Beiträge von Berny

    Lowbird:

    "Hmm das war auch der erste gedanke meiner Mutter, das ich einfach sagen soll der Schaden sei erst kürzlich aufgetreten. Aber die Frage die ich mir stelle ist, was ist wenn die Versicherung einen Gutachter bestellt... oder kommt sowas eher selten vor? Und an sich ist ja Versicherungsbetrug keine Kleinigkeit"
    - Richtig. Siehe § 263 StGB.

    "Es geht darum das mein Vermieter mir gesagt hat, er würde den Schaden übernehmen"
    "Nachdem ich dies meinen Vermietern Berichtet habe (hab halt nix vom Ball gesagt), hat er gemeint er regelt das schon und als ich ausdrücklich gesagt habe: "Ich komme für den Schaden auf", meinte er bloß "Ne passt schon, ich brauch mir keine Gedanken machen"
    - Diese beiden Aussagen passen nicht (richtig) zusammen.

    Hallo JanaSk,

    "Am Donnerstag den 01.10 bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Möbel usw. wurden am 03.10 von meiner Familie abgeholt."
    - Mietverträge enden regelmässig zum Monatsablauf. Das wäre der 30.09. abends gewesen. Somit könnte Dir der VM u.U. Schadenersatz oder Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.
    Ich würde die 100€ zahlen, WENN dafür keine anderen Kosten noch in Rechnung gestellt würden.

    bofi:

    "Ende September habe erhielt ich erneut einen Brief von meinem Vermieter.
    In diesem Brief nahm er die Mieterhöhung vom Januar wegen Formfehlern zurück und stellte im gleichen Brief ein neues Mieterhöhungsverlangen.
    Darf mein Vermieter nach fünf Monaten seine alte Mieterhöhung zurücknehmen und sofort eine neue Mieterhöhung stellen oder muss er eine gewisse Frist einhalten, da er die Klagefrist bei seinem Mieterhöhungsschreiben vom Januar nicht genutzt hat!?!?"
    - Ich meine, es kommt auf die Zeitspanne seit der letzten erfolgten Mieterhöhung an.

    "Wie wirken sich Wohnungsmängel auf sein Mieterhöhungsverlangen aus, wenn z. B. der Boden schlecht verarbeitet ist und die Möbel vereinzelt durch den Boden brechen oder in der Wohnung noch zum Teil 40 Jahre alte Rohre verlegt sind.
    Wie wirkt es sich aus, dass es im Haus keinen Trockenraum gibt und ich gezwungen bin meine nasse Wäsche in der Wohnung aufzuhängen."
    - M.W. wirken sich diese Art von Mängel nicht auf ein MEH aus, Mängel sind vom VM zu beseitigen, Schönheitsreparaturen meist vom Mieter durchzuführen, je nach Mietvertagsvereinbarung.

    Hier der exakte Wortlaut der Kündigung:

    Sehr geehrte Frau X,

    hiermit Kündige ich sie wegen Eigenbedarf, zum 31.03.2016 Ihre Mietwohnung (Adresse)

    Gründe.: Da Ich und meine Familie ihre Wohnung beziehen wird.

    Ihre 3 Monats Kaution wird Ihnen Zurückbezahlt.

    Mit Freundlichen Grüßen.
    Nachname, Vorname

    Habe gerade bei der Versicherung angerufen und noch einen Anwalt erwischt. Er meinte, der Vermieter müsste auf der Kündigung die Namen aller Personen auflisten, welche in diese Wohnung ziehen werden. Das hat er nicht getan, somit ist die Kündigung ungültig. Wenn er das macht, kann ich das prüfen lassen, ob die ganzen Leute tatsächlich hier einziehen. 4 Personen in so einer kleinen Wohnung, das ist schon sehr merkwürdig.


    Selten so "gelacht", der Anwalt hat recht.

    Ich habe auch meine Zweifel ob der Eigenbedarf nicht absehbar war,
    Angeblich hat der Enkel mit der Freundin zusammen gewohnt und kann jetzt die Wohnung alleine nicht mehr halten.


    Wenn Du ausreichend Beweise bzw. Argumente hast, würde ich die Angelegenheit mal von einem Fachanwalt überprüfen lassen.

    Mandarine,

    "Nun habe ich das Kündigungsschreiben gelesen und bin aus allen Wolken gefallen. In diesem Brief steht KEIN WORT von einer Sanierung oder Renovierung. Mein Vermieter hat als Kündigungsgrund Eigenbedarf angegeben und behauptet, dass er mit seiner Familie in meine Wohnung einziehen möchte. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Meine Wohnung hat nur 37,5 qm und ist schon für zwei Personen zu klein. Mein Vermieter hat Frau und zwei Kinder im Alter von 13 und 4 Jahren. Nie und nimmer zieht die ganze Familie in so eine kleine Wohnung. Der will mich einfach nur fertig machen und loswerden, und dafür ist ihm jedes Mittel Recht."
    - Der VM kann sich ganz erheblich in's eigene Fleisch schneiden, google mal nach vorgeschobenem Eigenbedarf. Wie ist denn die Eigenbedarfskündigung (wortwörtlich) formuliert bzw. begründet?

    Heizung und Warmwasser erfolgt über eine Extra Abrechnung. Da wird Warmwasser nach wie vor über die qm abgerechnet, obwohl wir Wasseruhren haben.


    "Warmwasser" besagt garnichts, sondern es ist zu unterscheiden zw. Bereitung (gehört in die Heizkostenabrechnung) und Verbrauch (gehört zu den Nebenkosten).

    Wanderer:

    "Die Forderungen bis einschließlich Juli 2012 beziehen sich auf einen ausgebauten Zähler, den ich entsprechend auch nicht mehr einsehen kann. Die Zählernummern seitdem beziehen sich auf den neuen Zähler im Badezimmer."
    - Dann wärest Du der Vertragspartner des EVU; das wurdest Du automatisch durch Öffnen des Wassehahns. Dann wäre m.E. nur noch die Frage zu klären, ob nicht ein Teil der Forderungen des EVU bereits verjährt ist.

    Man soll also knapp 700€ für Heizkosten zahlen, in denen die 85,68€ eingerechnet sind. Jedoch stellt der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung nochmals eine Forderung von 85,68€ für die entstandenen Kosten durch die Schätzung und die Nachablesung auf. Das wären dann insgesamt 171,36€.


    Einer Doppelberechnung würde ich widersprechen.

    PeterPaul:

    "Vielleicht glaube ich da einfach immer noch zu sehr an das Gute im Menschen, dass man netterweise auf eine Anfrage auch eine Antwort gibt."
    - Richtig, sollte eigentlich so sein. ABER das Gesetz und die Rechtsprechung kennen keine Sentimentalitäten...

    "Das wäre halt dann halt einfacher gegangen, als über den Mieterschutzbund."
    - Vielleicht ist der bei Deinem VM erfolgreicher...

    "Wie soll man sich denn so einen Vertrag vorstellen?"
    - Den gibt's nicht (serienmässig)...

    Hallo PeterPaul,
    es mag "komisch" klingen, aber es ist nun mal so:

    "Warum muss er das nicht?"
    - Weil Ihr nicht vertraglich vereinbart habt, dass er zu antworten hat.

    "Laut Mietvertrag muss er um Erlaubnis gefragt werden, das haben wir getan."
    - Richtig, denn lt. MV habt Ihr den VM zu fragen.

    "Im Brief wurde auch um eine schriftliche Antwort gebeten."
    - Ihr könnt tausendmal bitten und betteln, aber Ihr habt kein vertraglich vereinbartes Recht auf eine Antwort.

    Tut mir leid, wenn Ihr enttäuscht seid (kannst auch ruhig auf mich schimpfen).

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