Hallo,
folgender Fall:
Der Mieter weist den Vermieter darauf hin, dass die Dachrinne oberhalb seines Balkons verschmutzt sei und bittet ihn diese zu reinigen bzw. reinigen zu lassen.
Einige Tage später stellt der Mieter eine starke verschmutzung seines Balkons und der darauf befindlichen Möbel fest. Offenbar wurde am Tag zuvor in Abwesenheit des Mieters die Dachrinne gereinigt.
Frage: Muss der Mieter diese Verschmutzung hinnehmen? Hätte der Vermieter den Mieter darauf hinweisen müssen, dass die Arbeiten zur Zeit X durchgeführt werden und evtl. der Balkon verdreckt werden könnte?
Viele Grüße
Sebastian