Rückzahlung Mietkaution

  • Hallo,

    Ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik gelandet :)

    Zu meinem Problem:
    ich bin zum 30.08.15 aus meiner Wohnung ausgezogen. Diese wurde anstandslos abgenommen, also alles tiptop. Auf Nachfrage, wann die Kaution zurückgezahlt wird wurde mir gesagt, dass diese innerhalb von 2-3 Wochen auf meinem Konto ist. Das ist natürlich nicht geschehen. Sämtliche Nachfragen wurden ignoriert, bis dann am 28.11.15 die Abrechnung kam: 1x Betriebskostenvorauszahlung wird einbehalten, wegen zu erwartender Nachzahlung. Auch stand in dem Brief, welcher am 25.11.15 verfasst worden ist, dass zeitgleich der Gutschriftsbetrag auf mein Konto überwiesen worden ist.
    Bis heute ist kein Geld da. Ständig kommen irgendwelche Ausreden, das Geld ist zurückgekommen, dafür bin ich nicht verantwortlich, ich habe das an eine Kollegin weitergegeben, die Buchhaltung ist nur 2x die Woche da, Serverprobleme, usw.
    Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich brauche das Geld und kenne mich da rechtlich überhaupt nicht aus. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar :)

    Lieben Gruß

  • KirschBanane:

    "ich bin zum 30.08.15 aus meiner Wohnung ausgezogen. Diese wurde anstandslos abgenommen,"
    - Der Vermieter hat bis zum 29.02.2016 (also sechs Monate) noch Zeit, bei der Rückgabe der Mietsache nicht erkannte Mängel "nachzureichen". Solange würde ich noch warten und dann den sich aus der Endabrechnung ergeben Betrag nachfordern, notfalls gerichtlich.

  • Hallo,

    Ich hoffe ich bin in der richtigen Rubrik gelandet :)

    Zu meinem Problem:
    ich bin zum 30.08.15 aus meiner Wohnung ausgezogen. Diese wurde anstandslos abgenommen, also alles tiptop. Auf Nachfrage, wann die Kaution zurückgezahlt wird wurde mir gesagt, dass diese innerhalb von 2-3 Wochen auf meinem Konto ist. Das ist natürlich nicht geschehen. Sämtliche Nachfragen wurden ignoriert, bis dann am 28.11.15 die Abrechnung kam: 1x Betriebskostenvorauszahlung wird einbehalten, wegen zu erwartender Nachzahlung. Auch stand in dem Brief, welcher am 25.11.15 verfasst worden ist, dass zeitgleich der Gutschriftsbetrag auf mein Konto überwiesen worden ist.
    Bis heute ist kein Geld da. Ständig kommen irgendwelche Ausreden, das Geld ist zurückgekommen, dafür bin ich nicht verantwortlich, ich habe das an eine Kollegin weitergegeben, die Buchhaltung ist nur 2x die Woche da, Serverprobleme, usw.
    Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich brauche das Geld und kenne mich da rechtlich überhaupt nicht aus. Über Hilfe wäre ich sehr dankbar :)

    Lieben Gruß

    Hallo,

    einen Mahnbescheid senden oder senden lassen oder Anwalt der was kann halt!

    Was glaubst du denn was wir hier auf die Schnelle machen können, nichts!

    Gruß

    BHShuber


  • - Der Vermieter hat bis zum 29.02.2016 (also sechs Monate) noch Zeit, bei der Rückgabe der Mietsache nicht erkannte Mängel "nachzureichen". Solange würde ich noch warten und dann den sich aus der Endabrechnung ergeben Betrag nachfordern, notfalls gerichtlich.

    Auch wenn bereits mehrmals von denen aus eine Frist gesetzt wurde, wann die Kaution überwiesen wird ? Und angeblich wurde diese ja auch am 25.11. überwiesen.


  • Was glaubst du denn was wir hier auf die Schnelle machen können, nichts!

    Dass man auf die Schnelle nichts machen kann ist mir bewusst ;) mir gehts nur generell darum, was ich machen KANN, was meine Rechte sind.

  • Auch wenn bereits mehrmals von denen aus eine Frist gesetzt wurde, wann die Kaution überwiesen wird ? Und angeblich wurde diese ja auch am 25.11. überwiesen.


    Mitnichten wird der VM SICH SELBST Fristen setzen...
    Was er hier macht(e), sind lediglich Ankündigungen, welche aber - leider dank irgendwelcher Büroversehen - nicht umgesetzt wurden...:rolleyes:

  • Dass man auf die Schnelle nichts machen kann ist mir bewusst ;) mir gehts nur generell darum, was ich machen KANN, was meine Rechte sind.

    Hallo,

    ja dann geh doch einfach her und beantrage eine Mahnbescheid oder Klage gleich gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kaution, so einfach ist es mit den Rechten.

    Ein Rechtsanwalt hilft dir dabei, wenn du dir den nicht leisten kannst, gibt es am Amtsgericht sog. Rechtspfleger die helfen dir auch dabei.

    Darauf warten bis die gebratenen Tauben ins Mundwerk fliegen wird dir hier sicherlich nicht weiterhelfen, hilf dir selbst dann hilft dir das Recht!

    Gruß

    BHShuber

  • Dass man auf die Schnelle nichts machen kann ist mir bewusst ;) mir gehts nur generell darum, was ich machen KANN, was meine Rechte sind.

    Hallo nochmal,

    was bitte beschwerst du dich, du hast alle Informationen bekommen die du brauchst um an deine Kaution zu kommen, gefallen dir die Antworten nicht, kann man dir nicht helfen.

    Was bitte hilft es dir zu wissen wie du rechtlich stehst und auch welche Möglichkeiten du hast, wenn du selber damit dann nichts anfängst.

    Ein wenig Eigeninitiative darf man schon verlangen von einem mündigen Bürger, wie hättest du es denn gerne, geschnitten oder vielleicht am Stück?

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo, KirschBanane

    Hast Du ein Wohnungsabgabeprotokoll mit dem VM gemacht? Wenn ja, und es wurden keine Mängel/Schäden in der Wohnung festgestellt, dann hast Du Anspruch auf die Auszahlung der Kaution, abzüglich der noch zu erwartenden NK-Heizk., d.h. der VM muß Dir die Kaution auch schon vor der 6monatigen Frist auszahlen. Wie gesagt, nur dann, wenn wirklich keine Schäden bzw. Forderungen -außer
    den NK-HZ-Abzug- vorhanden wären.

  • Hallo, KirschBanane

    Hast Du ein Wohnungsabgabeprotokoll mit dem VM gemacht? Wenn ja, und es wurden keine Mängel/Schäden in der Wohnung festgestellt, dann hast Du Anspruch auf die Auszahlung der Kaution, abzüglich der noch zu erwartenden NK-Heizk., d.h. der VM muß Dir die Kaution auch schon vor der 6monatigen Frist auszahlen. Wie gesagt, nur dann, wenn wirklich keine Schäden bzw. Forderungen -außer
    den NK-HZ-Abzug- vorhanden wären.

    HALLO

    und jetzt?:confused:

    Jetzt ist sie genau so schlau wie vorher, doch so lange man nichts dagegen unternimmt sind Informationen für den Allerwehrtesten.

    Gruß

    BHSHuber

  • HALLO

    und jetzt?:confused:

    Jetzt ist sie genau so schlau wie vorher, doch so lange man nichts dagegen unternimmt sind Informationen für den Allerwehrtesten.

    Gruß

    BHSHuber

    Der TE wollte wissen, was ihr/ihm für Rechte zustehen. Aus meiner Anwort weiß er/sie das nun. Wie sagt man: "den Gaul kann man bis zur Tränke führen, saufen muß er selber."

    Die tatsächliche Situation kennt nur er selber, und er kann danach handeln.

  • ..., d.h. der VM muß Dir die Kaution auch schon vor der 6monatigen Frist auszahlen.


    Nein, es könnten ja evtl. doch noch verdeckte Schäden sichtbar werden.

  • Na hier herrscht aber ein netter Umgangston ;) habe lediglich um Rat gefragt, dachte dazu ist ein Forum da. Dann bin ich auch mal wieder raus


    Wir werden Dir eeewig nachtrauern...:p

  • Verdeckte Schäden, nach welcher Zeit des Auszugs?. Inzwischen wohnt bereits ein anderer Mieter in der Wohnung usw.usw.

    Ich schrieb "wenn wirklich keine Schäden bzw.Forderungen vorhanden wären".

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