Hallo Ellio,
Du kannst vom VM aber eine Aufschlüsselung der allgemeinen Betriebskosten verlangen um festzustellen, ob die Reinigung des nicht vorhandenen Glas-Vordaches explizit dabei war.
Beiträge von Berny
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Hallo Sveber,
"vor 3 Jahren bin ich in meine aktuelle Wohnung gezogen. Vor bzw. während meines Einzuges damals wurde der Putz an zwei Wänden entfernt weil diese Feucht waren. Die Wände wurden neu verputz und mit Silikatfarbe gestrichen."
- "Gut", zu wissen..."Mir war bewusst, dass nicht die Ursache behoben war, ..."
- "Gut", zu wissen..."Da ich evtl. vor Ende der Kündigungsfrist eine neue Wohnung finde, frage ich mich: Gibt es für diesen Fall ein Sonderkündigungrecht um ..."
- Nein."Darf die Hausverwaltung was von meiner Kaution einbehalten?"
- Nein, weder die HV, noch der VM."habe ich ein Recht auf eine Mietminderung ..."
- Nein."Zuletzt habe ich noch eine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?"
- Rechtsberatung gibt es bei Anwälten bzw. Mietervereinen."1. Erst kündigen und dann melden, dass die Wände feucht sind?
2. die feuchten Wände als Kündigungsgrund nennen?
3. Erst melden dass die Wände feucht sind und anschließend kündigen?"
- Tipp: Weder noch, sondern kündige zum nächstmöglichen Termin. -
und das bedeutet?:D
Dass dem Landlord wohl die Sprache fehlt.
Die auf den Fotos zu sehenden Stellen sind m.E. gebrauchsüblich und nicht zu beanstanden. -
Hallo schmidt.hochhausen,
wie ist denn die Mietezahlung im Mietvertrag vereinbart? -
Hallo schmidt.hochhausen,
wie ist denn die Mietezahlung im Mietvertrag vereinbart? -
Hallo Skatoon,
ich halte es für sehr ratsam, dass Du Notizen über alles Vorgefallene machst, damit Du, wenn der RA schreibt, nicht argumentationslos bist. -
Hallo mayster,
"Im Mietvertrag steht folgendes: Unabhängig davon, wie die Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses übergeben werden, ist der Mieter verpflichtet, beim Auszug die gemieteten Räume in ordnungsgemäß gesäubertem und bewohnbaren Zustand zurückzugeben."
- Es dürfte doch selbstredend sein, dass die Mietsache sauber und bewohnbar zurückzugeben ist.
"Nun wurde beim heutigen Termin bemängelt, dass die Wände Schatten und Flecken haben."
- Steht meiner o.a. Aussage nicht entgegen."Die Wohnung wurde renoviert übergeben. Bin ich bei der Formulierung des Mietvertrages verpflichtet die Wände neu zu streichen?"
- Ich würde sagen Nein, kann aber nicht beurteilen, wie stark die Schatten und Flecken sind UND evtl. als Beschädigungen gewertet werden könnten. -
Wenn es der Mietvertrag hergibt, dann JA.
... denn es gibt diesbezüglich kein Gewohnheitsrecht. -
Es ist eine Wohngemeinschaft, die von einer Kirchlichem Verein geleitet wird.
Ein Wohnheim oder betreutes Wohnen ist es auf keinen Fall.
Dann müsste man den Mietvertrag nachlesen. -
landlord-k,
Du solltest Dir mal div. Ausdrücke wie Aufnahme in den MV, Zustimmung auf Untermietung, Überlassung, Einziehen, etc. verinnerlichen. -
Update: Mein Vermieter (aktuell) ...
Ist er (schriftlich!) nachweislich Dein jetziger Vermieter? Anwälte schreiben übrigens das, was ihr Mandanten wünschen ("Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeife"). -
..., mit meinem Vermieter zu sprechen.
Um es kurz und knapp zu machen hat er mir gesagt, das meine Freundin nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen wird.
Braucht er auch nicht. vom MV war ja auch noch nicht die Rede. -
..., mit meinem Vermieter zu sprechen.
Um es kurz und knapp zu machen hat er mir gesagt, das meine Freundin nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen wird.
Braucht er auch nicht. vom MV war ja auch noch nicht die Rede. -
Aber falls ich die Tür zahlen muss darf ich mich auch selber drum kümmern, ist das richtig?
Ja, Du hast Vorrecht, die beschädigte Tür instandzusetzen (möglichst noch innerhalb Deiner Mietzeit). -
hallo Skatoon,
"Ich habe meine alte Wohnung offiziell zum 31.08 gekündigt aber zum 1.8 schon einen Nachmieter gefunden."
- Dein Mietverhältnis und damit die Zahlungspflicht endet also zum 31.08. - es sei denn, dass der VM mit einem neuen Mieter einen MV mit früherem Beginndatum abschliesst."Hauptsächliches Problem ist ..."
- Falls die Mietsache bei Mietbeginn i.O. war, hast Du die Beschädigungen zu reparieren bzw. zu ersetzen. Hier wäre natürlich die Beweisführung eine Sache für sich... Kluge VM fertigen zusammen mit dem Mieter bei Mietbegin bzw. -ende Übergabeprotokolle. -
Aber doch nur wenn diese als Untermieter dort einziehen.
Rechtlich gibt es keine Untermieter, sondern Mieter und Vermieter. Die Behörde verlangt aber die Bescheinigung vom Wohnungsgeber, welches i.d.R. der M oder VM ist. -
Aber doch nur wenn diese als Untermieter dort einziehen.
Rechtlich gibt es keine Untermieter, sondern Mieter und Vermieter. Die Behörde verlangt aber die Bescheinigung vom Wohnungsgeber, welches i.d.R. der M oder VM ist. -
landlord-k,
danke für die Information. -
Hallo xen88,
anders herum: Wenn Deine Freundin mit den Pänz (berechtigterweise) zu Dir zieht, wärest Du deren Wohnunggeber und könntest die Bescheinigung ausstellen.
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Ich habe dem angeblichen Eigentümer angeschrieben, also dem Kollegen von dem mir der angebliche Verwalter schrieb dass ...
Jetzt kommt die Hammerantwort:
"blabla für ihre Wohnung bin ich erst ab dem 01.01.18 zuständig, bitte ..."
Schau' in Deinen Mietvertrag, dort ist Dein Vertragspartner benannt. Falls das inzwischen jemand anders sein sollte, müssten Dir entsprechende Originalschreiben von alten und neuen Vermietern vorliegen.
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