Mieter-Selbstauskunft -> weitere Details

  • Hallo!

    Ich und meine Frau suchen eine Wohnung und bereits mehrer angeschaut haben. Nun nach der Besichtigung bestimmten Wohnung bittet die Maklerin uns, eine "normale" Mieter-Selbstauskunft in Form eines Formular auszufüllen, um "im Auftrag ihren Kunden Schufa-Auskunft anzufordern" usw. - dies haben wir bereits getan.
    2 Tage später meldet sie sich und meint, das wir noch:
    - 3 Monate Gehaltsabrechnungen von beiden
    - 3 Monate Nachweis über Miete-Zahlungen in Form von Kontoauszügen
    - Ausweiskopien
    ... "um dies dem Vermieter vorzulegen".

    Frage: wie sieht die rechtliche Lage in diesem Fall aus? Darf man solche Informationen für einen Mietverhältnis überhaupt anfordern bzw. Auskunft zu verlangen?

    Danke im Voraus!

  • Hallo!

    Ich und meine Frau suchen eine Wohnung und bereits mehrer angeschaut haben. Nun nach der Besichtigung bestimmten Wohnung bittet die Maklerin uns, eine "normale" Mieter-Selbstauskunft in Form eines Formular auszufüllen, um "im Auftrag ihren Kunden Schufa-Auskunft anzufordern" usw. - dies haben wir bereits getan.
    2 Tage später meldet sie sich und meint, das wir noch:
    - 3 Monate Gehaltsabrechnungen von beiden
    - 3 Monate Nachweis über Miete-Zahlungen in Form von Kontoauszügen
    - Ausweiskopien
    ... "um dies dem Vermieter vorzulegen".

    Frage: wie sieht die rechtliche Lage in diesem Fall aus? Darf man solche Informationen für einen Mietverhältnis überhaupt anfordern bzw. Auskunft zu verlangen?

    Danke im Voraus!


    Hallo,

    natürlich darf sie das fordern. Du kannst ja in die Selbstauskunft reinschreiben was du willst. Der Vermieter/Makler muss doch die Möglichkeit haben, dies nachzuprüfen. Da werden teilweise noch ganz andere Sachen verlangt und das teilweise bei der ersten Besichtigung vorab.

    Sieht aber doch vielversprechend aus, wenn ihr jetzt nachweisen müsst, dass das was ihr angegeben habt auch wahr ist. Dann seid ihr in der engeren Wahl. Ihr könnt natürlich auch ablehnen, wenn euch das "zu intim" ist. Dann könnt ihr aber die Suche nach einer Wohnung beenden. Nur ein dummer Vermieter vermietet die Wohnung an jemanden, der seine Zahlungsfähigkeit und -Willigkeit nicht nachweisen kann oder will.

    Gruss
    H H

  • natürlich darf sie das fordern. Du kannst ja in die Selbstauskunft reinschreiben was du willst. Der Vermieter/Makler muss doch die Möglichkeit haben, dies nachzuprüfen. Da werden teilweise noch ganz andere Sachen verlangt und das teilweise bei der ersten Besichtigung vorab.
    Sieht aber doch vielversprechend aus, wenn ihr jetzt nachweisen müsst, dass das was ihr angegeben habt auch wahr ist. Dann seid ihr in der engeren Wahl. Ihr könnt natürlich auch ablehnen, wenn euch das "zu intim" ist. Dann könnt ihr aber die Suche nach einer Wohnung beenden. Nur ein dummer Vermieter vermietet die Wohnung an jemanden, der seine Zahlungsfähigkeit und -Willigkeit nicht nachweisen kann oder will.


    Kann ich aus meiner Erfahrung bestätigen. Auf auskunftverweigernde Mietinteressenten verzichten wir gerne, ist unter'm Strich preiswerter und stressärmer für uns als Vermieter.

  • Geh mal zur Bank und versuch einen Kredit ohne Einkommensnachweis und Vorlage des Persos zu bekommen.

    Sag jetzt nicht das ist ganz was anderes. Ist es nämlich nicht.

    Die Bank will sicher gehen das Du die Raten und der Vermieter das Du die Miete zahlen kannst.

    Da genügen nun mal die Angaben in der Selbstauskunft nicht.

    Ja, Vermieter dürfen solche Nachweise fordern.

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