Beiträge von Berny

    Hallo Geraldine,

    Deine Angaben sind leider nicht weiter spezifiziert. Der VM kann nur die Kosten auf die Mieter umlegen, welche im MV vereinbart wurden. Diese hat er den Mietern ggü. nachzuweisen. Eine Erstattung/Nachforderung ergibt sich dann zwangsweise aus der Betriebskostenabrechnung, wo Eure Vorauszahlungen angerechnet wurden.
    Was anderen Mietern ggü. be- bzw. abgerechnet wird, geht Euch nichts an.

    "Meine eigentliche Frage, stimmen die Aussagen der Vermieter so?"
    "Kann es wirklich sein das man mit einer solch hohen Nachzahlung rechnen muss, nur weil die Grundsteuer und Versicherung dazu kommt?"
    - Das müsstest Du vor Ort selbst anhand der Rechnungsunterlagen, die der VM Dir auf Verlangen vorzulegen hat, herausfinden.

    armerstudent:

    "Anbei aber noch eine Abrechnung vom Zeitraum 01.01-31.12.2013 über 320 Euro. Ich habe damals keine Abrechnung für 2013 bekommen bis Gestern.... Jetzt meine Frage, so wie ich das verstanden habe müsste laut Gesetzt die Abrechnung für 2013 bis spätestens 31.12.2014 bei mir Eingegangen sein oder nicht? Das Datum dieser Rechnung lautet 27.10.2014 kam aber nie bei mir an. Muss ich die Rechnung dennoch zahlen oder nicht?"
    - Wenn der Absender Dir den Zugang bis zum 31.12.2014 nachweisen kann, ja.

    "...wäre ich verpflichtet gewesen dem Vermieter bei einem erneuten Umzug eine neue Adresse zu geben? Eigentlich ja quatsch aber ich muss grad alle Möglichkeiten durchspielen."
    - Kann ich leider nicht beantworten.

    Hallo RyanB,

    "Mir wurde nach einer Mietzeit von über 30 Jahren plötzlich vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt. Als Grund wurde angegeben, dass der Sohn (ca. 19 Jahre alt) des Vermieters mit seiner Freundin dort einziehen würde.
    Nach kurzer Zeit (weniger als ein halbes Jahr) nachdem ich ausgezogen war wohnt plötzlich eine ganz andere Familie in der Wohnung."
    - Das müffelt nach vorgeschobenem Eigenbedarf und kann für den Vermieter peinlich werden: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…ner+eigenbedarf

    "Auch die Sache mit dem Eigenbedarf lief bisher über den Mieterverein. Doch jetzt meinen die durch die Trennung wäre die Sache erledigt. Ich habe aber den Eindruck der Mietverein hat einfach kein Interesse mehr an dem Fall.
    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und bevor ich einen Anwalt einschalte wollte ich hier Fragen ob ich überhaupt Chancen habe dagegen anzugehen?"
    - Möglich... Ich empfehle Dir, einen Fachanwalt im Rahmen einer Erstberatung zu befragen.

    chrisstyle:

    "wir haben vor 6 Jahren eine Wohnung bezogen. Damals hieß es: "der Teppich ist vom Vormieter neu", haben ihn drin gelassen, dies wurde auch in einem Protokoll festgehalten (kein Hinweis wie der Teppich verlegt ist und was bei einem Auszug zu tun ist)."
    - Also gehört er zur Mietsache.

    "Jetzt ziehen wir aus und müssten den Teppich inkl. Klebereste herausnehmen."
    - "Musste", wieso?

    "Sind wir rechtlich tatsächlich verpflichtet, den Teppich wie beschrieben herauszunehmen?"
    - Würde ich für Diebstahl halten, es sei denn, dass hierüber eine vertragliche Vereinbarung besteht.

    Hannah123:

    "auf meinem Balkon stehen allerhand Sachen - ich weiß gar nicht, wohin damit. Ich nutz den u.a. auch als erweiterten Kühlschrank. Das darf ich dann alles in meine Wohnung stellen und habe eine Rumpelbude."
    - Wenn Du das mit Dir machen lässt...

    "Das geht schon seit 8 Monaten etwa - die werkeln im Haus herum, es ist laut, es ist schmutzig,"
    - Keine Miete gemindert?

    "Dachboden wurde einfach gekündigt, obwohl der mit im Vertrag steht"
    - Ist rechtlich nicht möglich.

    "bei mir sogar einfach vor Termin aufgebrochen und geräumt und die Sachen dem Entrümpeler mitgegeben;"
    - -> Staatsanwaltschaft...

    "ich "darf" den Handwerkern Tür und Tor öffnen, wenn sie in meiner Wohnung was machen wollen"
    - Hast Du eine vertragliche Vereinbarung mit dem VM darüber?

    "eine Mietminderung machen Verwaltung und Vermieter nicht. Wollen sie angeblich erst hinterher, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind (in zig Monaten)."
    - Haha. Mietminderung gibt's sobald ein mietminderungswürdiger Zustand eingetreten ist.

    "Aber du hast schon recht, was regt man sich so auf, bringt ja letztlich - vielleicht - nix."
    - Im Leben gibt es immer zwei: Derjenige, der was macht, und derjenige, der das mit sich machen lässt.

    "Nichtsdestotrotz lässt es arg an Respekt den Mietern hier gegenüber vermissen,"
    - Respekt wurde mietvertraglich nicht vereinbart (klingt blöd, weiss ich). Auch Gesetze und Rechtsprechung kennen Sentimentalitäten nicht.

    "die Hälfte ist ohnehin schon ausgezogen oder hat gleich mit dem Anwalt gegengefeuert."
    - Richtig.

    "Der Vertraginhaber dieser Wohnung hat eine Rechtschutzversicherung."
    - Wie schön - und...?

    Es ist ein unhaltbarer Zustand. Was meint ihr ?


    Wenn Ihr jetzt nachweislich "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (Diese Formulierung - Terminangabe nicht erforderlich - genügt) kündigt, wäre das dann zum 31.01.2016.

    LordExcalibur:

    "Der Mieter weist den Vermieter darauf hin, dass die Dachrinne oberhalb seines Balkons verschmutzt sei und bittet ihn diese zu reinigen bzw. reinigen zu lassen.
    Einige Tage später stellt der Mieter eine starke verschmutzung seines Balkons und der darauf befindlichen Möbel fest. Offenbar wurde am Tag zuvor in Abwesenheit des Mieters die Dachrinne gereinigt."
    - ... welches vom Geschädigten zu beweisen wäre.

    "Muss der Mieter diese Verschmutzung hinnehmen? Hätte der Vermieter den Mieter darauf hinweisen müssen, dass die Arbeiten zur Zeit X durchgeführt werden und evtl. der Balkon verdreckt werden könnte?"
    - Was hat denn der Vermieter, darauf angesprochen, dazu gesagt?

    Hallo Maya,

    "Ich wohne seit 7 1/2 Jahren in einer Mietwohnung deren Mietvertrag eine Garage beinhaltet."
    - Das bedeutet, dass sie nicht einzeln kündbar ist.

    "Ich habe der Kündigung (30.06.14) weder zugestimmt noch widerrufen."
    - Ich hätte der Kündigung widersprochen mit o.a. Begründung.

    "Ich werde mich auch professionell beraten lassen, aber vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen auf diesem Gebiet."
    - Bitte berichte uns zu gegebener Zeit über das Ergebnis.

    Hallo rhartinger,

    "Geheizt wird mit einem BHKW das die Vermieter angemietet haben. Durch eine Leitung kommt die Wärme aus dem nachbarhaus. Jetzt meine Frage. Dürfen die Kosten für das Contracting umgelegt werden?"
    - Soweit ich weiss Ja. (auch wenn der VM zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet ist...)

    "Für die Heizung werden je MWh 177,4405 € berechnet. Ist das ein üblicher Preis? Warmwasser koster der m³ 53,5245€
    Da kostet ja eine volle Badewanne 16,- bei 300 litern."
    - Das sind ja fast Freudenhauspreise... In meinem MFH kostete der m³ Warmwasser zuletzt ~16€

    "Da kann ich ja ins Spa gehen. Irgendwas stimmt hier doch nicht. Kann mir hier jemand weiterhelfen?"
    - Tut mir leid...
    Wurdest Du bei Anmietung hierüber aufgeklärt? Hattest Du danach gefragt?

    Clara:

    "Angefangen hat es mit einem Riss in der Toilette der immer größer wird. Ich habe es gemeldet und wurde darauf hingewiesen es wäre meine Sache dies zu beheben."
    - Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

    "Dazu kommt, dass die Badewanne eine rauhe Stelle in der Mitte bekommen hat wo sich Dreck absetzt, welcher nicht mehr zu säubern ist."
    - Tropft dort seit Jahren Wasser drauf?

    "Das Wohnzimmerfenster ist zwischen den Scheiben immer beschlagen und Nass,"
    - VM-Angelegenheit, § 535 BGB.

    "und zur Krönung des ganzen heizt der Backofen nur noch auf Oberhitze."
    - Backofen lt. MV mitgemietet?

    "Mir wird jetzt der Hausmeister vorbei geschickt um alles zu begutachten. Der Herr ist aber mehr als unfreundlich und seine fachliche Kompetenz stelle ich auch in Frage. Beispiel... vor 2 Jahren funktionierte der Durchlauferhitzer nicht mehr richtig, er meinte das wäre im Altbau normal. 2 Tage später kam ein Elektriker und stellte sofort den Defekt fest."
    - Das kannste ja dem kompetenten HM mal in Erinnerung rufen...

    "Wie verhalte ich mich jetzt richtig, wenn wieder alles mir zu lasten gelegt wird? Muss ich das selber zahlen? Und wenn nicht wie setze ich mich zur Wehr?"
    - Du solltest beim HM-Besuch nicht allein sein,

    Die Wohnung gefällt mir an sich gut. Ich will nur wissen, ob der Schimmel komplett weg ist. Habe ich das Recht auf eingehende Besichtigung vor Unterzeichnung des MV? Nach 15 oberflächlichen Minuten miete ich doch keine Wohnung.


    Juristisch hast Du nicht das Recht auf eingehende Besichtigung vor Mietabschluss, aber ohne würde ich ja niemals mieten. Der VM hat aber nicht die Pflicht, ausgerechnet an Dich zu vermieten...

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