aber ist denn eine vorher (sprich vor dem 31.03) eingehende Kündigung zulässig wenn es heißt, dass auf das "ordentliche Kündigungsrecht" verzichtet wird?
Dies ist immer wieder Streitobjekt. Kannst es ja auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen...
aber ist denn eine vorher (sprich vor dem 31.03) eingehende Kündigung zulässig wenn es heißt, dass auf das "ordentliche Kündigungsrecht" verzichtet wird?
Dies ist immer wieder Streitobjekt. Kannst es ja auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen...
Ob das Ergebins zu meiner Zufriedenheit ist spielt ja gar keine Rolle, ...
Und weshalb biste überhaupt hier? Tschüss!
Na hier herrscht aber ein netter Umgangston
habe lediglich um Rat gefragt, dachte dazu ist ein Forum da. Dann bin ich auch mal wieder raus
Wir werden Dir eeewig nachtrauern...:p
..., d.h. der VM muß Dir die Kaution auch schon vor der 6monatigen Frist auszahlen.
Nein, es könnten ja evtl. doch noch verdeckte Schäden sichtbar werden.
Nee, 115, ist schon klar mit dem "Humor"...:)
Falls Du bereits eine neue Wohnung fest in Aussicht hast, kannste vielleicht mit dem VM einen Mietaufhebungsvertrag für einen früheren Zeitpunkt schliessen. Dann hätte er eher Zeit, sich um Trocknung und Renovierung zu kümmern und würde vlt. auch schon früher einen passenden Nachmieter finden.
Allerdings ist die Wand immer noch komplett nass, ...
Seit zwei Wochen sitze ich jetzt also auf dem Nassen (:p).
Sitzt Du wirklich auf der nassen Wand...?
In diesem Fall ist eine Fristlose bestimmt nicht möglich. Wenn Du jetzt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" kündigst, wäre das dann zum 31.03.2016.
Berny, kann dir nicht folgen...
Alle Deine Probleme/Fragen wurden bereits beantwortet, wenn auch nicht zu Deiner Zufriedenheit.
Ich denke nicht, dass Du Deinen Vermieter in Regress nehmen kannst, bin jedoch kein Rechtsanwalt oder Richter, sondern nur: siehe unten.
Auch wenn bereits mehrmals von denen aus eine Frist gesetzt wurde, wann die Kaution überwiesen wird ? Und angeblich wurde diese ja auch am 25.11. überwiesen.
Mitnichten wird der VM SICH SELBST Fristen setzen...
Was er hier macht(e), sind lediglich Ankündigungen, welche aber - leider dank irgendwelcher Büroversehen - nicht umgesetzt wurden...![]()
KirschBanane:
"ich bin zum 30.08.15 aus meiner Wohnung ausgezogen. Diese wurde anstandslos abgenommen,"
- Der Vermieter hat bis zum 29.02.2016 (also sechs Monate) noch Zeit, bei der Rückgabe der Mietsache nicht erkannte Mängel "nachzureichen". Solange würde ich noch warten und dann den sich aus der Endabrechnung ergeben Betrag nachfordern, notfalls gerichtlich.
Gibt es auf Grund der geschilderten Umstände mögliche, erfolgversprechende Kündigungsgründe für den neuen Besitzer, die Ihr Euch vorstellen könnt?
Bestenfalls begründeter Eigenbedarf.
Was würdet Ihr machen?
Ein Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken: "Hiermit kündige ich den Mietvertrag über unsere Mietwohnung zum nächstmöglichen Termin."
energy:
"Was wäre wenn der Anbieter Insolvent geht?"
- Dann wären alle von den "beneidenswerten" Kunden geleisteten Vorauszahlungen futsch. TelDaFax schon vergessen?
"Dann muss der Grundversorger einspringen."
- Ja.
"Das ist ja im Verantwortungsbereich des Vermieters welchen Anbieter er wählt."
- Und sein Risiko. Ich als VM nehme grundsätzlich die Stadtwerke, die gehen nie pleite.
Also Antwort vom Vermieter: Die Kosten für die Heizung (Pumpe / Kessel) sind mit eingerechnet. Ich werde den Vermieter bitten einen günstigeren Stromtarif zu wählen. Im Moment zahlt er 0,29€ pro kWh.
Der Schuss kann auch nach hinten losgehen:
Soll er sich einem (angeblich günstigerem) Provider zuwenden und das Risiko dessen evtl. Insolvenz eingehen?
0,29€ pro kWh incl. MwSt?
Wie sieht es mit der Zählergrundgebühr aus?
Dass Du Dich man nicht vertust...:(
Hallo HansPeter,
wenn Euch die Art, wie die Erhöhung realisiert werden soll (bspw. 1. der betroffene Bewohnerkreis, 2. die Höhe ), nicht gefällt, würde ich Dir vorschlagen, mal die Verwaltung, oder den AStA oder wen(?) zu interviewen. Vielleicht gibt es da Möglichkeiten...
Für das Forum völlig uninteressant.
Du bist sehhhr "charmant"...![]()
..., daß wenn ich bis 3.1. kündige, daß das Mietverhältnis Ende März 2016 endet.
Ist das richtig so?
Ja, Gisela, das ist richtig so: Bis zum dritten Werktag des Januar (kann ja auch schon jetzt sein) müsste der VM die Kündigung bekommen, damit sie zum 31.03.2016 wirksam wird. Natürlich könnteste auch mit dem VM einen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin abschliessen. Vielleicht findet er eben bereits früher einen akzeptablen Neumieter.
Mein Beileid!:(
Hallo beaseypt24,
leider hast Du Pech: Der Makler ist nicht Dein Vertragspartner, auf sein Lock-Versprechen bist Du 'reingefallen.
Vom VM hast Du keine verbindliche Zusage. Wenn er es verlangt, hast Du die Mietsache sogar so, wie seinerzeit übernommen, zurückzugeben.
Hallo Marcel,
hat Dein Mieter einen eigenen abgeschlossen möblierten Raum gemietet?
Die NKA kam am 04.12. [2015] bei [mir] an.
Abrechnungszeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014
Damit ist sie wirksam. Die Originalrechnungen kannst Du beim VM einsehen bzw. Dir die Berechnungsweise erklären lassen.
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