Beiträge von Berny

    Danke für die Antworten,
    Also glauben sie nicht das man mit Konsequenzen rechnen muss sobald keine Schäden vorhanden sind?
    Liebe Grüße


    Welche Art von Konsequenzen? Hast Du gegen das StGB verstossen? Oder etwas verbrochen, was mit einer vereinbarten Vertragsstrafe bewehrt ist?

    Desmo:

    "Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben."
    - Musst Du auch nicht.

    "Momentan wohne ich alleine in einer 4 zimmer wohnung,strom zahle ich 35 € im monat,wenn man bedenkt dass ich regelmäßig Elektroherd, spühlmaschiene,waschmaschine,fernseher,Beleuchtung, handy,Laptop und und und benutze und ich kaum strom am jahresende nachzahlen muss,dann sind die 40 € in meinen augen viel zu hoch!"
    - Ich nicht!

    "Des weiteren sind keine separaten Wasseruhren verbaut,deshalb möchte der Vermieter diese kosten anteilig berechnen.Finde das aber auch nicht so toll."
    - Das kann ich mangels näherer Informationen nicht kommentieren.

    free118:

    "Nun hat eine Nachbarin in die Hausordnung aufnehmen lassen, dass ..."
    Eine Mieterin hat nichts in die Hausordnung aufnehmen zu lassen. Das ist allein Sache des Vermieters. Wenn der VM nachträglich die HO ändert, gilt trotzdem grundsätzlich das, was in der HO bei Mietbeginn stand und somit vereinbart wurde.

    "Rasenschnitt nicht über die Biotonne entsorgt werden darf (obwohl es laut Entsorgungssatzung ausdrücklich erlaubt ist), sondern zur Grünabfallsammelstelle gebraucht werden soll. Die nächste ist im Nachbardorf (5km). Zusätzlich muss der Biomüll in geschlossen Tüten in die Biotonne, damit es ja nicht riecht."
    - Dann lass' das doch die Nachbarin erledigen...

    laute Party´s, Drogenkonsum, nicht bezahle Kaution?

    Dieses Mietverhältnis scheint nicht mehr tragbar, bei Party und Drogenmissbrauch Polizei rufen, sollte dies dann festgestellt werden, ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durchaus denkbar, zumal es hier bereits zu Beleidigungen und Nötigungen gekommen zu sein scheint.


    Richtig, aber grundsätzlich würde ich vorher schriftlich nachweislich abmahnen mit - bei Erfolglosigkeit - Androhung der Konsequenz.

    Desmo:

    "Ich möchte umziehen,jetzt habe ich den neuen Mietvertrag Gesehen,dort ist der Allgemeinstrom pauschal mit 40 € pro monat veranschlagt,da es keinen extra Zähler dafür gibt! 40 € pro Monat erscheint mir allerding etwas viel für ein haus mit 2 Etagen. Kann mir jemand vielleicht etwas dazu sagen?"
    - Die Betragshöhe ist relativ. Ich finde sie überhaupt nicht zu hoch. Ausserdem hast Du die Betragshöhe bei Abschluss des Mietvertrags ja wohl akzeptiert, oder?

    Hallo RomanT,

    "Ich wohne in einer WG (3 Zimmer) als einer von drei Hauptmietern.
    Die anderen beiden Hauptmieter wohnen seit mindestens einem halben Jahr nicht mehr dort,
    sie haben jeweils einen Untermieter in ihrem Zimmer."
    - OK. Mit deren Untermietern (genauer: Mietern) hast Du also nichts zu tun...

    "Ich habe mich heute mit dem anderen Hauptmieter getroffen, den Fall geschildert und jetzt soll der Untermieter raus."
    - Das ist allein Sache des/seines entsprechenden "Haupt"mieters (genauer: Vermieters).
    Genauso sinngemäss lautet auch meine Antwort auf Deine anderen Fragen. Merke: Es kommt immer darauf an, wer mit wem einen (Miet)vertrag hat. Wenn Dich an einem anderen Mietverhältnis etwas nicht passt, kannst Du Dich nur an den entsprechenden "Haupt" mieter (genauer: dessen Vermieter) wenden mit entsprechender Bitte.

    elimgarak:

    "Welche Wohnfläche zählt, wenn man in den Mietspiegel geht?"
    - Es zählt Deine Mietfläche lt. Mietvertrag.

    "Ist der Mietspiegel für ein Zimmer in einer Wohnung plus anteilig Gemeinschaftsräume überhaupt anwendbar? Was würde es heißen, wenn er es nicht wäre?"
    - Das müsstest Du die den Mietspiegel ausstellende Behörde fragen.

    Es war größtenteils wirklich nur emotionaler wert.


    ... welches uns (bzw. Dich) jedoch nicht daran hindern wird, diesen unsäglichen Thread bis zum St. Nimmerleinstag weiterzuführen...?:(

    Solltest du es nicht dabei belassen wie es ist, hast du die Möglichkeit wenn du dir keinen Rechtsbeistand leisten kannst, Gerichtskostenbeihilfe zu beantragen, d. h. man suche sich einen Fachanwalt für Mietrecht, lasse sich beraten und der RA wird dann Rechtskostenbeihilfe nach Einschätzung der Sachlage beantragen.


    Halte ich schon für sinnvoll, denn Schadenersatz für den abhanden gegangenen Goldbarren muss ja auch realisiert werden.

    Wir haben in unserem Mietvertrag eine Indexmiete vereinbart. Der Vermieter hat nun eine Erhöhung zum 1.11. angekündigt. Hat man bei so einer Mieterhöhung auch ein Sonderkündigungsrecht?


    Ich denke Nein, denn die MEH findet ja wohl im Rahmen der Indexmiete statt. Mit der MEH war also zu rechnen.

    Also der Keller wurde mir von der Hausverwaltung gegeben. Ich war mit dem Herrn von der Hausverwaltung und meinem Vormieter dort und er hat mir exakt dieses Abteil gegeben. Außerdem ist das Abteil mit meiner Wohnungs Nummer gekennzeichnet.


    Wenn Dir lt. MV auch ein Kellerraum zusteht, ist dies für mich klar. Dass Du ihn nicht gesichert hast, halte ich für persönliches Pech (und Verleitung zum Diebstahl?).

    melina87:

    "Es ist ein Mietvertrag von Haus und Grund, wo die standardmäßige Formulierung der Schönheitsreperaturen drin steht. Nun hat mein Vermieter unter sonstiges handschriftlich folgende Ergänzung getroffen
    "Schönheitsreperaturen sind nicht vereinbart. Nach Auszug ist das Mietobjekt vollrenoviert, in weiß gestrichen sowie mängelfrei wie bei Einzug übernommen zurückzugeben"."
    - Da kann man nun trefflich drüber streiten, ob letztere Individualvereinbarung die standardmäßige Formulierung der Schönheitsreperaturen wirkungslos macht.

    "Darüberhinaus unterstellt er mir nun Mängel, die definitv nicht stimmen. Er unterstellt mir beispielsweise ich hätte eine Fuge lackiert um Dreck zu überdecken. Das stimmt aber nicht. Das gesamte Fugenmaterial in der Wohnung ist beschädigt und abgebröckelt. Den Mangel habe ich ihm schon vor einem Jahr mitgeteilt, leider nicht schriftlich."
    - Beweislage...?:(

    "Desweiteren war er zur Mängelfeststellung ohne mein Einverständnis während meiner Abwesenheit noch bei bestehendem Mietverhältnis in der Wohnung."
    - Hausfriedensbruch...:( (fehlt jetzt nicht der Goldbarren...?:rolleyes:)

    Nein, nur an einer Stelle der Tapete wurde mal gekratzt das bessern wir aber aus. Türen und Fenster sind alle so wie ich sie übernommen habe.


    Gaanz besonders wichtig ist, dass Du Dir bei Rückgabe der Mietsache (mit Zeugen) vom VM schriftlich bestätigen lässt, dass alles i.O. ist.

    Hallo Berny. Danke, das macht Mut. Auf was können Sie Ihre Aussage stützen? Gibt es da Rechtsgrundlagen?


    Für Mängel an der Mietsache haftet grundsätzlich der Vermieter, es sei denn, dass der Mangel von einem Dritten verursacht wurde. In erster Linie ist also der VM der Anbrechpartner.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!