Hallo,
angenommen, ein Vermieter meint, wegen (angeblicher) Schadenersatzansprüche die Kaution des Mieters nach Auszug einbehalten zu müssen und erklärt die Aufrechnung der Kaution. Ich konnte leider nirgendwo etwas Genaueres darüber finden, ob die Aufrechnungserklärung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden kann. Die Forderung (also in diesem Fall die Kaution) muss ja fällig und einredefrei sein, um aufrechnen zu können-aber ab wann ist die Forderung des Mieters auf Auszahlung der Kaution fällig? Sie ist ja nicht direkt nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig, daher weiss ich nicht, wie es sich mit der Aufrechnung verhält...