Beiträge von Berny

    Die Größe der Wohnung gibt der TE nicht an, bei 50 qm wären es schon € 100,00 mtl., im Jahr € 1.200 was er mehr berappen muß als
    andere Mieter.
    Dagegen angehen kann er allerdings nicht, Vertrag ist Vertrag (soweit er nicht gegen gute Sitten/Gesetz verstößt.)
    Ich wäre auf das Ergebnis in dieser Angelegenheit neugierig, hoffentlich erfahren wir davon.


    Hat sich anscheinend erledigt, denn der TO meldet sich ja nicht mehr.

    PS: Eine "Gebühr" kann die Gesellschaft sowieso nicht verlangen...

    Na ja, ist doch klar, was soll sonst kommen? Wenn es dir aber wirklich ernst ist, gehe auf jedenfall bevor es zu einer wirklichen gerrichtlichen Auseinandersetzung kommt, noch mal zu einen "richtigen" Anwalt. Was dir der Mieterverein raten wird, ist eigentlich jetzt schon klar, dafür brauchst du da eigentlich nicht hingehen. Aber gut, wenn es nichts kostet höre es dir an.


    ... und berichte uns bitte über das Ergebnis.

    Flo257:

    "Echt ist das bei einem Wohnhaus tatsächlich unwirksam?"
    - "Nein", sondern bei einem Wohnraum-Mietvertrag.;) Bei Gewerberaum-Mietverträgen isses anders, die können frei ausgehandelt werden. Wie bereits erwähnt, können Studentenwohnraummietverträge ebenfalls abweichen.

    "Wenn das wirklich so ist werde ich sowieso einen Anwalt brauchen, weil der Vermieter das bestimmt so nicht hinnehmen wird."
    - Den Anwalt wirst Du erst nach dem 01.01.2016 "brauchen".

    "Werde morgen trotzdem mal beim Rechtsschutz nachfragen"
    - Eine Rechtsschutz-Vers. gibt Dir keinerlei rechtliche Auskünfte bzw. Beratung.

    Es ist mir klar, das ich bei Mängeln erst einmal beim Vermieter (Hausverwaltung, Hausmeister) melden muss. Gilt das aber auch bei "Notfällen"? Wir hatten bis dato überhaupt keine Probleme mit der Tür. Da standen wir plötzlich abends um 21 Uhr vor der Haustür und die Tür ließ sich nicht öffnen und kamen erst gegen 23Uhr rein, dank dem Schlüsseldienst.
    Wie gesagt ich habe kleine Kinder, die versorgt werden müssen.


    Mir ist hierüber keine rechtssichere Regelung bekannt. Wenn Du es drauf ankommen lassen willst: -> Amtsgericht, Einzelfallentscheidung...

    ... habe ich bisher nicht die vollständige Kaution, sondern nur 300€ zurückbezahlt bekommen. Der Grund sei eine mögliche Nebenkostennachzahlung. Hat sie das recht dazu die 100€ zu behalten und wenn ja wie lange?


    Ja, der VM kann einen Teil der Kaution zurückbehalten. Wenn der übliche Abrechnungszeitraum der Betriebskosten das Kalenderjahr ist, in Eurem Falle sogar bis zum 31.12.2016. Muss jedoch weiterhin verzinsen.

    Hallo Sulas,

    vorweg: Du wirst nirgendwo eine WohnWohlfühlFlatrate buchen können.

    "Die ehemalige Hausverwaltung verkündete damals stolz "bessere" Mieter ins Haus zu holen, es sind tatsächlich auch einige ausgezogen und neue eingezogen, aber damit fing das Problem erst richtig an. Die neuen, "besseren" Mieter sitzen nun regelmäßig im Hinterhof (mehrmals wöchentlich) und feiern, es wird rumgegröhlt, diskutiert und laut gelacht, da die Fenster hinten aus den 60er Jahren sind, versteht man dann fast jedes Wort."
    - Das mag Dir mglw. nicht gefallen, aber ich sehe hierin kein mietrechtliches Problem.

    "Ich habe mich schon mehrmals beschwert, aber das Problem besteht weiterhin. Die alte Verwaltung ging gar nicht auf mein Problem ein und die neue Hausverwaltung, kündigte an, sich darum zu kümmern, das ist jetzt 4 Wochen her, aber es hat sich nichts geändert."
    - Was erwartest Du denn?

    "Letzte Woche war der Besitzer da, der meinte "Naja, wenn die immer mal draußen sitzen... jetzt im Winter hört das ja sowieso auf...". Der "Spuk" ist zwar meistens schon vor 22:00 vorbei,"
    - Aha, also kein Grund für Beanstandungen.

    "wenigstens ab 19:00 möchte ich meine Ruhe haben."
    - Selten so gelacht.

    "Ich weiß nicht, was ich noch machen soll."
    - Ausziehen und eine WohnWohlfühlFlatrate suchen...

    "Ich habe absolut nichts dagegen wenn die draußen sitzen, wenn es eben gesittet zugeht, dann hört man auch kaum etwas, aber das ist nicht der Fall."
    - Du setzt nicht die Massstäbe für "gesittet".

    "Was sollte nun mein nächster Schritt sein und kann ich überhaupt etwas dagegen machen?"
    - Willkommen im Leben, und mach' Dich nicht noch lächerlicher.:o

    Moin Micha,

    die Heizkostenverordnung besagt m.E. aber nicht, wie die HK abzurechnen sind, sondern nur, wie sie zu berechnen sind.
    In Euerm Fall muss der Hauseigentümer also nach der HKVO abrechnen, jedoch sind lt. MV Nachforderungen/Erstattungen ausgeschlossen.
    Ich kann mich irren, denn eine solche Konstellation habe ich bisher bewusst noch nicht gehabt.

    Sorry, ich hab die Abkürzung nicht im text erklärt. IR=Instandhaltungsrücklage


    ... und damit hat der Mieter (nachdenken!) überhaupt nichts zu tun.
    Viele Eigentumswohnungsbesitzer/-vermieter wälzen gerne solche Posten ebenfalls auf ihre Mieter ab. Da sollteste nochmals genau nachschauen, bspw. Verwaltungskosten u.ä. bleiben auch beim VM hängen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!