Auszug des Ex-Freundes aus gemeinsam sarnierter Wohnung

  • Guten Morgen zusammen und frohe Weihnachten.

    Ich habe gerade ein ziemlich großes Problem und würde gerne wissen, wie die Rechtslage hierzu ist.
    Ich hoffe mir kann jemand helfen...

    Ich habe vor zwei Jahren mit meinem Freund eine Wohnung in meinem Elternhaus grundsarniert.
    Nun haben wir uns getrennt, er ist ausgezogen und hat natürlich nun auch Anspruch auf einen Teil des Geldes das er investiert hat.
    Erstmal: wir haben keinen Vertrag aufgesetzt (ja, das war nicht so klug).

    Zu den Fakten:
    - Es liegen Rechnungen über insgesamt 23.000€ vor, die er übernommen hat
    - wir haben die Wohnung komplett in Eigenregie renoviert, keine Handwerker
    - insgesamt hat die Wohnung Ca. 220 qm (Mietspiegel liegt hier bei Ca. 5€)
    - er hat genau 25 Monate hier gewohnt
    - er hat keine Miete gezahlt, lediglich Strom (42€ monatlich) und 2 mal Heizöl (gesamt Ca. 1.200€)
    - restliche Nebenkosten habe ich alleine getragen (150€ monatlich)
    - weiß nicht ob das von Belang ist, aber zwischenzeitlich wurde das Haus auf mich überschrieben

    Kann mir jemand sagen? Was nun ein realistischer Anspruch ist, den er haben kann?

    Vielen Dank schon mal vorab.
    Viele Grüße,
    Kengel

  • Kann mir jemand sagen? Was nun ein realistischer Anspruch ist, den er haben kann?

    Dieses Forum nennt sich zu Recht Mietrecht-Hilfe und nicht "was-tun-bei-der-Beendigung-einer-Beziehung". Mit anderen Worten, das hat mit Mietrecht garnichts zu tun. Da müsst ihr euch in Ruhe zusammensetzen und klar kommen. Und wenn das nicht klappt, müsst ihr bei Gericht für Klärung sorgen lassen

  • ja ich denke das beste ihr sprechet euch ab.....? :cool:

    ansonsten sehe ich ein RA..... so ganz grob überflogen würde ich sagen ihr seid pari mit paar euros zu seinen Gunsten (Mietfrei..)

  • Hallo Kengel,
    auch ich muss Dir sagen, dass es sich hier NICHT um Mietrecht handelt.
    Ihr solltet Euch einigen und die schöne Zeit, die Ihr miteinander verbracht habt, dabei nicht vergessen.

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