Beiträge von Berny

    Auch wenn eine Nachzahlung ansteht, die nachweislich unrechtmäßig überhöht ist, war dies nur eine Frage.
    Ich finde es nur eine Unverschämtheit, dass die Abrechnung am 24. kommt.


    Die Frage konnte ich aber nirgendwo lesen.
    Wenn die Abrechnung bis zum 31.12. in Deinem BK landet, ist das juristisch i.O. [nichtironie off]:o

    Hallo Tom1989,
    der bisherige MV gilt solange, wie er nicht rechtswirksam von einer der beiden Parteien schriftlich gekündigt wurde ODER ein schriftlicher Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde.

    vielen Dank!
    ich habe noch eine weitere Frage, da ich nicht weiß, ob es sich bei der Regelung der Schönheitsreparaturen in meinem Vertrag um eine noch gültige Regelung handelt:
    3. Die Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter *). Der Mieter *) hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere Anstrich und Lackierung der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, sowie sämtliche Holzteile und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände.
    Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel in folgenden Abständen durchzuführen:
    Küche, Bad: 3 Jahre
    Wohn- und Schlafraum, Flur, Diele und Toilette: 5 Jahre
    Nebenräume: 7 Jahre
    Bei Auszug des Mieters vor Ablauf der Abstände, muss sich der Mieter gemäß der verlaufenen Zeit anteilsmäßig an den dann anfallenden Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligen.
    lieber Gruß
    Brana


    Meines Wissens kannste den kompletten Abschnitt knicken.
    *) richtig??

    Ebenfalls ohne Gruss:

    brana,
    ich denke, hier ist wohl einiges schief gelaufen:

    "Ich habe vor gut 6 Jahren eine unrenovierte Wohnung übernommen. Im Mietvertrag steht: bei Beendigung der Mietzeit sind die Räume vertragsgemäß in sauberem Zustand renoviert zurück zu geben."
    - Wieso hast Du sowas unterschrieben?

    "Außerdem wird auf die Fristen für Schönheitsreparaturen hingewiesen."
    - Man kann auf alles mögliche "hinweisen"... Ausserdem hat der BGH Fristenregelungen gekippt.

    "Leider gab es kein Übernahmeprotokoll."
    - Dein "Fehler"

    "Die Türzargen, die bei Übernahme schon einige kleine Macken hatten habe ich allerdings so gelassen. Bei der Endabnahme verlangte der Vermieter nun, dass ich ihm einen Betrag für das Schleifen und Streichen der Türen zahle."
    - Das kann er erst, wenn Du die Gelegenheit der Selbstvornahme hast verstreichen lassen UND feststeht, dass die Beschädigungen Dir zuzurechnen sind.

    "Er hatte selbst auch schon ohne Absprache, in meiner Abwesenheit die klemmende Wohnungstür ..."
    - Ähem..., wie kam er denn in die noch vermietete Wohnung hinein??

    "... abgeschliffen, im Bad ein Fenster abgeschliffen, welches ich auch neu lackieren soll (innen). Im jetzigen Zustand hat er die Wohnung nicht abgenommen. Darf der Vermieter derartige Arbeiten in der Wohnung ohne Absprache vornehmen?"
    - Hausfriedensbruch ist strafbar. Schon mal drüber nachgedacht? Sobald er an die Wohnung Hand anlegt, bist Du von der Entrichtung der Miete frei.

    "Er durfte die Wohnung nach Absprache nur mit eventuellen Nachmietern betreten, um die Wohnung zu zeigen, da ich in 50km Entfernung arbeite."
    - OK.

    "Muss ich die Renovierung wirklich übernehmen, oder bezahlen?"
    - Ich meine nein, denn zwischenzeitlich hat der VM dort eigenmächtig gearbeitet, ausserdem sind Regelungen zum Nachteil des Mieters ungültig.

    "Wer weiß, was er noch alles in meiner Abwesenheit inzwischen verändert und von mir dann dafür die Instandsetzung verlangt..."
    - Das kannst nur Du wissen...

    Hallo Tobias,
    meine Vorredner haben schon alles gesagt, ich schliesse mich an.
    An was für eine Art von Vermieter Du da geraten bist, müsste Dir ja inzwischen deutlich geworden sein. Solche Leerpfosten versuchen es immer wieder...
    Auch ich würde sofort zum nächstmöglichen Termin (31.03.2016) schriftlich nachweisbar kündigen (macht sich als Weihnachtsgeschenk besonder "gut"...)..

    Hallo Bennoamand,

    Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind einzutragen in der Einkommensteuererlärung Anlage V. Steuernummern haben in Mietverträgen nichts zu suchen. Meinst Du vielleicht Mieteinnahmen aus Gewerbeobjekten? Dieses Forum befasst sich vornehmlich mit Mietrecht, siehe auch unten. Nähere Auskünfte erhältst Du beim Finanzamt oder bei Steuerberatern.

    Hallo arizona,

    "Nebenkostenabrechnung von 2014."
    - Kalenderjahr gleich Nutzungsjahr?

    "mein Vermieter will satte 400€ Nachzahlung von mir."
    - Das besagt garnichts, da wir noch nicht wissen, wv. VZ Du geleistet hast und wie hoch der Gesamtbetrag ist.

    "Neben der Thermomess Einzelabrechnung"
    - Heizkostenabrechnung? Da müssten alle Einzelpositionen mit aufgeführt wein. Welche?

    "noch ein Blatt dabei, wo er sämtliche Kosten auflistet, die er umlegt."
    - Welche genau? Sind die auch mietvertraglich so vereinbart?

    "Allerdings sieht man keine Rechenschritte um das Ganze nachvollziehen zu können."
    - Das ist übel.

    "Auf Nachfrage hieß es dann, die Wasserkosten/Wasseeveebrauch war wahnsinnig hoch."
    - Aha...:confused:

    "Er könne sich auch nicht erklären, wieso die Wasserkosten dieses Jahr bei allen Mietern so dermaßen in die Höhe gegangen sind. Eventuell liegt es an einem Rohrbruch oder den Sanierungsarbeiten der Balkone...."
    - Lass Dir die Abrechnungen des Versorgers zeigen. Du darfst sie fotografieren oder abschreiben.

    "Das ist doch Quatsch, oder täusche ich mich da?"
    - Bedenke bitte, dass Abwasser i.d.R. gut doppelt so teuer ist wie Frischwasser.

    "Meine Wasserkosten sollen um mehr als die Hälfte höher sein, als im Jahr 2013. Ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen... Durch Vergleichen der Abrechnung, mit der aus dem Vorjahr ist aufgefallen, dass dort der Rechenweg aufgezeigt wurde.
    Der Wassergesamtbetrag wurde durch die Gesamtquadratmeter geteilt und dann mit meinen QM multipliziert."
    - So "flächenanteilig" ist das auch vorgeschrieben, falls das Haus/die Wohnung keine eigenen Wasserzwischenzähler hat.

    "Ich wäre davon ausgegangen, dass es sich bei dem Gesamtwert, der zur Berechnung verwendet wurde um den Wasser gesamt Wert der Thermosmess Abrechnung handelt...."
    - Das muss man auf deren Abrechnung nachvollziehen können.

    "Jedoch hat der Vermieter dort einen anderen (5€ mehr) veranschlagt."
    - Einen anderen was? Und aufgrund welcher Rechtsvorschrift?

    "Bei der jetzigen Abrechnung habe ich es einfach mal nach diesem Schema umgerechnet und kam auf einen ganz anderen Wert als mein Vermieter."
    - Damit kann ich nichts anfangen. Ich müsste die Abrechnungen hier einsehen können.

    "Wieder angerufen und ihm meine Entdeckung mitgeteilt. Laut Gebührenbescheid wäre die Gesamtsumme aber doppelt so hoch und deshalb wäre meine Berechnung falsch. Des Weiteren glaubt er nicht, dass bei der Thermomess Abrechnung in den Wasserkosten gesamt schon das Abwasser mit einberechnet ist."
    - Auch mit dieser unsubstanziierten Behauptung kann ich nichts anfangen.

    "Müsste der Gebührenbescheid dem Mieter nicht vorgelegt werden, wenn dieser Fragen dazu hat?"
    - Ja, auf Verlangen sogar im Original.

    "Die Auskunft die ich erhalten habe war... Ich soll nun selbst bei Thermomess anrufen und fragen, ob dort Abwasser einberechnet ist, oder nicht."
    - Falsch. Der Vertragspartner von Thermomess ist der Vermieter. Nur dem wird Tm. Auskunft erteilen.

    "Kann mir vielleicht schon jemand eine Antwort geben, ob diese Abwasserkosten in dem Punkt Wasser gesamt schon enthalten sind?"
    - Woher sollten wir das wissen? Dafür müsste man die (möglichst sämtlichen) Unterlagen (ein)sehen, die der Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung zugrunde liegen...

    Zu der Zeit, war die Zimmertür in dem vermieteten Zimmer noch nicht eingebaut, so dass das Zimmer
    offen stand, bzw. ohne Tür war.
    Jetzt weiß ich nicht, ob und wie viel ich als Vermieter die Miete mindern muss.
    (Mangel: Zimmer ohne Tür)


    Kommt drauf an, WIE das Zimmer seinerzeit vermietet wurde.
    Mietminderungsbegehren werden i.a. vom M an den VM herangetragen.

    Ich habe mir eben nochmal die Betriebskostenabrechnung von 2012 angeschaut und es gab dort keine Belehrung bezüglich eines Widersspruchs etc. Von daher halte ich es für nicht geklärt, ob wir nicht doch gegen diese Erhöhung vorgehen können...


    Die Abrechnung muss nicht zwingend eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten. Die Rechtsgrundlage für Widersprüche nannte ich bereits.

    Au Backe, Jzu...:

    "Das Mietverhältnis zu unserem ehemaligem Mieter wurde zum 1.12 beendet,"
    - Wohnraummietverhältnisse enden immer zum Monatsletzten - aber sei es drum.

    "damit war die Räumung auch eingeschlossen."
    - Sollte eigentlich normal sein.

    "Heute haben wir das Schloss ausgetauscht,"
    - Wie seid Ihr in die Wohnung gekommen?

    "da der Mieter die Rückgabe des Schlüssels verwehrt hat."
    - Somit schuldet er Euch weiterhin eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Bruttomiete.

    "Dann haben wir auch die Wohnung in Augenschein genommen :"
    - Wurde bereits zutreffend kommentiert.:mad:

    "Da der Mieter immer sehr unfreundlich und aggressiv war vermeiden wir ein Zusammentreffen, allerdings stand er heute vor der Tür und meinte uns bedrohen zu müssen, da er wohl seine restliche Sachen holen wollte."
    - Warum habt Ihr ihm dann nicht durch Öffnen der Wohnungstür die Möglichkeit gegeben, seinen Krempel zu entfernen um Euch die Mietsache im vertragsgemässen Zustand zurückzugeben?

    "Sind wir dazu verpflichtet ihm seine Sachen zu kommen zu lassen?"
    - Nein, er kann sie ja selbst abholen Das solltet Ihr ihm sofort ermöglichen unter Demonstration guten Willens.

    "Oder wie sollte man in dieser Situation handelt, natürlich habe ich alles fotografisch in der Wohnung festgehalten aber welche Rechte habe ich jetzt?"
    - Du hast das Recht, Dich warm anzuziehen zwecks Verteidigung vor dem Strafrichter, falls der Ex-Mieter - so wie mir mglw. scheint - mit einigen Wassern gewaschen ist...

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