Genau so was wollte ich hören
Das heißt die 100€ da deutlich drüber liegen. Ich habe mit dem Vermieter gesprochen er prüft nach.
Und Du wirst uns darüber bitte gelegentlich informieren...
Genau so was wollte ich hören
Das heißt die 100€ da deutlich drüber liegen. Ich habe mit dem Vermieter gesprochen er prüft nach.
Und Du wirst uns darüber bitte gelegentlich informieren...
leider musste ich im Laufe meines Vermieterlebens feststellen, dass so was in der Tat nicht mehr in unserer Gesellschaft vorgesehen ist, man erwartet für alles und jeden ein Gerichtsurteil oder eine gesetzliche Regelung oder einen §!
Traurig aber wahr.
... und im nächsten Leben werden wir Rechtsanwalt. An solchen Zeitgenossen werden wir uns dumm und dusselig verdienen...:o
Lass Dir vom Vermieter die Originalrechnung vorlegen.
Tja, die möchte ich auch mal sehen. Bei meinem MFH (ohne Fahrstuhl) sind es rund 22€ pro WE.
Hallo BHShuber,
"Wie lange habt ihr zusammen gewohnt?
Wenn es über ein Jahr ist, seid ihr einander zum Unterhalt verpflichtet, d. h. wenn du dir die Wohnung nicht leisten kannst und du aufgrund deines Verdienstes SGB II Leistungen in Form von Aufstockergeld " Volksmund" dann würde er als der scheidende Partner zur Zahlung vom Amt herangezogen werden, so wäre die Theorie."
- Ich meine, herausgelesen zu haben, dass es sich hier um zwei männliche Personen handelt, kann mich jedoch auch irren.
"In der Praxis, würde ich dir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt vorschlagen, dann weist du genau was Sache ist."
- Ob zwei erwachsene Menschen sowas nicht unter sich geregelt bekommen...?
Das[s] der Vermieter jetzt für zwei Wochen doppelt kassiert, ist ja nicht dein Schaden.
Doppelt kassieren halte ich nach wie vor für illegal.
RiverValley:
"Aber ist die Tatsache, dass B dort gemeldet ist, rechtlich ein Problem?"
- Für A nicht.
"Gilt das als eine Art Mietvertrag, auch wenn es einen solchen nicht gibt?"
- Nöö, niemals. B hat doch von A nix gemietet.
"Und sollte A B dann schriftlich kündigen?"
- Ist garnicht möglich, da kein MV besteht.
"Und: Ist so eine Mitteilung ans EMA glaubwürdig?"
- Sollte doch wohl der Fall sein...
"Dann müsste B sich ja mit dem Vermieter abgesprochen haben, hinter As Rücken."
- Ist nicht möglich, das die Wohnung von A alleine gemietet wurde.
"Oder gut, B könnte behaupten, A habe zugestimmt. Das wäre natürlich möglich. A steht als Wohnungsgeber in dem Formular."
- Dem würde ich widersprechen, fall mich das EMA fragen würde.
Hallo KarinD,
"Nun möchte der Vermieter das Bad modernisieren."
- Schön, dass er das möchte... Wurde sowas bei Mietvertragsabschluss vereinbart?
"Die Miete wird um 50 Euro erhöht."
- "Natürlich" - denn wer macht schon etwas ohne (Hinter)gedanken?
"Ist das viel?"
- Das wäre relativ.
"Und darf er das überhaupt ohne es vorher mit den Mietern abzusprechen?"
- Nein.
Nein leider nicht, ist unsere erste Wohnung und wir haben uns auf die mündliche Aussage verlassen...
Verlassen...:(
Ein WB kostet ~35€. Ich würde es selbst tauschen und bei Ende der Mietzeit wieder zurücktauschen.
B kommt am 21. November in die Wohnung, meldet sich dort am 30. November an. Bedingung war, dass B sich einen Job sucht und zeitnah auszieht, B tut aber rein gar nichts.
Das ändert meiner Antwort garnichts.
Hallo Acinad,
ausser dem lapidaren Vermerk im ÜP, dass das WB einen Sprung hat, steht darüber nichts im ÜP?
Hallo RiverValley,
schliesse mich meiner Vorprosterin an.
Hallo JustDanc,
auch ich muss Dich enttäuschen (Du bist nicht alllein, ich vermiete gerade neu an einen Leidensgenossen).
"ich habe mit meinem Lebensgefährten eine gemeinsame Wohnung. Ich stehe alleine im Mietvertrag"
- Es handelt sich also um DEINE Mietwohnung.
"Den Schlüssel hat er noch."
- Den muss er Dir zurückgeben.
"Habe ich da irgendeine Chance? Haben wir einen mündlichen / schlüssigen Mietvertrag? Oder habe ich jetzt als Dankeschön alles alleine am Hals?"
- Wie sagt Bohlen?: Dreimal Nein.
"Alleine kann ich mir die Wohnung (die zum 01.02. gekündigt ist) nicht leisten."
- Deshalb hast Du sie ja gekündigt... zum 31.01. oder zum 29.02.? Es gilt immer der Monatsablauf.
"Gibt es da keinen Untermietvertrag durch schlüssiges Verhalten?"
- Denk' nach: Hatte er ein eigenes von ihm allein genutztes Zimmer?
"Wir haben die Wohnung ja zusammen bezahlt immer und er hat auch seine Sachen bei mir."
- Das sind Sentimentalitäten (sorry).
"Falls das nicht so ist, kann ich seine Sachen einfach auf die Straße stellen?"
- Das würde ich für ein Eigentumsdelikt halten, sollteste Euch ersparen!
jette:
"Könnte ich als Vermieter auch einen Sachverständigengutachten anfordern"
- Jeder kann einen Sachverständigen beauftragen.
"und diese den Mietern in Rechnung stellen?"
- Wer die Musik bestellt, der ...![]()
Hallo HansPeter,
"Unser Haus hat zwar einen Waschkeller, allerdings stehen für ca. 300 Wohnungen nur 5 Waschmaschinen bzw. 3 Trockner zur Verfügung. Außerdem finden sich immer Waschmittelrückstände und manchmal auch so manch anderer "Fremdkörper" in der Maschine."
- "ok."
"Laut unserem Mietvertrag ist das aufstellen einer eigenen Maschine nicht gestattet."
- ok.
"Allerdings wurde diese Klausel meines Wissens gekippt."
- Beweisbar?
"Auch seitens der Hausverwaltung stellte dies bisher kein Problem dar."
- ok.
"Es bestand lediglich die Aufforderung eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. (Darf der Vermieter meines wissens nach egtl. nicht fordern, oder?)."
- Richtig, "auffordern" kann er, rechtsverbindlich bei bestehenden Mietverträgen jedoch nicht.
"Nun haben wir letzte Woche ein Schreiben erhalten, dass das Betreiben einer [eigenen?] Waschmaschine ab 1.1.16 Monatlich 30€ Mieterhöhung zur Folge hat. Der Preis würde sich ergeben, da ..."
- Ob sich der Preis "ergibt" oder nicht, ist sekundär, jedoch fehlt mir eine Rechtsgrundlage für diese Forderung.
"Weitere Rahmenbedingungen: -Vermieter ist ein Studentenwerk"
- "Schwierig", denn dann gelten andere Regeln, das Mietrecht lt. BGB ist hier nur beschränkt anwendbar.
"Nicht alle Wohnungen in unserem Haus haben dieses Schreiben erhalten. Es wurde nur an größere (2- oder mehr-Zimmer) Wohnungen gesendet. Ich weiß aber, dass so manche kleine Wohnung auch über Waschmaschinen verfügen."
- Tja, aber für Dich unrelevant.
"Darf der Vermieter die Miete erhöhen?"
- Ich meine, soo einfach nicht.
"Ist der Preis gerechtfertigt? (Ich könnte mich mit 10-15€ anfreunden aber 30€?)"
- Bin kein Ökonomist...:eek:
Das Forum soll Menschen helfen und nicht als Spielwiese dazu dienen, sich an anderen Usern auszuleben, nur weil das anonymisiert über das Internet sehr einfach ist. Redet mit den Menschen so, wie ihr mit ihnen reden würdet, wenn sie euch gegenüber sitzen würden.
In diesem Sinne, auf ein respektvolles Miteinander und Füreinander ... "
Ich wünsche Dir (respektvoll!) einen guten Flug.
Hallo Ronja14,
"ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt."
- Wann hast Du sie zu wann gekündigt?
"Habe bereits einen Nachmieter"
- Ähem, war das Deine Aufgabe, einen NM zu finden?
"Nachdem ich mit meinem Vermieter vereinbart habe das ich bereits heute die Wohnungsschlüssel an ihn übergebe,"
- Wer ist "ihn"?
"meinte er das ich dann nur die Hälfte der Monatsmiete zahlen muss. Bis zu diesem Gespräch wusste der Vermieter aber noch nicht wann er die Wohnung an den Nachmieter übergibt. Nun habe ich heute erfahren, dass der Nachmieter gleich nach meiner Wohnungsschlüsselübergabe einen Termin mit meinem Vermieter hat. Und er die Schlüssel sofort ausgehändigt hat. Somit kann der Nachmieter sofort rein und renovieren."
- Interessant..., Basar...?
"Nun ist meine Frage: ich habe den halben Monat Miete gezahlt, aber die Wohnung ja heute übergeben. Müsste ich dann nicht rein theoretisch nur die 4Tage Mietanteil bezahlen?"
- Nein, wenn eine halbe MM vereinbart war.
"Ich konnte meinen Vermieter heute nicht mehr erreichen. Daher wollte ich mich im vorhinein informieren."
- ... und uns anschliessend über das Resultat.
Vorab: Ein VM kann für eine Mietsache NICHT doppelte (für sich überschneidende Zeiträume) Miete kassieren.
ja was nun jetzt, zahlst du beim Heizöleinkauf mit oder bekommst du eine Heizkostenabrechnung nach beheizbarer Fläche und Verbrauch nach Ablesung der Heizkostenverteiler?
Dieses Drittel Heizölkauf (welches von keiner Rechtsvorschrift gedeckt ist) kann man ja bestens als à-Konto-Zahlung für die HK-Abrechnung werten.
(dein Mieter möchte ich nicht sein).
Ich ebenfalls nicht.
Vielleicht hilft Dir das 7m-Gestell noch besser beim Abheben...:o
Im Januar 2014 wurde uns die Wohnung gekündigt Wegen eigentlich Bedarf von den Erben unser verstorbenen Vermieterin wir mussten bis Ende September 2015 räumen.
Meine frage ist, wie lange haben die Besitzer Zeit um mit den Renovierung an Zu fangen ?
Was willst Du jetzt eigentlich? Kannst ja den Wohnungseigentümern beim Renovieren helfen, damit sie schneller den Eigenbedarf befriedigen können.
Sämtliche Heizkörper sind mit Zähler ausgestattet, diese unten im Keller nicht
Es ist üblich, eine(n) HK im Hausflur in Hauseingangsnähe nicht mit einen HKV auszustatten, um das Treppenhaus nicht auskühlen zu lassen. Diese HK heben jedoch i.d.R. einen auf mittlerer Stufe fest eingestelltes Thermostatventil.
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