Hallo liebe Community,
wir haben vor 6 Jahren eine Wohnung bezogen. Damals hieß es: "der Teppich ist vom Vormieter neu", haben ihn drin gelassen, dies wurde auch in einem Protokoll festgehalten (kein Hinweis wie der Teppich verlegt ist und was bei einem Auszug zu tun ist).
Jetzt ziehen wir aus und müssten den Teppich inkl. Klebereste herausnehmen. Lt. dem Urteil "LG Mainz 3 S 4/96" gehört der Teppich zur Mietsache, wenn er nicht vom Vormieter z. B. gegen Entgelt erworben worden ist, was nicht der Fall war. Wir haben den Vormieter nie kennen gelernt. Zusätzlich heißt es in dem Urteil noch, wenn nichts bestimmtes im Mietvertrag dazu steht. Was müsste denn im Mietvertrag stehen?
Sind wir rechtlich tatsächlich verpflichtet, den Teppich wie beschrieben herauszunehmen?
Benötigt ihr weitere Angaben, schreibt einfach. Herzlichen Dank schon einmal und grüße
Christian
PS: Falls der Beitrag eher zum Thema "Mietvertrag" gehört, dann bitte ich, den Beitrag dort hineinzustellen.