die Wohnung steht nicht leer der andere Sohn ist gerade am einziehen.....mir geht's darum dass ich mein Geld da unten nicht verheize ich muss das ja mit zahlen.....was kann ich dagegen tun?
Dir mit einem Sachverständigen mal die Situation ansehen?
die Wohnung steht nicht leer der andere Sohn ist gerade am einziehen.....mir geht's darum dass ich mein Geld da unten nicht verheize ich muss das ja mit zahlen.....was kann ich dagegen tun?
Dir mit einem Sachverständigen mal die Situation ansehen?
Zusätzlich zu meinem Vorproster: Leerstehende Wohnungen sind so abzurechnen, als wären sie von einer Person bewohnt.
Hallo Drake,
ich würde dem VM per Einwurfeinschreiben die Mängel schildern, seit wann sie ihm bekannt sind, und ihn auffordern, sie innerhalb der genannten Frist zu beheben, um Schadensersatz und Mietminderungen zu vermeiden. Auch auf § 535 BGB Bezug nehmen.
Davon abgesehen ist mir aber vor allem eines klar geworden: ein Forum kann definitiv keinen Anwalt ersetzen.
... und auch keinen Gutachter.
Wenn du mal zB bei Amazon neue Schließzylinder suchst, dann bekommst du immer 3!! Original Schlüssel dazu.
Wir hingegen haben nur 2!! und eben noch zwei sichtbar nachgemachte, weil sie komplett anders ausschauen.
Aha, habe verstanden. Bei mir waren's übrigens fünf(!) Schlüssel. Man gönnt sich ja sonst nichts....:p
.
noch zu erwähnen sei, jedes Schloss, hat drei Original Schlüssel.
Mit dieser "Aussage" kann ich nichts anfangen.
Aufstellung des Rutschturms (wobei 7m hoch schon eine maßlose Übertreibung von dir ist)
Nein, das ist wohl Commander Spock's Goldener Schnitt: 7m vertikal auf 10m horizontal...
ein Fleck im Flur, verdrehte Wasseruhren.... und du geht's sofort davon aus, dass deine Vermieterin in der Wohnung war, weil Sie "merkwürdig" benimmt, denn sie wusste beim letzten Besuch nicht mehr, wie eure Möbel aussahen.
Dann das mit der Abrechnung. Die kann in der Tat erst dann erstellt werden, wenn die Gemeinschaft die Abrechnung genehmigt hat.
Jetzt denkst du über ein neues Schloss und eine Kamera nach (warum nicht noch ein Fangeisen im Flur).
Für mich klingt das eher nach paranoider Wahnvorstellung. Warum sollte denn deine Vermieterin die Wasseruhren auf den Kopf drehen, um sie abzulesen?
Die alte Dame tut mir richtig leid. Du machst sie bestimmt total fertig mit deinem Misstrauen und dem Druck den du auf sie ausübst.
Wechsel das Schloss, wenn du es nicht lassen kannst und gut ist. Aber höre auf deine Vermieterin zu quälen. Die ist 73 Jahre alt, da nimmt man gefälligst etwas Rücksicht.
So kann man es auch sehen, muss ich ehrlich zugeben...![]()
100 m² (bspw. 10m*10m) sind ja nun auch nicht gerade üppig, sodass die wohl schnell vollgestellt sind.
Wie sieht es denn nun mit der Haftung aus?
Zitat Berny aus einem anderen Beitrag:
Romane kommen hier erfahrungsgemäss immer "sehr gut" an...![]()
Ergänzung von mir:
Noch dazu wenn sie ohne jeden Absatz verfasst sind![]()
Naja, ein mickriger Absatz war ja doch dabei...:p
Hallo hannes2301,
das ist kein Mietrecht, sondern eher Nachbarschaftsrecht.
Betrifft das auch Wände die unten heller als oben sind? (Einbauküche davor gewesen)
Und einmal angenommen die Klausel ist rechtlich nicht zulässig, müsste ich dann garnicht streichen?
Kommt auch auf den Zustand lt. Übergabeprotokoll vom Mietbeginn an. Verbesserungen kann der VM nicht verlangen.
Commander Spock,
hast Du etwas gegen spielende Kinder?
Kann es sein, dass Du Eigentümer, Vermieter und Mieter durcheinandergeworfen hast?
..., weil sie eben am Anfang schon die Kommazahlen falsch abnotiert haben muss.
Fakt ist, die Uhren standen auf den Kopf und das taten sie bei uns in einem Zeitraum von über einem Jahr NIE, warum sollten sie sich genau in denen drei Tagen umstellen, wenn wir nicht da sind?
Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung, Betrug, .....?
ich weiß nicht wie so was geht, ich nehme an, das dass ihre Vermutung war und sie deswegen die Uhren selbst begutachten wollte.
Ich selbst wusste ja nicht mal, das man die um 180° drehen kann, so dass sie auf dem Kopf stehen.
Dadurch ändern sich die angezeigten Werte in keiner Weise.
Hallo Gorbard,
Romane kommen hier erfahrungsgemäss immer "sehr gut" an...![]()
Wenn es zu einer Räumungsklage kommt, wie hoch schätzt Ihr die Chancen ein, dass wir hier Wohnen bleiben können?
Das entscheidet letztendlich ... der Richter.
Ich habe jedoch die Vermutung, das aufgrund der falschen Zählerstände, sie eventuell der Annahme ist, wir hätten an den Uhren rumgespielt um sie zu betrügen und das sie deshalb sich die Uhren ansah und vergessen hat sie wieder richtig hinzudrehen.
Erzähl' mal, wie soll sowas vonstatten gehen...?
kara123:
"Warum muss ich den Wasserverbrauch meiner Ex-Mitbewohner anteilig 2 weitere Monate mitzahlen, obwohl die Kündigung, einvernehmlich und schriftlich von allen Parteien abgenommen wurde."
- An welchen ihrer Mieter die VMn ihre Forderungen stellt, ist völlig wurscht. Alle M haften gesamtschuldnerisch.
"Hätte meine Vermieterin dann nicht einen neuen Vertrag mit den beiden abschließen müssen?"
- Die VMn "muss" garnichts.
mit Unterschrift Vermieter, Mieter und Zeuge ..ja
Dann wäre doch m.E. alles paletti.
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