zu wann genau kann ich kündigen?

  • Hallo ,

    ich habe Schwierigkeiten aus meinem Vertrag zu ergründen zu welchem Termin genau ich kündigen kann.

    Im Vertrag ist vereinbart (hier nur Auszüge):

    - "das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2015"
    - "Die Parteien sind an einem dauerhaften Mietverhältnis interessiert und verzichten gegenseitig auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für die ersten 12 Monate."
    - "Die Dauer der nach Ablauf dieses Zeitraums einzuhaltende Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften."


    das bedeutet also: 3 Monate Kündigungsfrist in den ersten fünf Jahren...
    Kann ich im März kündigen zu Ende Juni 2016? Oder kann ich erst im April zu Ende Juli 2016 kündigen?

    Danke für eure Hilfe!
    Malte

  • - "das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2015"

    das bedeutet also: 3 Monate Kündigungsfrist in den ersten fünf Jahren...


    Wie kommst du auf 5 Jahre? Nach Ablauf des Kündigungsverzichtes von 12 Monaten kannst du jederzeit mit einer 3monatigen Frist kündigen. Egal ob nächstes Jahr oder erst in 10 Jahren.


  • - "das Mietverhältnis beginnt am 01.04.2015"
    - "Die Parteien sind an einem dauerhaften Mietverhältnis interessiert und verzichten gegenseitig auf ihr ordentliches Kündigungsrecht für die ersten 12 Monate."
    - "Die Dauer der nach Ablauf dieses Zeitraums einzuhaltende Kündigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften."

    Im ersten Jahr können Sie überhaupt nicht kündigen(Ausnahme: Fristlos aus gesetzlichen Gründen)

    Zitat

    das bedeutet also: 3 Monate Kündigungsfrist in den ersten fünf Jahren...

    Nein! Immer drei Monate, außer im ersten Jahr( siehe oben)

    Zitat

    Kann ich im März kündigen zu Ende Juni 2016? Oder kann ich erst im April zu Ende Juli 2016 kündigen?

    Das Kündigungsschreiben können Sie jederzeit Ihren Vermieteer zukommen lassen; sie müssen aber beachten, das der Kündigungszeitpunkt allerdings erst Ende Juni 2016 wirksam wird.

  • Du kannst ab dem 31.03.2016, dann sind die 12 Monate um, zum 30.06.2016 kündigen sofern Deine Kündigung spätestens am 04.04.2016 dem Vermieter zugegangen ist.

    Für Mieter gilt, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, immer die 3monatige Kündigungsfrist. Egal wie lange das Mietverhältnis dauert.

    Nur für Vermieter verlängert sie sich nach 5 und 8 Jahren um je 3 Monate.

  • anitari

    Bist du dir sicher mit dem 04.04.2016 noch für den 30.06?

    Ja, ganz sicher.

    BGB § 573c
    Fristen der ordentlichen Kündigung

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    Dritter Werktag im April 2016 ist der 4.

    Allerdings sollte man, wenn möglich, nicht bis zum letzten Drücker mit der Kündigung warten.

  • aber ist denn eine vorher (sprich vor dem 31.03) eingehende Kündigung zulässig wenn es heißt, dass auf das "ordentliche Kündigungsrecht" verzichtet wird?

  • aber ist denn eine vorher (sprich vor dem 31.03) eingehende Kündigung zulässig wenn es heißt, dass auf das "ordentliche Kündigungsrecht" verzichtet wird?

    Meiner Meinung nach ja.

  • aber ist denn eine vorher (sprich vor dem 31.03) eingehende Kündigung zulässig wenn es heißt, dass auf das "ordentliche Kündigungsrecht" verzichtet wird?


    Dies ist immer wieder Streitobjekt. Kannst es ja auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!