Rückwirkende Anmeldung und Nachzahlung für Wasser

  • Hallo,

    ich habe hier einen Fall, zu dem ich nicht wirklich viel im Internet finden konnte und hoffe hier Hilfe finden zu können.

    Seit 2010 wohne ich in einer WG, zuerst als anteiliger Hauptmieter, seit 2014 als alleiniger Hauptmieter mit Untermietern. Die Mietzahlungen gingen früher über den anderen Hauptmieter und ich habe nur meinen Anteil an ihn überwiesen, so dass ich mich nicht weiter um Abrechnungen etc. gekümmert habe.

    Nun ist mir allerdings von den Stadtwerken ein Brief ins Haus geflattert, in dem mitgeteilt wird, dass eine rückwirkende Anmeldung für die Wasserversorgung und Entwässerung vorgenommen wird. Dies geschehe nach Mitteilung des Vermieters, dass das Mietverhältnis seit 2010 bestehe. Es wird eine Pauschale von 30€ gefordert und eine Nachzahlung von über 1000€. Ablesungen des Wasserzählers im Badezimmer erfolgten aber seit spätestens 2013.

    Ich hatte bislang den Eindruck, dass Wasserkosten über die Nebenkosten abgegolten werden. Das habe ich aus dem Mietvertrag gefolgert, in dem Wasser als umgelegte Nebenkosten aufgeführt wird. Daher überrascht mich die Forderung schon etwas.

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    Allerdings sehe ich, dass in den Nebenkostenabrechnungen kein solcher Unterpunkt auftaucht.

    Meine Frage ist: Wer ist nun verpflichtet, den Stadtwerken Zahlungen zu leisten? Ist der Vermieter der Vertragspartner und hat es versäumt, die Anmeldung vorzunehmen und die Kosten korrekt bei mir abzurechnen (was evtl. Verjährungsfristen berühren könnte), oder bin ich direkter Kunde und muss in den sauren Apfel beißen?

    Ich danke schon mal für Einsichten und Rat.

    Einmal editiert, zuletzt von Wanderer (5. Oktober 2015 um 00:29)

  • Zitat

    Ich hatte bislang den Eindruck, dass Wasserkosten über die Nebenkosten abgegolten werden.

    Und auch abgerechnet?

    Das diese Kostenarten aufgelistet sind heißt noch lange nicht das sie auch in den Vorauszahlungen enthalten sind bzw. der Vermieter dafür in "Vorleistung" geht, sprich einen Vertrag mit dem Versorger hat.

  • Zitat

    Es wird eine Pauschale von 30€ gefordert und eine Nachzahlung von über 1000€.


    Ich nehme an 30€ mtl., das wären seit 2010 ca.1000,00€ Nachzahlung. Pauschalen werden ja nicht abgerechnet, d.h.
    egal, wie viel Wasser Du verbrauchst, Du bezahlst mtl. pauschal €30,00.

  • Ablesungen des Wasserzählers im Badezimmer erfolgten aber seit spätestens 2013.


    Ist das der Zähler, auf den in der Nachforderung Bezug genommen wird?

  • Zitat

    Und auch abgerechnet?

    Nein, in den Nebenkostenabrechnungen tauchen Kaltwasser und Abwasser nicht auf.

    Zitat

    Ist das der Zähler, auf den in der Nachforderung Bezug genommen wird?

    Edit: Die Forderungen bis einschließlich Juli 2012 beziehen sich auf einen ausgebauten Zähler, den ich entsprechend auch nicht mehr einsehen kann. Die Zählernummern seitdem beziehen sich auf den neuen Zähler im Badezimmer. Das bedeutet ja aber, dass die Stadtwerke schon seit Jahren Kenntnis hatten, dass in diesem Mietverhältnis Wasser abgenommen wird...?

    Meine Unsicherheit liegt vor allem in der Frage, wer angesichts des Textes des Mietvertrags anmeldepflichtig ist. Mein Verständnis bislang war, dass der Mietvertrag deutlich aussagt, dass Wasserkosten umgelegt und in den Betriebskosten enthalten sind und sich der Vermieter dadurch zum Vertragspartner der Stadtwerke verpflichtet hat. In dem Fall wäre das Nichtauftauchen dieses Kostenpunkts in den Abrechnungen sowie die fehlende Anmeldung bei den Stadtwerken ein Versäumnis des Vermieters, oder? Durch die falsche Sicherheit, die mir der Vertrag gegeben hat, haben ich bzw. wir (inkl. ehemaliger Mithauptmieter) entsprechend kein Geld dafür zurücklegen können. Eine Nachzahlung für 5 Jahre ist daher ziemlich erschlagend und nicht zu verantworten, wenn das Versäumnis beim Vermieter liegt. Ich würde alle nicht verjährten Kosten entsprechend zurückzahlen und in zukünftigen Nebenkosten berücksichtigen, aber zuerst bräuchte ich Klärung, ob der Fehler auf meiner Seite lag (Vertragstext missverstanden) oder beim Vermieter (Vertragstext ignoriert). Hier geht es nicht um "Drücken" vor Kosten, sondern um Vermeidung von Zahlungen und Vertragsverhältnissen, zu denen ich mich niemals verpflichtet habe und auch nicht hätte müssen.
    Gibt es einen Gesetzestext oder eine Verordnung, die ansonsten klar regelt, wer anmeldepflichtig ist?

    8 Mal editiert, zuletzt von Wanderer (5. Oktober 2015 um 15:39)

  • Wanderer:

    "Die Forderungen bis einschließlich Juli 2012 beziehen sich auf einen ausgebauten Zähler, den ich entsprechend auch nicht mehr einsehen kann. Die Zählernummern seitdem beziehen sich auf den neuen Zähler im Badezimmer."
    - Dann wärest Du der Vertragspartner des EVU; das wurdest Du automatisch durch Öffnen des Wassehahns. Dann wäre m.E. nur noch die Frage zu klären, ob nicht ein Teil der Forderungen des EVU bereits verjährt ist.

  • Bewohnt ihr ein komplettes Haus alleine ohne andere Wohnungen ? Dann könnt ich das irgendwo noch nachvollziehen das man als Mieter Vertragsnehmer bei den Wasserwerken wäre. Sonst ist das doch eher ungewöhnlich.
    Frag doch mal mittels Zählernummer bei den Wasserwerken nach wer der Vertragspartner ist und seit wann. Wahrscheinlich dein Vermieter oder Eigentümer. Sollte es so sein ist dein VM wohl eher der Ansprechpartner für Nachzahlungen. Bischen kurios das Ganze... muss doch auffallen das Jahre lang nicht gezahlt wird, oder dein VM hat gezahlt und versäumt das auf euch umzulegen.

  • Frag doch mal mittels Zählernummer bei den Wasserwerken nach wer der Vertragspartner ist und seit wann.


    Aber biite nicht so direkt: "Wer ist der Vertragspartner des Zählers #xxx?", das könnte gegen den Datenschutz verstossen.

  • Bewohnt ihr ein komplettes Haus alleine ohne andere Wohnungen ? Dann könnt ich das irgendwo noch nachvollziehen das man als Mieter Vertragsnehmer bei den Wasserwerken wäre. Sonst ist das doch eher ungewöhnlich.
    Frag doch mal mittels Zählernummer bei den Wasserwerken nach wer der Vertragspartner ist und seit wann. Wahrscheinlich dein Vermieter oder Eigentümer. Sollte es so sein ist dein VM wohl eher der Ansprechpartner für Nachzahlungen. Bischen kurios das Ganze... muss doch auffallen das Jahre lang nicht gezahlt wird, oder dein VM hat gezahlt und versäumt das auf euch umzulegen.

    Hallo,

    Mieter als Vertragspartner der Wasserwerke, das ist gar nicht so ungewöhnlich.

    M.E. ist es so, dass du zahlen muss, da er Nutzer und "Inhaber" der Wasseruhr ist. Die Versäumnisse von ihm sich anzumelden und der Wasserwerke sich nicht darum zu kümmern, können dem Vermieter nicht angelastet werden. Der bekommt es ja nicht einmal mit, ob sich jemand anmeldet oder nicht.

    Auch wenn es sicher richtig ist, dass es jetzt viel Geld auf einen Schlag ist, so entsteht dir in finanzieller Hinsicht kein Schaden, da du nur das bezahlst, was du vorher hättest auch zahlen müssen. Ich würde versuchen mit den Wasserwerken zu verhandeln, ob du in Raten zahlen kannst.

    Gruss
    H H

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