Vermieter will mir Kosten für Makler bei vorzeitigem Auszug aufdrücken

  • Hallo

    Zum 01.09 bekomme ich einen neuen Wohnung, allerdings hat der Vermieter eine Klausel in den Vertrag aufgenommen die mir nicht so richtig gefällt.

    Falls ich innerhalb eines Jahres wieder ausziehe kann er 2 Monatsmieten einbehalten bei unter 2 Jahren immerhin noch 1 Monatsmiete. Wegen den Kosten die er für den Makler hat. Ist das rechtens?

    Desweiteren soll ich die kleine gebrauchte Küche für 1100 Euro übernehmen. Die stammt allerdings vom Vormieter und wurde durch den Vermieter wg mietschulden übernommen. Es gibt keinerlei Rechnungen oder ähnliches.... Ist das Rechtens?


    Danke für eure Hilfe

  • Zitat

    die mir nicht so richtig gefällt.


    Dann sage das dem Vermieter und wenn er das nicht ändert, dann unterschreibe den Vertrag nicht.

    Zitat

    Ist das rechtens?


    Nein, natürlich nicht. Da der Vermieter aber eine Individualvereinbarung aufgesetzt hat, hätte er auch schreiben können, dass du jede Woche einen Kasten Bier anliefern musst.

    Zitat

    Ist das Rechtens?


    Siehe oben.

    Wenn dir die Klauseln und die Übernahme der Küche nicht gefallen, dann darfst du die Wohnung nicht anmieten. So einfach ist das.

  • Zitat

    Falls ich innerhalb eines Jahres wieder ausziehe kann er 2 Monatsmieten einbehalten bei unter 2 Jahren immerhin noch 1 Monatsmiete. Wegen den Kosten die er für den Makler hat. Ist das rechtens?

    Nein, ist es nicht, da dies eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt. Kündigungsfristen ergeben sich aus § 573c BGB. Dort steht nichts von irgendwelchen Abschlagszahlen.

    Zitat

    Desweiteren soll ich die kleine gebrauchte Küche für 1100 Euro übernehmen.

    Muss Du sicher nicht.

    Ich würde den Vermieter bei beiden Sachverhalten mal nach der Rechtsgrundlage für seine Forderungen fragen. Auf die Antwort bin ich gespannt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist natürlich alles blödsinn. Wenn es dem Vermieter darum geht, das du nicht nach 12 Monaten wieder ausziehst ist das schon verständlich, aber dann schlage ihm doch vor, das ihr euch aus eine Mindesmietdauer einigt, wenn das für dich möglich ist.
    Zu der Küche ist es natürlich im Prinzip rechtens, das du eine Küche kaufst/übernimmst, und die Summe ist jetzt erst mal auch nicht unbedingt auffällig. Das du die Wohnung evtl. nicht bekommst wenn du Sie nicht nimmst, ist nicht rechtens, ob und wie du nach Vertragabschluss dann darübe rumklagen willst, ist eine anderes Thema.
    Nach drei Jahren der Nutzung der Küche wirst du mit Argumentation aber wohl keinen Erfolg mehr haben.
    Ich gebe hier mal einfach das Stichwort "Bestellerprinzip".

  • ...hat der Vermieter eine Klausel in den Vertrag aufgenommen


    Die scheint formularmässig zu sein und daher unwirksam. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht.

  • Hallo,

    wenn die "Maklerregelung" individuell abgefasst ist, dann wird sie wahrscheinlich gültig sein. Schließlich hat der Vermieter die Kosten ja tatsächlich aufgebracht und will natürlich nicht, dass die Mieter nach kürzester Zeit wieder ausziehen. Ich persönlich finde eine solche Abfindung besser, als einen zweijährigen Kündigungsverzicht. Wenn du in den nächsten zwei Jahren nicht ausziehst, dann ist doch ohnehin egal. Sei doch froh, dass es die neue Regel gibt und du den Makler nicht bezahlen mußt- dann wäre das Geld schon weg.

    Mit der Küche klingt doch fair. Der Vermieter hat sie dem Vormieter quasi abgekauft und will jetzt einen Abstand vom Nachmieter. Dafür ist das dann deine Küche.

    Wenn dir das alles nicht gefällt, brauchst du dich aber nicht darauf einlassen und nimmst die Wohnung nicht.

    Gruss
    H H

  • hier der passus

    zu § 2 – Mietzeit:
    Sollte der Mieter – wider Erwarten und aus welchen Gründen auch immer – den Mietvertrag vor dem unter § 2, Ziffer 1 des Mietvertrages („Kündigungsverzicht“) vereinbarten Termin 31. August 2017 beenden wollen, so erklärt sich der Vermieter unter folgenden Bedingungen bereits heute bereit, eine vorzeitige Kündigung zu akzeptieren:
    1. Bei Mietende vor Ablauf eines Mietzeitraumes von 1 Jahr, d.h. vor dem 31. August 2016 ge-gen einmalige Abstandszahlung in Höhe von zwei Kaltmieten = xxx
    2. Bei Mietende vor Ablauf eines Mietzeitraumes von 2 Jahren, d.h. vor dem 31. August 2017 gegen einmalige Abstandszahlung in Höhe von einer Kaltmiete = xxxx


    es wird noch besser:

    es gibt eine Weiter seite da steht

    Ich/Wir versichere/n, dass meine/unsere finanziellen Verhältnisse geordnet sind und ich/wir keinerlei Zahlungsschwierigkeiten gehabt habe/n oder habe/n.


    Insbesondere bestätige/n ich/wir, dass in den letzten drei Jahren gegen mich/uns weder Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide noch Haftbefehle erlassen wurden. Auch habe/n ich/wir keine eidesstattlichen Versicherungen betreffend bestehender Zahlungsunfähigkeit abgegeben.


    Ich/Wir wurde/n ausdrücklich vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf aufmerksam gemacht, dass ich/wir die dem Vermieter entstehenden Kosten in voller Höhe zu erstatten habe/n wenn festgestellt wird, dass meine/unsere Angaben nicht zutreffen.
    Der Vermieter ist berechtigt, die von mir/uns als Kaution geleistete Zahlung mit evtl. Forderungen daraus zu verrechnen.

  • Hallo,

    wenn die "Maklerregelung" individuell abgefasst ist, dann wird sie wahrscheinlich gültig sein. Schließlich hat der Vermieter die Kosten ja tatsächlich aufgebracht und will natürlich nicht, dass die Mieter nach kürzester Zeit wieder ausziehen. Ich persönlich finde eine solche Abfindung besser, als einen zweijährigen Kündigungsverzicht. Wenn du in den nächsten zwei Jahren nicht ausziehst, dann ist doch ohnehin egal. Sei doch froh, dass es die neue Regel gibt und du den Makler nicht bezahlen mußt- dann wäre das Geld schon weg.

    Mit der Küche klingt doch fair. Der Vermieter hat sie dem Vormieter quasi abgekauft und will jetzt einen Abstand vom Nachmieter. Dafür ist das dann deine Küche.

    Wenn dir das alles nicht gefällt, brauchst du dich aber nicht darauf einlassen und nimmst die Wohnung nicht.

    Gruss
    H H

    Also gefühlt hört sich das für mich an wie der typische Fall der einem vor Gericht evtl. um die Ohren fliegt, zumindest das was diese Abstandszahlung angeht. Alles andere finde ich jetzt auch nicht besonders spektakulär.

    3 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (28. August 2015 um 15:08)

  • Hallo,

    aha!

    Ihr habt scheinbar einen Kündigungsverzicht von 2 Jahren vereinbart. Damit ist doch alles klar.
    Dein Vermieter ist aber netterweise (und das meine ich ernst) bereit darauf zu verzichten, wenn du die Maklercourtage erstattest. Ich finde das fair. Vor allem, weil es vorher vereinbart wurde.

    Auch das andere ist doch nichts ungewöhnliches. So etwas unterschreibt man bei jeder Mieterselbstauskunft (ausser das mit dem Makler)

    Also ich bleibe dabei, klingt nicht unfair. Wenn es dir aber trotzdem nicht gefällt, suche dir eine andere Wohnung.

    Gruss
    H H

  • hier der passus
    es gibt eine Weiter seite da steht
    Ich/Wir versichere/n, dass meine/unsere finanziellen Verhältnisse geordnet sind und ich/wir keinerlei Zahlungsschwierigkeiten gehabt habe/n oder habe/n.
    Insbesondere bestätige/n ich/wir, dass in den letzten drei Jahren gegen mich/uns weder Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide noch Haftbefehle erlassen wurden. Auch habe/n ich/wir keine eidesstattlichen Versicherungen betreffend bestehender Zahlungsunfähigkeit abgegeben.
    Ich/Wir wurde/n ausdrücklich vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf aufmerksam gemacht, dass ich/wir die dem Vermieter entstehenden Kosten in voller Höhe zu erstatten habe/n wenn festgestellt wird, dass meine/unsere Angaben nicht zutreffen.
    Der Vermieter ist berechtigt, die von mir/uns als Kaution geleistete Zahlung mit evtl. Forderungen daraus zu verrechnen.


    Die letzten beiden Sätze würde ich gelten lassen.

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