Mietschulden - Welche Möglichkeiten habe ich?

  • Mietschulden sind zustande gekommen, da unter anderem Zahlungen des JobCenters ausblieben.
    Die Höhe / Dauer der Schulden berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung.
    Es wurde mit dem Vermieter eine Zahlungsvereinbarung abgeschloßen, welche jedoch von meiner Seite aus nicht eingehalten werden konnte. Somit erhielt ich am 27.08. die fristlose Kündigung mit der Forderung die Wohnung doch bitte zu räumen und zum 09.09. zu übergeben, sowie der Rückzahulung aller offenen Forderung. Ansonsten würde man kommentarlos eine Räumungsklage einreichen.
    Außerdem wurde das Mietverhältnis auch "hilfsweise ordentlich" zum 30.11. gekündigt.

    Das Kündigungsschreiben ansich ist formell fehlerfrei und deswegen nicht anfechtbar.

    Ich würde die Forderungen im Laufe der nächsten Woche komplett begleichen und der fristgerechten Kündigung widersprechen.
    Jedoch habe ich gelesen, dass ein Widerspruch nichts hilff, wenn außerordentlich, fristlos gekündigt wird. Diese wäre aber durch den Zahlungsausgleich unwirksam .


    Ich möchte gerne wissen, welche weiteren Möglichkeiten nun für mich offen stehen bzw. wie ich mich nun weiter verhalten soll, da ich gerne hier wohnen bleiben möchte.

    Danke.

  • Die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand wird durch unverzüglich Zahlung des Rückstandes unwirksam.

    Die hilfsweise fristgerechte dagegen nicht. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

  • Ein Tipp für Mieter: Lernt zu reden! Ruft den Vermieter an, bittet um einen Termin und beredet das Problem und vor Allem: Zeigt Euren ernstgemeinten Willen das problem zu bekämpfen.

    Wenn ein Mieter bei mir zwei Monate Rückstand hat und gar nicht erst versucht hat, zu mir Kontakt aufzunehmen und zu erklären, wieso ich in dem Monat mal wieder keine Miete von ihm auf dem Konto sehe, bekommt er von mir auch eine fristlose sowie eine hilfsweise fristgerechte Kündigung. Es ist das mindeste, was man erwarten kann, dass ein Mieter sich meldet und seine Versäumnisse einsieht und sich erklärt.

    Meiner Meinung nach kann nur noch Kulanz des Vermieters die fristgerechte Kündigung abwenden. Viel Erfolg beim Gespräch!

  • Die hilfsweise fristgerechte dagegen nicht. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

    Das ist mir zu pauschal:

    -

    Hier muss der Einzelfall geprüft werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ein Tipp für Mieter: Lernt zu reden! Ruft den Vermieter an, bittet um einen Termin und beredet das Problem und vor Allem: Zeigt Euren ernstgemeinten Willen das problem zu bekämpfen.
    Es ist das mindeste, was man erwarten kann, dass ein Mieter sich meldet und seine Versäumnisse einsieht und sich erklärt.


    Haha, komme mal zum linken Niederrhein...:mad:

  • Ein Tipp für Mieter: Lernt zu reden! Ruft den Vermieter an, bittet um einen Termin und beredet das Problem und vor Allem: Zeigt Euren ernstgemeinten Willen das problem zu bekämpfen.

    Wenn ein Mieter bei mir zwei Monate Rückstand hat und gar nicht erst versucht hat, zu mir Kontakt aufzunehmen und zu erklären, wieso ich in dem Monat mal wieder keine Miete von ihm auf dem Konto sehe, bekommt er von mir auch eine fristlose sowie eine hilfsweise fristgerechte Kündigung. Es ist das mindeste, was man erwarten kann, dass ein Mieter sich meldet und seine Versäumnisse einsieht und sich erklärt.

    Meiner Meinung nach kann nur noch Kulanz des Vermieters die fristgerechte Kündigung abwenden. Viel Erfolg beim Gespräch!

    Zitat: "Mietschulden sind zustande gekommen, da unter anderem Zahlungen des Jobcenters ausblieben"
    Muß man eigentlich nocht mehr wissen? Nach dem ersten Satz hätte man doch eigentlich auch aufhören können zu lesen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!