Rückzahlung Kaution Untermietvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich habe bis zum 31.8 in einer WG als Untermieter (eine WG Mitbewohnerin als Vermieterin) gewohnt. Bei dem Einzug habe ich eine Kaution von 400€ überwiesen. Nachdem mir das Mietverhältnis im Streit nun zum 31.8 gekündigt wurde, habe ich bisher nicht die vollständige Kaution, sondern nur 300€ zurückbezahlt bekommen. Der Grund sei eine mögliche Nebenkostennachzahlung. Hat sie das recht dazu die 100€ zu behalten und wenn ja wie lange?

    Danke im voraus für eure Antworten.
    Freundliche Grüße :)

  • ... habe ich bisher nicht die vollständige Kaution, sondern nur 300€ zurückbezahlt bekommen. Der Grund sei eine mögliche Nebenkostennachzahlung. Hat sie das recht dazu die 100€ zu behalten und wenn ja wie lange?


    Ja, der VM kann einen Teil der Kaution zurückbehalten. Wenn der übliche Abrechnungszeitraum der Betriebskosten das Kalenderjahr ist, in Eurem Falle sogar bis zum 31.12.2016. Muss jedoch weiterhin verzinsen.

  • Zitat

    Der Grund sei eine mögliche Nebenkostennachzahlung.

    Das gehört u. a. zum Zweck der Kaution. Wie lange? Bis die Abrechnung erstellt ist.

    Das kann im E-Fall bis 23 Monate nach Mietende sein.

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