Und wie das mit der in Mietverträgen üblichen Klausel, dass Untervermietungen der Zustimmung des VM bedürfen, ist, hat uns der TO auch noch nicht gesagt.
Beiträge von Berny
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Hallo sasha,
"Ich habe ein Mietvertrag ab 01.10.2014 wo stehts das: "Für die Dauer von 1 Jahr verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des vorbezeichneten Zeitraums mit gesetzlicher Frist zulässig.""
- Ist doch klar, oder?: Also bis zum 30.09.2015 verzichten beide Seiten darauf, das Mietverhältnis ordentlich zu kündigen. Ab dem 01.10.2015 darfste kündigen - bspw. jetzt zum 31.01.2016."Ich habe eine Kündigung ausgefülte Formular mit 30.10.2015 (1 Jahr und 1 Monat) als Kündigungswunsch am Ende Juli meiner Vermieterin geschickt."
- Ähem..., es gibt keine Kündigungswünsche, sondern Kündigungen. - Wohnraummietverhältnisse enden übrigens grundsätzlich immer zum Monatsende."Zurück habe ich ein Brief bekommen wo stehts, dass ich frühestens am 31.12.2015 das Mietverhältnis kündigen darf (1 Jahr und dazu die 3 Monate gesetzlicher Frist)."
- Ist falsch. -
Vaido,
dieses Forum ist nicht dazu da, um Interessen abzuwägen bzw. zu bewerten. Das macht letztendlich ein Richter.
Wenn der VM die Wohnung leer haben möchte, müsste er den Mietern berechtigt kündigen oder mit ihnen einen Meitaufhebungsvertrag abschliessen. -
Katha:
"Ja, der Garten ist offiziell mitgemietet. Im Mietvertrag steht, dass Änderungen mit dem Vermieter abzusprechen sind und dass der Garten in einem ordentlichen Zustand zu halten sei. Die Garagenwand gehört zu 6 Garagen,vier vermietet, zwei von Eigentümern, die auch hier im Haus wohnen, die im Anschluß an unseren Garten liegen (Immer drei gegenüber)."
- Verstehe. Ob aus dieser Konstellation überhaupt eine Pflegepflicht zu Euren Lasten entstehen kann, weiss ich mangels Erfahrung nicht."Ich lass mir morgen mal Angebote von anderen Firmen geben, um ..."
- Ohne dass geklärt ist, ob Ihr das überhaupt zu leisten habt...? -
Zu dem Dachboden hätten sie auch unsere Zustimmung gebraucht, haben ihn dann aber aus Versehen trotzdem schon mal vorzeitig geräumt.
...also könnten sie da schon mit den Arbeiten beginnen - und darüber "aus Versehen" meinen Balkon samt Besitz beschädigen. Dürfen die das auch?!
--- Wenn Du Dich nicht wehrst... auch dann nicht. Ich würde beim AG eine Einstweilige Verfügung beantragen, wonach denen untersagt wird, weiterhin Deine Mietsache anzutasten, widrigenfalls ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro droht. -
Das hat halt geschichte - vor einem halben jahr haben sie einfach meinen dachboden geräumt, und da erzählten mir fachkundige, ich hätte die polizei rufen können oder müssen wegen hausfriedensbruch. Drum jetzt meine frage, ich selbst wär da nicht drauf gekommen. Meine frage ist einfach, was mach ich, wenn die morgen wirklich meinen balkon abreißen, brauchen die da unsere zustimmung
Natürlich brauchen sie. Nichts hat sich also geändert. -
Katha:
"Wir sind Mieter. Unser Garten grenzt an eine Garagenwand, wo sich "wild" irgendwann- vielleicht kam es auch noch vom Vormieter- Efeu hochrankte."
- Ist der Garten von Euch mitgemietet? Wozu gehört die Garage(nwand)?
Gibt es mietvertragliche Regelungen über Pflege des Gartens und der Garagenwand? -
Hannah123,
den gleichen Sachverhalt als Thread hatten wir hier schon einmal. -
natürlich darf sie das fordern. Du kannst ja in die Selbstauskunft reinschreiben was du willst. Der Vermieter/Makler muss doch die Möglichkeit haben, dies nachzuprüfen. Da werden teilweise noch ganz andere Sachen verlangt und das teilweise bei der ersten Besichtigung vorab.
Sieht aber doch vielversprechend aus, wenn ihr jetzt nachweisen müsst, dass das was ihr angegeben habt auch wahr ist. Dann seid ihr in der engeren Wahl. Ihr könnt natürlich auch ablehnen, wenn euch das "zu intim" ist. Dann könnt ihr aber die Suche nach einer Wohnung beenden. Nur ein dummer Vermieter vermietet die Wohnung an jemanden, der seine Zahlungsfähigkeit und -Willigkeit nicht nachweisen kann oder will.
Kann ich aus meiner Erfahrung bestätigen. Auf auskunftverweigernde Mietinteressenten verzichten wir gerne, ist unter'm Strich preiswerter und stressärmer für uns als Vermieter. -
Die Hausverwaltung besteht leider auf einen Fachbetrieb.
Klar, und jemand von der HV bekommt dann vom (befreundeten) Fachbetrieb seine Provision...
Die HV kann den Betrieb nicht vorschreiben, noch nicht einmal, dass es von einem Fachbetrieb gemacht werden muss. Der Mieter kann die Arbeit auch selbst (fachgerecht) erledigen, lediglich muss die Farbe "korrekt" sein. -
Ich bin Asthmatiker und fühle mich gesundheitlich beeinträchtigt.
Ich möchte fristlos kündigen. Wie kann ich vorgehen?
Dass Du Asthmatiker bist, hat mit Mietrecht nichts zu tun. Fristlos kündigen ist nicht, sondern nur fristgerecht: Also bspw. jetzt zum 31.01.2016. -
Deni93:
"Das Problem ist, die Wohnungen gehören keinem Privatvermieter sondern einer Gesellschaft."
- Das macht bzw. ändert doch nichts."Jetzt wo wir umziehen wollen sind wir nicht sicher ob wir die Kündigung selbst schreiben sollen oder wir die Kündigung durch den Mietverein schreiben lassen sollen, dass würde uns aber etwas kosten und als Student möchte man ein bischen Geld sparen :)."
- Die Kündigung MUSS von allen Mietern unterschrieben werden und sollte per Einwurfeinschreiben an die Euch bekannte VM-Adresse geschickt werden."Die Frage ist ob durch die Kündigung per Mietverein die Abschreckung für die Gesellschaft da ist, damit diese nicht im nachhinein sagt das wir noch einiges nachzubezahlen hätten, durch die Bürgschaftserklärung und der Privat-Haftpflichtversicherung. Natürlich könnten wir auch einfach so kündigen aber ich will, dass wir zum Schluss keine Probleme haben."
- Was soll solches Gewurschtele? Eine Kündigung ist eine Kündigung ist eine Kündigung ist eine Kündigung ... -
kurios......
Fakt, Kellerabteil nicht verschloßen, nichtmal ein Schloß vorhanden, daher kann Hinz und Kunz etwas entwenden.
Garnicht kurios, denn offene Kellerräume verführen ausziehende Bewohner regelmässig, ihre nicht mitnehmenswerten Hinterlassenschaften dort zu deponieren...:o -
Frag doch mal mittels Zählernummer bei den Wasserwerken nach wer der Vertragspartner ist und seit wann.
Aber biite nicht so direkt: "Wer ist der Vertragspartner des Zählers #xxx?", das könnte gegen den Datenschutz verstossen. -
Dann sind wir uns ja doch einig ;-).
Gruss
H H
... wie meistens... Nur manchmal dauert es auch etwas länger (latürnich nur bei mir).
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Hier die richtige Antwort:
http://deutschesmietrecht.de/kaution/65-kau…lungsfrist.html
Danke für den Link, hatte ich auch noch nicht all das gewusst.
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H Hamburg:
"Jetzt wird es langsam peinlich Berny. Du hast das Thema wohl nicht verstanden. Lies dier das alles nochmal genau durch und dann kannst du dich hinterher entschuldigen."
- Letzteres tue ich hiermit. Mir war wohl nicht erinnerlich, dass lediglich der Allgemeinstrom mit 40€ pauschal veranschlagt wurde."Die 40 Euro pro Monat soll er zukünftig für die Treppenhausbeleuchtung bezahlen. Und das findest du angemessen."
- Nein. -
Reicht die ungezahlte Kaution -Frist verstrichen- nicht schon aus?
Wozu? Zu was? -
Hallo Beo,
dies hier ist ein Mietrecht-Hilfe-Forum.
Wenn Du dem Vermieter oder Vormieter Möbel abkaufst, ist das völlig Deine Privatangelegenheit bzw. Verhandlungssache und hat mit MietRECHT nichts zu tun. -
H Hamburg:
"Wie bitte, du findest 480 Euro Strom im Jahr pro Mietpartei für Treppenhausbeleuchtung nicht hoch???"
- Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, denn Desmo schrieb: "strom zahle ich 35 € im monat,wenn man bedenkt dass ich regelmäßig Elektroherd, spühlmaschiene,waschmaschine,fernseher,Beleuchtung , handy,Laptop und und und benutze"
Du solltest ein Treppenhaus sehr wohl von Elektroherd, spühlmaschiene, waschmaschine, fernseher, Beleuchtung, handy, Laptop und und und mal unterscheiden lernen."Kann ich nicht begreifen!"
- Nicht aufgeben!"Relativ hin oder her, du gibst die Antwort nur, um etwas anderes zu schreiben, als das was schon dort stand."
- Du gibst die "Antwort" nur, um etwas gegen mich zu schreiben, oder?
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