Beiträge von Berny

    Ein Tipp für Mieter: Lernt zu reden! Ruft den Vermieter an, bittet um einen Termin und beredet das Problem und vor Allem: Zeigt Euren ernstgemeinten Willen das problem zu bekämpfen.
    Es ist das mindeste, was man erwarten kann, dass ein Mieter sich meldet und seine Versäumnisse einsieht und sich erklärt.


    Haha, komme mal zum linken Niederrhein...:mad:

    Hallo klose21,
    wenn Du die Mietsache rechtswidrig bereits einen halben Monat vor Ultimo einem anderen Mieter zum Gebrauch überlässt, machst Du Dich u.U. schadenersatzpflichtig ggü. dem Altmieter.
    Ihm hättest Du dann für die entsprechende Zeit Mietzins taggenau zurückzuerstatten.
    Ob Dir der neue Mieter für diese Zeit Miete zahlt oder nicht, ist nebensächlich.

    Morgen ist Freitag, und bis jetzt konnten wir ihn auch am Wochenende über seine Handynummer erreichen, daran sollte es nicht scheitern. :)
    Er konnte sich auch dran erinnern, dass er es gesagt hat. Auch als ich ihm gesagt habe, dass sich ja noch fünf andere Menschen zu dem Zeitpunkt seiner Aussage im Raum befanden, hat er wiederholt gemeint, dass er nichts daran ändern könnte.
    Ich hoffe, dass sich daran noch etwas ändern lässt.


    Uups, da war ich meiner Zeit voraus...
    Naja, berichte ins doch bitte demnächst über den Ausgang.

    Das wird morgen gemacht, aber der Mitarbeiter hatte mir gestern am Telefon versichert, "dass er da leider nichts machen kann, da davon nichts im Mietvertrag steht und man das im Nachhinein auch nicht ändern könnte."


    Faule Ausrede, und morgen, Samstag, wird der MA wohl auch sein "wohlverdientes" WE geniessen wollen. Natürlich lässt sich eine Zusatzvereinbarung zum MV abschliessen.
    .
    Ach ja, was kümmert mich mein dummes Geschwätz von gestern...?

    Vor dem Einzug, hatte uns der Vermieter, oder genauer der Mann von der Wohnungsgesellschaft, ein Angebot gemacht.
    ..., bis wir Anfang dieser Woche einen Brief der Wohnungsgesellschaft erhalten haben, in dem stand, dass unser Mieterkonto im Minus sei. Und damit ist der Betrag gemeint, der uns eigentlich hätte erspart bleiben sollen.


    Dann sollten doch die Mieter mit dem Vorgesetzten des WG-Mitarbeiters ein Gespräch führen. Das schon mal versucht?

    Hallo Pepsi086,

    Euer Ansprech-/Vertragspartner ist Euer Vermieter.
    Ich würde ihn schriftlich nachweislich auffordern, dafür zu sorgen (meine HandyNr. angeben) dass die Heizkostenverteiler zeitnah installiert werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

    Hallo Voruk,

    "Ich bin am 01.06.2015 in ein Zweifamilienhaus eingezogen.
    Vom Vermieter habe ich jetzt eine Rechnung über Heizölkauf erhalten, die er im Mai durchgeführt hat."
    - Hat er dabei nichts gesagt...?

    "Bei dem damals eingekauften Heizöl handelt es sich ja eigentlich um den Verbrauch des Vormieters. Besteht hier eine Pflicht dies zu bezahlen?"
    - Ja, für Vermieter und Vormieter.

    "Könnte ich eine Zahlung als "Vorauszahlung" titulieren, die mit dem zukünftigen Verbrauch verrechnet wird? Das müsste beim Auszug dann aber irgendwie auch wieder herausgerechnet werden, mir ist unklar wie so etwas durchgeführt werden müsste."
    - Auf solche Spielchen würde ich mich nicht einlassen.

    "Ist der Vermieter beim Ausschluss der verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet einen Anfangs- und Endbestand auszuweisen?"
    - Ja, wie sollte er denn sonst die Kosten nachweisen?

    "Muss er eine Zwischenabrechnung mit dem vorherigen Mieter durchführen oder kann er alles auf mich abrechnen?"
    - Ja und nein.

    "Wie sähe das ganze bei der Wasserrechnung aus? Hier haben wir auch eine hälftige Teilung vereinbart. Es kann doch aber nicht sein, dass ich den Verbrauch des Vermieters [Vormieter?] mitbezahle? Hier müsste doch eine monatliche Aufteilung erfolgen?"
    - Ja, zumindest eine entsprechend dem Mieterwechseldatum.

    HHerbert1:

    "Also ich muss praktisch erst raus, wenn ein Richter ein Urteil spricht, richtig?"
    - Ja, genauer: ein rechtskräftiges Urteil.

    "Vorher geht da gar nix oder?"
    - Yes.

    "Weiss jemand wie lang sowas dauern kann?"
    - Da heutzutage für jeden Fu*z prozessiert wird, laange - je nach Arbeitsanfall. Darüber kann Dir vielleicht die Rechtsantragstelle des AG Auskunft erteilen.

    Vielen Dank für die beiden Antworten. Wie genau lässt sich denn sagen, dass ein Schriftlicher Mietvertrag vereinbart war? Es ist ja eigentlich üblich und wurde bei der Besichtigung auch kurz erwähnt. Oder reicht als Vorlage die Email mit dem gesendeten Mietvertrag?


    Verstehe ich jetzt nicht...:confused:

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