt sich hierbei aber eher um Bürgerliches Recht, weniger um Mietrecht. Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen, diesen Tatbestand auch auf seine straftrechtliche Seite (Hausfriedensbruch, Diebstahl) hin zu überprüfen.
Ich habe halt absolut keinen Ansprechpartner zur Zeit. Was mich ziemlich hilflos da stehen lässt, weil ich eben nächste Woche Mittwoch ausziehe.
... ist der erste Tag der Zuständigkeit der neuen HV...
Ja, das ist mir schon bewusst irgendwie, aber die alte die immer ans Telefon geht sagt immer das gleiche. Ich weiß einfach nicht mehr was ich tun kann, damit ich anständige, vernünftige Antworten bekomme.
Sowas hatte ich bei meinem früheren Telekommunikationsprovider ebenfalls... bis ich kündigte...
Hattet Ihr seinerzeit eine Kaution geleistet?
Nimitaa,
anscheinend bist Du hier Opfer...
Dein Vertrags-/Ansprechpartner ist grundsätzlich der im Mietvertrag aufgeführte. Dieser hatte sich wohl geändert, sodass der Dir nachweislich und rechtswirksam zuletzt mitgeteilte nun Dein Vertragspartner ist. Du solltest Dich jedenfalls nicht abwimmeln lassen.
In wie fern meinst du das?
Denk' nach. Es kommt auf die mietvertraglichen Vereinbarungen in DEINEM MV an.
Wie könnte in so einem Fall eine nichtpostalische Zustellung aussehen?
Durch Boten (=Zeuge) geht auch. Der sollte allerdings das Schriftstück (mit Originalunterschrift) vorher gelesen haben.
"Die Hausverwaltung meinte nämlich schon zu mir, ich hätte da überhaupt keinen Rechtsanspruch."
- Da hat sie recht. Dein Rechtsanspruch ist der, dass der VM die Mietsache in den Zustand bei Übergabe versetzt, wenn dem nicht irgendwelche abweichende (möglich schriftlich, nachweisbar) Vereinbarungen entgegenstehen. Der VM ist verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten, § 535 BGB.
Der Vermieter kann diese Rechnung notfalls korrigieren und leitet diese dann dem Mieter zu.
Das dachte ich natürlich so.
Naja, sei es drum...
Der VM kann aus der Hausgeldabrechnung die mietvertraglich vereinbarten Posten auf den Mieter abwälzen.
Das dachte ich natürlich so.
Derjenige mit dem besseren Anwalt darf die Wohnung behalten.
Was soll man sonst dazu sagen? Beide sollen ausziehen, aber keiner will es.
Mit dem "besseren" Richter, bitte!
Die beauftragte Hausverwaltung erstellt die Nebenkostenabrechnung.
Ich denke eher, dass das die sog. Hausgeldabrechnungen sind.
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