Beiträge von Berny

    Marlene143:

    "Dabei sollte auch mein Balkondach repariert werden, das schon seit Monaten undicht ist. Mein Balkondach wurde zwar teilweise erneuert, dies aber so mies, dass es jetzt an anderen Stellen leckt."
    - Diesen Mangel an der Mietsache sollteste schriftlich nachweislich dem VM mitteilen und zeitnahe Behebung einfordern, um weitere Schäden an der Mietsache und Mietminderungen zu vermeiden.

    "Bin im Mieterbund und habe auch bald den nächsten Termin, aber vielleicht hat hier ja jemand schon ähnliches durch und kann davon berichten."
    - Dieses Forum ist voll von Berichten über Mängel an den Mietsachen. Die Suchfunktion könnte helfen.

    "Darf ich, zumindest für meinen Balkon, eine Ersatzvornahme geltend machen?"
    - Bspw. welche?
    WICHTIGER wohl: Wenn Moniereisen Rost ansetzen, ist mglw. die Tragfähigkeit eines Balkons gefährdet.

    angenommen, ein Vermieter meint, wegen (angeblicher) Schadenersatzansprüche die Kaution des Mieters nach Auszug einbehalten zu müssen und erklärt die Aufrechnung der Kaution. Ich konnte leider nirgendwo etwas Genaueres darüber finden, ob die Aufrechnungserklärung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden kann. Die Forderung (also in diesem Fall die Kaution) muss ja fällig und einredefrei sein, um aufrechnen zu können-aber ab wann ist die Forderung des Mieters auf Auszahlung der Kaution fällig? Sie ist ja nicht direkt nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig, daher weiss ich nicht, wie es sich mit der Aufrechnung verhält...


    Da nach Rückgabe einer Mietsache noch sechs Monate versteckte Mängel reklamiert werden können, nach sechs Monaten.

    Hallo Susi,
    mehrere Mietverträge haben miteinander grundsätzlich NICHTS zu tun. Man kann sie auch nicht miteinander verkoppeln, bspw. Wenn... dann...
    Wenn jemand in einer Wohnung ohne schriftlichen Mietvertrag wohnt, ist davon auszugehen, dass er konkludent einen mündlichen MV hat. Dieser unterliegt den gleichen gesetzlichen Regelungen.

    "der Vermieter hätte so nix dagegen, ABER er sagt wenn die Partei 2. OG In die Whg. Meines Freundes 1. OG zieht, muss mein Freund einen Nachmieter für die Whg. Im 2. OG suchen."
    - Das bedeutet garnichts, es sei denn, dass sowas explizit im MV vereinbart wurde.

    "Es besteht aber kein Mietvertrag zwischen meinem Freund und der Whg. Im 2. OG."
    - Doch, wie bereits gesagt, ein mündlicher MV.

    "Ist es dann nicht so das wenn die Partei 2. OG ins 1. OG zieht und den neuen Mietvertrag haben, das der dann von meinem Freund nichtig ist da ja ein neuer Mietvertrag besteht für die Whg. ?"
    - NEIN.

    "Der Vermieter sagt wenn Partei 2. OG in die Whg im 1. OG zieht ist mein Freund verpflichtet für die whg im 2. OG einen Nachmieter zu suchen."
    - Sagt er... mit welcher Rechtsgrundlage?

    Ich wollte gerne meinen Stromanbieter wechseln, das hat mein Vermieter mitbekommen und mir mitgeteilt das ein wechsel des Stromlieferanten in seinen Häusern nicht erlaubt wäre.
    Kann der Vermieter mir das verbieten?


    Wer ist denn bisher Dein Anbieter, vlt. der örtliche Grundversorger ODER gar der Vermieter selbst?

    wir müssen jetzt bis mindestens kommenden Sonntag oder sogar Montag (4 Tage bis dahin) mit nur kaltem Wasser auskommen. Wir möchten für diese Tage mit nur kaltem Wasser die Miete mindern?
    Frage: Um wieviel Prozent kann ich die Miete täglich mindern?


    Um null Prozent.

    Ich habe eine Dachwöhnung gemietet. Jetzt soll eine Freundin mit einziehen,
    Der Vermieter verlangt folgende Änderung des Mietvertrages:
    Sollte ich als der Mieter dauerhaft ausziehen und den Vertrag kündigen, müsse meine Mitbewohnerin zum vereinbarten Vertragsende ebenfalls die Wohnung räumen.
    Einen Anspruch auf eine Fortführung unter ihrem Namen habe sie nicht..
    Geht das?
    Maximilian


    [Ebenfalls ohne Gruss]
    Änderung eines bestehenden Vertrags kann der VM nicht verlangen. Letztere Aussage trifft zu.

    Hallo Daniel T.,

    "Bei der Kündigung haben wir uns unterschreiben lassen, dass wir einen Nachmieter stellen dürfen."
    - Ist wertlos, denn der VM hat nicht bescheinigt, dass er JEDEN(!) Nachmietinteressenten akzeptieren wird.

    "Die "erste Wahl" der Vermieter wäre zum 01.10. eingezogen, wurde aber abgelehnt, weil er sich 10 Minuten zu spät gemeldet hat (kein Scherz, wirklich 10 Minuten)."
    - Klingt zwar wie ein Vorwand, aber der VM muss seine Entscheidung noch nicht einmal begründen.

    "Habe ich durch die mir vorliegenden schriftlichen Bestätigungen nun die Möglichkeit das Mietverhältnis zum 30.09. zu beenden?"
    - Nein.

    "Unseren Vermieter fiel einer Woche nach unserer Kündigung dann noch ein, dass man doch die Kaltmiete für die Nachmieter um ..."
    - Ist hier und jetzt unerheblich.

    "parallel dazu werde ich morgen den hier ansässigen Mieterverein fragen."
    - Tu' das und berichte uns bitte über deren Meinung.

    PS: Hattet Ihr am 30.08. das Mietverhältnis zum 30.11. ODER zum nächstmöglichen Termin gekündigt? Wann erhielt der VM das Kündigungsschreiben?

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