Beiträge von Berny

    Hallo RonnyBehnert,

    "Meine Hausverwaltung möchte ab Oktober 2015 eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete vornehmen und bittet um meine schriftliche Zustimmung."
    - Welchen Grund gibt die HV an?

    "... Einbauküche in der Wohnung habe, die 40 Jahre alt ist. Sie besteht aus zwei Hängeschränken, einer Spüle und einer Arbeitsfläche. Alles ist mehr als baufällig."
    - Ist sie lt. MV mitgemietet?

    "Die Verwaltung jedoch lehnt den Widerspruch ab, da die Küche als wohnwerterhöhend gilt."
    - Naja, sie könnte ja noch funktionieren obwohl der Wert wohl gegn Null gehen dürfte.

    "Ich bezahle für eine uralte Küche, die ich quasi nur schlecht nutzen kann da sie sehr baufällig ist."
    - Habe damit leider gottseidank keine Erfahrung(en).

    Hallo Bianca,

    "... eine Kaution von 700 € zahlen müssen, diese wurden damals, laut des Vermieters, angelegt zu einem Zinsatz von 3,5% jährlich. Er hat dort 10 Jahre gewohnt und nun eine Berechnung bekommen, dass seine Mietkaution + Zinsen lediglich insgesamt 719 € betragen."
    - Diese Berechnung möchte ich mal hier sehen. Lt. Gesetz hat der VM die Mietsicherheit von seinem Privatvermögen getrennt anzulegen und mit dem Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist zu verzinsen.

    "Des weiteren geht es um das Kochendwassergerät, welches nach dem Auszug meines Partners ausgetauscht wurde und ihm nun in Rechnung gestellt wurde. Ist dies so rechtens? Als mein Partner dort noch gewohnt hatte und er das Gerät benutzte, flog ab und zu schon mal die Sicherung raus. Hätte mein Partner für eine Reperatur sorgen müssen oder ist dies Vermietersache?"
    - Dein Partner hätte die Fehlfunktion während der Mietzeit dem VM (nachweislich) melden sollen. Jetzt kann darüber trefflich gestritten werden, wie um des Kaiser's Bart...: Anwalt, Gutachter, Gerichtskosten...:mad:

    Hallo felixstern,

    bitte präziser:

    "Da mein Vermieter die Steuerbescheinigung schon im vorigen Jahr in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt hat,Kann ich dann diese kosten auch zurück fordern?"
    Nebenkostenabrechnung für welchen Zeitraum?
    Datum der NK-Abrechnung?
    Wann NK-Nachzahlungsbetrag von Dir gezahlt?
    Wieviel wurde Dir für die Steuerbescheinigung in Rechnung gestellt?

    Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???


    Nun krieg' Dich mal ein! Da hattest Du bereits um 10:00 gefragt.:mad:

    Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???


    Natürlich musst Du dann das Restaurant verlassen... aber erst noch das Geschirr spülen.:o

    Löwe:

    "Beschreibung meiner klassischen Wohnung : Es hat eine Eingangstüre, ein Fenster"
    - Das ist doch schon mal was... sie ist also sogar abschliessbar.;)

    "und eine kleine eingebaute Kochnische. Und an der Kochnische ist der Hahn blau/rot ."
    - OK, also der Hahn über dem Spülbecken? Dann wäre es m.E. ein Mangel, denn bei Besichtigung und Anmietung konnte nach Treu und Glauben davon ausgegangen werden, dass es dort KW+WW gibt.

    "Mehr gibts nicht zu beschreiben... Reicht das oder soll ich euch einen Plan meiner 18 M2 Wohnung aufzeichnen..."
    - Du brauchst garnicht so spitz zu "fragen", sondern hättest lieber eine genauere Beschreibung bereits anfangs liefern sollen.

    "außerdem ist sogar fragwürdig ob diese Wohnung überhaupt vermietet werden darf, weil diese Kellerzimmern gehören jeweils zu den Hauptwohnungen. Und laut Baugesetzordnung muss für jedes vermietete Zimmer bzw . Wohnung auch ein Parkplatz vor dem Haus vorhanden sein. Irre ich mich da auch???"
    - Womöglich ja, denn dass jede popelige Einlieger"wohnung" einen eigenen Parkplatz haben muss, wäre mir neu. Bzgl. der Bauordnung Deines Bundeslandes sollteste Dich wohl eher im zuständigen Bauamt erkundigen - sinnvollerweise auch mal nachfragen, ob die von Dir bewohnte Behausung überhaupt für Wohnzwecke genehmigt ist...:cool:

    Inwiefern wäre das relevant? Vielleicht wenn sich der ominöse rot/blau Hahn 10cm überm Boden hinter dem Sofa befinden würde.
    Dann besteht meiner Meinung nach ein Recht auf Warmwasser.


    Richtig, aber nur in 10cm Höhe ü.d.B.:o

    Ja es handelt sich um warmwasser in der Wohnung, nicht im Bad. Kann ich diese nicht als Mängel rückwirkend einklagen?
    Laut Mieterschutzbund ist jede zumutbare Wohnung mit Warmwasser ausgestattet zu sein. Es bestehe auch das Recht im Nachhinein Klage einzureichen. Wegen Nichteinhaltung der Sorgepflicht des Vermieters.


    Selten solch' dummes Zeugs gelesen.

    hier der passus
    es gibt eine Weiter seite da steht
    Ich/Wir versichere/n, dass meine/unsere finanziellen Verhältnisse geordnet sind und ich/wir keinerlei Zahlungsschwierigkeiten gehabt habe/n oder habe/n.
    Insbesondere bestätige/n ich/wir, dass in den letzten drei Jahren gegen mich/uns weder Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide noch Haftbefehle erlassen wurden. Auch habe/n ich/wir keine eidesstattlichen Versicherungen betreffend bestehender Zahlungsunfähigkeit abgegeben.
    Ich/Wir wurde/n ausdrücklich vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf aufmerksam gemacht, dass ich/wir die dem Vermieter entstehenden Kosten in voller Höhe zu erstatten habe/n wenn festgestellt wird, dass meine/unsere Angaben nicht zutreffen.
    Der Vermieter ist berechtigt, die von mir/uns als Kaution geleistete Zahlung mit evtl. Forderungen daraus zu verrechnen.


    Die letzten beiden Sätze würde ich gelten lassen.

    Sorry, hat sich für mich so angehört, als hättest du eine Wohnung ohne Wasseranschluss gemietet, und würdest jetzt den fehlenden Wassernaschluss als Mangel anführen wolle? Korrigiere mich bitte wenn ich das falsch verstanden habe.


    Halloo, aufwachen...: Es dreht sich um WARMwasser.:rolleyes:

    Ich habe in meinem Zimmer kein warmwasser. Jetzt meine Frage , kann ich daraus mietminderung verlangen... Ist das Pflicht des Vermieters hierfür zu Sorgen ? Was kann ich tun?


    Nichts, denn das Nichtvorhandensein des WW war Dir bereits bei der Anmietung bekannt bzw. hätte es sein sollen.

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