Hallo,
ich habe hier einen Fall, zu dem ich nicht wirklich viel im Internet finden konnte und hoffe hier Hilfe finden zu können.
Seit 2010 wohne ich in einer WG, zuerst als anteiliger Hauptmieter, seit 2014 als alleiniger Hauptmieter mit Untermietern. Die Mietzahlungen gingen früher über den anderen Hauptmieter und ich habe nur meinen Anteil an ihn überwiesen, so dass ich mich nicht weiter um Abrechnungen etc. gekümmert habe.
Nun ist mir allerdings von den Stadtwerken ein Brief ins Haus geflattert, in dem mitgeteilt wird, dass eine rückwirkende Anmeldung für die Wasserversorgung und Entwässerung vorgenommen wird. Dies geschehe nach Mitteilung des Vermieters, dass das Mietverhältnis seit 2010 bestehe. Es wird eine Pauschale von 30€ gefordert und eine Nachzahlung von über 1000€. Ablesungen des Wasserzählers im Badezimmer erfolgten aber seit spätestens 2013.
Ich hatte bislang den Eindruck, dass Wasserkosten über die Nebenkosten abgegolten werden. Das habe ich aus dem Mietvertrag gefolgert, in dem Wasser als umgelegte Nebenkosten aufgeführt wird. Daher überrascht mich die Forderung schon etwas.
Allerdings sehe ich, dass in den Nebenkostenabrechnungen kein solcher Unterpunkt auftaucht.
Meine Frage ist: Wer ist nun verpflichtet, den Stadtwerken Zahlungen zu leisten? Ist der Vermieter der Vertragspartner und hat es versäumt, die Anmeldung vorzunehmen und die Kosten korrekt bei mir abzurechnen (was evtl. Verjährungsfristen berühren könnte), oder bin ich direkter Kunde und muss in den sauren Apfel beißen?
Ich danke schon mal für Einsichten und Rat.