Capito? :p
Herr schmeisss Hirn!
Täte das der Herr, würdeste kapieren, dass "capito" die erste Person ist, nicht die zweite. (Bspw.: Ho capito - Ich habe verstanden.):o
Capito? :p
Herr schmeisss Hirn!
Täte das der Herr, würdeste kapieren, dass "capito" die erste Person ist, nicht die zweite. (Bspw.: Ho capito - Ich habe verstanden.):o
Ja das sehe ich halt auch als Hauptproblem. Es ist alles recht schwammig und lässt auf beiden Seiten viel Raum. Zu viel Raum.
Tipp: Streiche die infrage kommenden Räume einfach selbst weiss und vermeide evtl. viel Ärger.
Der Link zu den Farben ist interessant. Danke dafür. Ja indem Urteil wird halt immer drauf verwiesen um es dem Vermieter nicht zu erschweren einen nachmieter zu finden soll neutral gestrichen werden.
Im Zweifelsfalle warten die Sachverständigen bereits in den Startlöchern, um sich goldene Nasen zu verdienen...
Ich empfehle, dass Ihr alle Euch zusammensetzt um (schriftlich!) eine für alle Parteien angenehme Lösung herbeizuführen. Sollte sogar heutzutage bei erwachsenen Menschen noch möglich sein...
Mein spezielles Rezept, nicht legal, aber war bei mir wirkungsvoll. Gegenschlag. Wenn die Herrschaften schlafen, also zur Nachtzeit, Lärm herstellen, und zwar so laut, dass diese mit Sicherheit aufwachen. Wenn nötig Aktion wiederholen.
Hast Du es schon mal mit einer geschickteren Massnahme versucht?
Wenn ich aber hier und in anderen Foren lese, mit welcher Intensität nach Möglichkeiten gesucht wird, die Miete zu mindern, könnte man meinen, der neue Sport heißt "Mietminderung".
Wieso? Dafür gibt es doch die von Dir hin und wieder erwähnte städtische Mietminderungsstelle...:D
Hallo rsturm,
"xx.08.2014 Der Vermieter beginnt in der Wohnung mit Renovierungsarbeiten, der alte Nachbar berichtet zufällig von Malerarbeiten, Umbaulärm usw."
- Ab diesem Datum kann er keine Miete mehr von Dir verlangen.
Zu dem anderen HickHack möchte ich mich nicht äussern, empfehle eher einen FachAnwalt zu konsultieren.
Hallo Andrea,
Du mietest eine Wohnung grundsätzlich im Ist-Zustand; es sei denn, im MV bzw. Übergebeprotokoll ist was anderes vereinbart. Passagen zum Nachteil des Mieters sind rechtsunwirksam.
"Bald kann ich mit dem Tapezieren anfangen."
- OK.
"Da kam die Frage nach einer Grundierung auf. Wer ist dafür zuständig, Vermieter oder Mieter?"
- Grundsätzlich der VM.
"Dem Mietvertrag kann ich es als Laie nicht entnehmen."
- Steht darin wenigstens etwas über eine Grundierung?
"Ebenso die Frage, wer ist für den Erstanstrich der Decken verantwortlich?"
- Falls nichts Gegenteiliges vereinbart, der Mieter.
"Bisher sind noch die verspachtelten Riegipsplatten (oder so) noch zu sehen. Aus der Aussage des Vermieters wurde ich nicht wirklich schlau.
"
- Das solltest Du Dir schriftlich geben lassen.
"Zudem dachte ich, das die Wohnung bezugsfertig übergeben wird (sofern nichts anderes vereinbart wird, was ich wissentlich auch nicht gemacht habe), heißt das nicht, das die Grundarbeiten mitinbegriffen sind?"
- Njet, Du mietest grundsätzlich wie besichtigt.
Dann gelten für dich die 3 Monate, also zum 31.03.2016
So isses.
Mir fällt auf, dass hier in letzter Zeit WG-Probleme stark zugenommen haben...![]()
eh jetzt wird's hinten höhe als vorne, denk mal nach bitte.
Bitte denk' Du mal nach: Was ist der Unterschied zwischen einem Pferd?
"Büroversehen".... und zwei Jahre - trotz aber- und abermaliger Aufforderung zur Aushändigung dessen - auf eine Kopie des Mietvertrages zu warten, weil bei Unterzeichnung nur ein Exemplar da war, ist auch ein Büroversehen?
Nöö, selbst schuld, wenn Du Dir bei MV-Abschluss kein Exemplar aushändigen lässt (hätte Dich bereits damals stutzig machen müssen).
Fin87:
"Fakt ist, er hat uns beide hinters Licht geführt, und ich vermute, dass dies mutwillig passiert ist."
- Dem VM tut das Büroversehen leid. (So wird er sich herausreden)
"Ich meine, es kann doch kein Zufall sein, dass die Wohnung seit nunmehr fast 10 Jahren unbewusst größer deklariert wird als sie eigentlich ist."
- Antwort wie vo.
"Sollte es tatsächlich mutwillig passiert sein, ist das arglistige Täuschung... oder?"
- So würde ich das auch sehen.
"Sollte das nicht mutwillig passiert sein, behaupte ich dennoch, dass sie zumindest von der Hausverwaltung, die die Neumessung in die Wege leitete, eine Benachrichtigung darüber erhalten haben, sonst wäre es den Vermietern ja auch nicht erst jetzt, rein zufällig nachdem ich nach einer Bescheinigung frage, aufgefallen, dass die Wohnung ja doch nicht die besagte Größe ausweist."
- Das wären aber externe Kommunikationswege, die Du nicht beurteilen kannst.
Aber macht es keinen Unterschied, dass die Hausverwaltung ...
Dein Vertragspartner ist Dein Vermieter, niemand sonst.
Und Dir (und dem Vormieter) fiel dieser eklatante Unterschied nie nicht auf??? *kopfklatsch*
Darum gehts hier aber nicht. Hier liegt gerade keine inhaltlich falsche NKA vor, sondern eine formell falsche!
Eine NKA kann ich hier nicht erkennen; bestenfalls ein Schreiben, welches so betitelt ist. Ich würde wegen erheblichen Mängeln - und damit Rechtsunwirksamkeit - widersprechen.
Die Wgler haben in dem Vertrag das Wort "Vermieter" durchgestrichen und durch "Mieter" ersetzt.
Wenn ich "WG" höre, gehen bei mir sämtlche Basar-Alarmlampen an. Werde mich zu solchem Kuddelmuddel nicht weiter äussern (ausser, dass ich annehme, dass Du keinen gültigen Mietvertrag hast).
Danke, das werde ich sogleich mal machen.
Je nach Türschloss kannste vlt. auch den Schliesszylinder austauschen.
imho müssten die Kratzer toleriert werden.....
Ansonsten reiben sich die Anwälte und Sachverständigen und Gerichtskassen bereits die Hände...:o
ich habe neulich von meinem Vermieter ein Schreiben bzgl. der Umrechnung der Heizkosten auf die Wohnfläche erhalten.
Mit dieser "Information" allein können wir nichts anfangen.
Was besagt der MV?
Wv. Wohnungen hat das Haus?
Flächenanteile?
Wie werden Heizkosten bisher berechnet?
Hallo Scrittarso,
Du hast das Zimmer wie besichtigt angemietet. Wenn Du zwischenzeitig irgendwelche Einbauten schaffst, hast Du sie bei Beendigung der Mietzeit spurlos zurückzubauen.
Auch ein Problem für mich wäre, dass der Vermieter vergessen hat, den Mietvertrag zu unterschreiben. Aber ich wohne schon seit 1 Jahr in der WG.
Eigentlich ist es kein Problem, denn Ihr habt einen mündlichen Mietvertrag auf Basis des BGB.
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