WG Schaden wird plötzlich vom Vermieter gefordert

  • Hallo,

    kurz zu meinem Fall: Ich habe bis Mitte September 2015 in einer WG gewohnt und habe ca. im Februar 2014 "fahrlässig" eine Glastür beschädigt - hab ausversehen einen Ball gegen die Glasscheibe der Tür geworfen - dabei ist ein Sprung entstanden.

    Nachdem ich dies meinen Vermietern Berichtet habe (hab halt nix vom Ball gesagt), hat er gemeint er regelt das schon und als ich ausdrücklich gesagt habe: "Ich komme für den Schaden auf", meinte er bloß "Ne passt schon, ich brauch mir keine Gedanken machen"

    Am Tage des Auszugs (also mehr als 1 Jahr danach) sagt er auf einmal, das ich dies meiner Haftpflicht doch bitte melden soll und er Schickt mir dann eine Rechnung zwecks der Tür (die bis dahin nicht repariert wurde). Ich war dann erstmal so Baff das ich erstmal nix dagegen gesagt habe.

    Jetzt natürlich die Frage ob ich was dagegen machen kann. Meiner Haftpflicht hab ich nix vom dem Schade gesagt und jetzt brauch ich ja auch nicht ankommen mit dem Schaden. Kann man da Irgendwas machen?

    PS: den Fall bitte so betrachten, als hät ich die Tür NICHT fahrlässig beschädigt

  • Sie sind verpflichtet, Schäden umgegehend der Versicherung zu melden. Das haben Sie nicht getan. Auch eine fahrlässige Ursache macht den Schaden nicht ungeschehen. Wer soll also nun zahlen: der Vermieter?

  • Verstehen Sie mich nicht falsch, es geht nicht darum das ich es nicht eingesehn hätte den Schaden zu bezahlen. Es geht darum das mein Vermieter mir gesagt hat, er würde den Schaden übernehmen und jetzt nach einem Jahr doch nicht übernehmen will - Kann man hier nicht dem Vermieter irgendetwas vorwerfen? Weil ich fühl mich ganz schön hintergangen, da ich ja bereit gewesen wäre meiner Versicherung alles zu melden, aber er gemeint hätte er übernimmt das schon!

  • Jetzt natürlich die Frage ob ich was dagegen machen kann. Meiner Haftpflicht hab ich nix vom dem Schade gesagt und jetzt brauch ich ja auch nicht ankommen mit dem Schaden. Kann man da Irgendwas machen?


    Wenn du mich fragst hat du den Schaden sicher erst kürzlich bemerkt, oder?:rolleyes:

  • Wenn du mich fragst hat du den Schaden sicher erst kürzlich bemerkt, oder?:rolleyes:

    Hmm das war auch der erste gedanke meiner Mutter, das ich einfach sagen soll der Schaden sei erst kürzlich aufgetreten. Aber die Frage die ich mir stelle ist, was ist wenn die Versicherung einen Gutachter bestellt... oder kommt sowas eher selten vor? Und an sich ist ja Versicherungsbetrug keine Kleinigkeit :/

  • Hmm das war auch der erste gedanke meiner Mutter, das ich einfach sagen soll der Schaden sei erst kürzlich aufgetreten. Aber die Frage die ich mir stelle ist, was ist wenn die Versicherung einen Gutachter bestellt... oder kommt sowas eher selten vor? Und an sich ist ja Versicherungsbetrug keine Kleinigkeit :/


    Der Sprung in der Schüssel, sorry in der Scheibe, ist doch der Versicherungsklassiker schlechthin. Wieso ist das Betrug, du hast den Schaden doch auch verursacht?

  • Lowbird:

    "Hmm das war auch der erste gedanke meiner Mutter, das ich einfach sagen soll der Schaden sei erst kürzlich aufgetreten. Aber die Frage die ich mir stelle ist, was ist wenn die Versicherung einen Gutachter bestellt... oder kommt sowas eher selten vor? Und an sich ist ja Versicherungsbetrug keine Kleinigkeit"
    - Richtig. Siehe § 263 StGB.

    "Es geht darum das mein Vermieter mir gesagt hat, er würde den Schaden übernehmen"
    "Nachdem ich dies meinen Vermietern Berichtet habe (hab halt nix vom Ball gesagt), hat er gemeint er regelt das schon und als ich ausdrücklich gesagt habe: "Ich komme für den Schaden auf", meinte er bloß "Ne passt schon, ich brauch mir keine Gedanken machen"
    - Diese beiden Aussagen passen nicht (richtig) zusammen.

  • Hallo,

    wo ist dein Problem?
    Schildere deiner Versicherung doch den Fall genau so, wie er ist. Du hättest den Vermieter so verstanden, dass du nichts zu zahlen hast und jetzt, ein Jahr später, will er den Schaden doch ersetzt haben.

    Du hast den Schaden verursacht und hast eine Versicherung. Also sind sie grundsätzlich dafür zuständig.

    Gruß
    H H

  • Möglicherweise hast Du Deinen VM falsch verstaden, zumindest kann er das behaupten.

    Du hättest den Schaden unverzüglich deiner Versicherung melden sollen. Ich glaube nicht, daß diese nun ein Jahr später den Schaden
    übernimmt, versuchen kannst es ja.

  • fahrlässig ist versichert, grob fahrlässig wird schwer, vorsätzlich = Pesch gehabt. Für ne Glasscheibe kommt wohl kaum ein Gutachter raus. Das ist ne Lapalie und Standard für ne Haftpflicht. Der Sprung ist eben erst jetzt aufgefallen.... war halt sonst immer so dunkel im Raum..... Wenn man aber keine Haftpflicht hat weil man sich die paar Euro sparen wollte , tjo

    Mündliche Zusagen sind nichts wert. Der Verischerung sofern vorhanden, isses auch egal was der VM gesagt hat. Die Versicherung hat wahrscheinlich auch wieder irgend ne Partnerfirma die den Schaden dann reparieren möchte. Also nicht den Vermieter machen lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Azze (10. Oktober 2015 um 13:32)

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