Hallo, wir sind Mitte Juli in unsere Wohnung gezogen. Unsere Vormieterin hat beim Umzug einen Sprung im Waschbecken verursacht und hat das ihrer Versicherung gemeldet. Der Vermieter sagte daher bei unsrem Einzug, dass er noch nicht wisse, wann er das ersetzen kann, weil das von der Versicherung abhängt. Etwas Schriftliches haben wir darüber nicht, nur den Defekt im Übergabeprotokoll.
Nun haben wir ihn gestern mal drauf angesprochen, da wir nun schon 5 Monate drin wohnen, und er meinte, das Waschbecken wäre ja noch funktional. Aber es kann doch nicht sein, dass er das Geld der Versicherung einstreicht, aber das Waschbecken nicht austauscht. Ich finde den Sprung nicht sehr hygienisch, da setzen sich ja auch Keime rein.
Wie sieht das rechtlich aus? Schonmal Danke für Antworten :).
Liebe Grüße