Nebenkostenabrechnung

  • Eine Bekannte wohnt seit 30 Jahren in einer Wohnung zu Miete. Der Vermieter ist in der zwischenzeit verstorben.

    30 Jahre wurde nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt, nun will quasi der Erbe der Wohnung eine
    Nebenkostenabrechnung erstellen.

    Ist das zulässig. ?

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