Konsequenzen durch Katzenhaltung

  • GUTEN ABEND ihr Profis,
    Ich habe gerade folgendes Problem. Vorgeschichte dazu:
    Ich wohne jetzt seit 5 Jahren in meiner Wohnung. Bei Vertragsabschluss fragte ich nach Tierhaltung da ich einen Wellensittich hatte. Die Antwort meines Vermieters war ein Vogel wäre ihm egal von ihm aus könne ich 100 Vögel halten er möchte halt keine Hunde haben die ihm die Türen kaputt machen.
    Im Mietvertrag steht der Standardsatz: der Mieter darf nur mit Zustimmung Haustiere halten.
    Vor zwei Jahren ist mein Lebensgefährte zu mir gezogen, der hat seine zwei Katzen mitgebracht. Da wir direkt nach einer größeren Wohnung suchen wollten habe ich die Katzen nicht erwähnt. Wollte keine Probleme und wir sind ja eh bald weg.
    Nun sind wir doch länger hier geblieben als erwarte. Lange Rede murzer Sinn: jetzt haben wir gekündigt und mein Vermieter will jetzt mal vorbeikommen und sich die Wohnung angucken. Habe ixh mit Konsequenzen zurechnen und wenn mit welchen?
    Mach mir grad total den Kopf deswegen und ärgere mich ,, tierisch" das ich das nicht direkt geklärt habe.
    Was meint ihr?
    Sorry für die Länge Danke fürs Lesen

    Liebe Grüße Beo

  • jetzt haben wir gekündigt und mein Vermieter will jetzt mal vorbeikommen und sich die Wohnung angucken. Habe ixh mit Konsequenzen zurechnen und wenn mit welchen?


    Gibt es Beschädigungen?

  • Nein, nur an einer Stelle der Tapete wurde mal gekratzt das bessern wir aber aus. Türen und Fenster sind alle so wie ich sie übernommen habe.

    Hallo,

    nachdem Sie ja ohnehin ausziehen sollten Sie sich nicht so viel darüber den Kopf zerbrechen, abwarten was passiert, eventuelle Schäden sofort ausbessern und in Ordnung bringen, dann sehen was der Vermieter sagt.

    Gruß

    BHShuber

  • Nein, nur an einer Stelle der Tapete wurde mal gekratzt das bessern wir aber aus. Türen und Fenster sind alle so wie ich sie übernommen habe.


    Gaanz besonders wichtig ist, dass Du Dir bei Rückgabe der Mietsache (mit Zeugen) vom VM schriftlich bestätigen lässt, dass alles i.O. ist.

  • Danke für die Antworten,
    Also glauben sie nicht das man mit Konsequenzen rechnen muss sobald keine Schäden vorhanden sind?
    Liebe Grüße


    Welche Art von Konsequenzen? Hast Du gegen das StGB verstossen? Oder etwas verbrochen, was mit einer vereinbarten Vertragsstrafe bewehrt ist?

  • Danke für die Antworten,
    Also glauben sie nicht das man mit Konsequenzen rechnen muss sobald keine Schäden vorhanden sind?
    Liebe Grüße

    Hallo,

    natürlich gibt es solche und solche Vermieter, wenn er aber halbwegs bei Verstand ist, was soll er denn dann machen?

    Wie schon geschrieben wurde gegen kein Gesetz verstoßen, der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache wurde kein Abbruch getan, wenn die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand zurück gegeben wurde.

    Bitte alles per Bildbeweis aufnehmen, Übergabeprotokoll erstellen, eine neutrale Person zur Übergabe zwecks späterer Beweisbarkeit zu Übergabe der Wohnung mitbringen, mehr kann man dann eh nicht machen.

    Gruß

    BHShuber

  • Ob die Haltung von Haustieren erlaubt,verboten oder zustimmungspflichtig ist , ist hier erstmal unwichtig.

    Fakt ist das man als Halter für Beschädigungen die diese verursachen haftet. Allerdings sind Katzen häufig in der Haftpflicht des Halters mitversichert. Zur Not also könnte man Schäden die der Vermieter wegen den Katzen anzeigt dort melden und begleichen lassen.

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