Gibt es eine Personenbegrenzung für eine kleine Wohnung?

  • Hallo,

    weiss jemand, welche Rechte man hat, wenn in die Nachbarwohnung in einem Mehrfamilienhaus zu den ursprünglichen 3 Personen auf einmal noch 7 Personen dazu ziehen?
    Dies ist seit ca 1 Jahr der Fall (also keine Besuchszeit von 6-8 Wochen) bei einer Bekannten. Sie hat den Vermieter darauf angesprochen, aber er unternimmt nichts dagegen.

    Vielen Dank für jegliche Hilfe!

  • Danke. Sicher ist es die Wohnung des Vermieters, und wenn er auf 65 qm 10 Leute duldet liegt das wohl bei ihm. Aber die Nachbarn müssen sich dann unerwartet mit einer Situation abfinden, die bei Einzug so nicht gegeben war. Der Lärmpegel hat sich enorm erhöht, das heiße Wasser für eine Dusche reicht nicht mehr aus, und auch die Allgemeinen Nebenkosten wie z.B. Müll werden ansteigen.

  • das heiße Wasser für eine Dusche reicht nicht mehr aus, und auch die Allgemeinen Nebenkosten wie z.B. Müll werden ansteigen.


    ... und wie werden diese verbrauchsabhängigen Posten berechnet?

  • das heiße Wasser für eine Dusche reicht nicht mehr aus,


    Das ist Nonsens, denn für Wärme und Warmwasser bezahlt der Mieter nur seinen Verbrauch. Bei den Müllgebühren gebe ich dir Recht, aber alle übrigen Kosten dürften nach Wohnungsgröße und nicht nach Personenzahl abgerechnet werden.

  • Danke. Sicher ist es die Wohnung des Vermieters, und wenn er auf 65 qm 10 Leute duldet liegt das wohl bei ihm. Aber die Nachbarn müssen sich dann unerwartet mit einer Situation abfinden, die bei Einzug so nicht gegeben war. Der Lärmpegel hat sich enorm erhöht, das heiße Wasser für eine Dusche reicht nicht mehr aus, und auch die Allgemeinen Nebenkosten wie z.B. Müll werden ansteigen.

    Hallo,

    als Mieter hast du immer das Recht, dir eine andere Wohnung zu suchen und die jetzige zu kündigen.

    Gruß
    H H

  • Hallo Micha,

    10 Bewohner auf 65 Quadratmeter duerfte in den allermeisten Faellen eine Ueberbelegung sein. In vielen Bundeslaendern gibt es ein Wohnungsaufsichtsgesetz, das eine Ueberbelegung verbietet. Du kannst den Fall ja mal dem Wohnungsaufsichtsamt melden, eventuell machen die ja was.

    Es gibt allerdings in einigen Gebieten wesentlich heftigere Ueberbelegungen, kann also gut sein, dass das fuer Dich zustaendige Amt dem Fall nicht unbedingt alleroberste Prioritaet einraeumt.

    cu
    Guenni

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